Gerade erst hat ein vom BVR in Auftrag gegebenes Gutachten die unproportionale Belastung kleinerer und mittlerer Banken bewiesen. Eine besondere Belastung entsteht auch aus den Meldepflichten. Ein aktuelles belastendes Beispiel ist das Vorhaben AnaCredit. Mit dem AnaCredit-Projekt will die Europäische Zentralbank (EZB) ab 2018 harmonisierte Kredit- und Risikodaten auf Einzelkreditbasis bei den Banken erheben. Ziel ist eine verbesserte Datengrundlage, um Maßnahmen im Hinblick auf Geldpolitik sowie auf Makro- und Mikroaufsicht abzuleiten. So verständlich das grundsätzliche Ziel ist, so stark ist auch die Belastung: In Abweichung zum bisherigen deutschen Meldeverfahren sind bei AnaCredit eine Meldung auf Einzelkreditbasis ("Loan by loan“), eine Meldeschwelle von 25.000 Euro und extrem umfangreicher Meldeinhalte vorgesehen. Mittelfristig soll die Meldeschwelle sogar weiter gesenkt werden. Zudem sollen bankstatistische Angaben zu Kreditengagements an die EZB übertragen werden.
Bisher ist die Erfassung von Krediten in einem dreistufigen Vorgehen geplant, beginnend mit der Ausleihung an Firmenkunden und in der letzten Stufe auch an Privatpersonen, sofern Wohnungsbaudarlehen betroffen sind oder es sich um Einzelkaufleute oder Personengesellschaften handelt. Ausgeklammert blieben demnach nur das Konsumenten- und das Dispositionskreditgeschäft mit wirtschaftlich unselbständigen und sonstigen Privatpersonen.
Aus Sicht des BVR sollten EZB und Bundesbank AnaCredit öffentlich zur Konsultation stellen, da Interessen von vielen Millionen Kreditnehmern in Europa betroffen sind. Durch die Vielzahl der mehr als 120 mit dem Projekt verbundenen Einzelmerkmale je Kredit fallen für Institute und Rechenzentren hohe Implementierungskosten und laufende Kosten an. Ohne Meldeschwelle hätten allein die Genossenschaften knapp 11 Millionen Kredite mit 1,3 Milliarden Einzelattributen zu melden.
Position des BVR: Die aktuell diskutierte Ausgestaltung von AnaCredit würde zum wohl umfangreichsten Kreditregister der Welt führen und ist geeignet, die Kreditvergabe der Banken in Europa einzuschränken, da der bürokratische Aufwand auf Seiten der Bank enorm zunimmt und die Akzeptanz potenzieller Kreditnehmer für eine derart umfangreiche Abfrage vertraulicher Daten nicht vorhanden ist. Um insbesondere die Vergabe von Mittelstandskrediten nicht durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu belasten, sollte die in Deutschland vorgesehene Meldegrenze von 1 Millionen Euro beim Millionenkreditmeldewesen dauerhaft beibehalten werden. Auch unter Datenschutzgesichtspunkten ist fraglich, ob eine derart umfangreiche Erhebung personenbezogener Daten für statistische Angaben tatsächlich angemessen ist. Komplexität und Umfang der Meldeanforderungen müssen gesenkt werden und auch die Umsetzungsfristen müssen mit Blick auf das Vorhaben realistisch angesetzt werden. Bei der nationalen Umsetzung sollte sich die Bundesbank auf die Vorgaben seitens der EZB beschränken. AnaCredit sollte im Rahmen einer öffentlichen Kommunikation ausreichend transparent gemacht werden. |
Gerade erst hat ein vom BVR in Auftrag gegebenes Gutachten die unproportionale Belastung kleinerer und mittlerer Banken bewiesen. Eine besondere Belastung entsteht auch aus den Meldepflichten. Ein aktuelles belastendes Beispiel ist das Vorhaben AnaCredit. Mit dem AnaCredit-Projekt will die Europäische Zentralbank (EZB) ab 2018 harmonisierte Kredit- und Risikodaten auf Einzelkreditbasis bei den Banken erheben. Ziel ist eine verbesserte Datengrundlage, um Maßnahmen im Hinblick auf Geldpolitik sowie auf Makro- und Mikroaufsicht abzuleiten. So verständlich das grundsätzliche Ziel ist, so stark ist auch die Belastung: In Abweichung zum bisherigen deutschen Meldeverfahren sind bei AnaCredit eine Meldung auf Einzelkreditbasis ("Loan by loan“), eine Meldeschwelle von 25.000 Euro und extrem umfangreicher Meldeinhalte vorgesehen. Mittelfristig soll die Meldeschwelle sogar weiter gesenkt werden. Zudem sollen bankstatistische Angaben zu Kreditengagements an die EZB übertragen werden.
Bisher ist die Erfassung von Krediten in einem dreistufigen Vorgehen geplant, beginnend mit der Ausleihung an Firmenkunden und in der letzten Stufe auch an Privatpersonen, sofern Wohnungsbaudarlehen betroffen sind oder es sich um Einzelkaufleute oder Personengesellschaften handelt. Ausgeklammert blieben demnach nur das Konsumenten- und das Dispositionskreditgeschäft mit wirtschaftlich unselbständigen und sonstigen Privatpersonen.
Aus Sicht des BVR sollten EZB und Bundesbank AnaCredit öffentlich zur Konsultation stellen, da Interessen von vielen Millionen Kreditnehmern in Europa betroffen sind. Durch die Vielzahl der mehr als 120 mit dem Projekt verbundenen Einzelmerkmale je Kredit fallen für Institute und Rechenzentren hohe Implementierungskosten und laufende Kosten an. Ohne Meldeschwelle hätten allein die Genossenschaften knapp 11 Millionen Kredite mit 1,3 Milliarden Einzelattributen zu melden.
Position des BVR: Die aktuell diskutierte Ausgestaltung von AnaCredit würde zum wohl umfangreichsten Kreditregister der Welt führen und ist geeignet, die Kreditvergabe der Banken in Europa einzuschränken, da der bürokratische Aufwand auf Seiten der Bank enorm zunimmt und die Akzeptanz potenzieller Kreditnehmer für eine derart umfangreiche Abfrage vertraulicher Daten nicht vorhanden ist. Um insbesondere die Vergabe von Mittelstandskrediten nicht durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu belasten, sollte die in Deutschland vorgesehene Meldegrenze von 1 Millionen Euro beim Millionenkreditmeldewesen dauerhaft beibehalten werden. Auch unter Datenschutzgesichtspunkten ist fraglich, ob eine derart umfangreiche Erhebung personenbezogener Daten für statistische Angaben tatsächlich angemessen ist. Komplexität und Umfang der Meldeanforderungen müssen gesenkt werden und auch die Umsetzungsfristen müssen mit Blick auf das Vorhaben realistisch angesetzt werden. Bei der nationalen Umsetzung sollte sich die Bundesbank auf die Vorgaben seitens der EZB beschränken. AnaCredit sollte im Rahmen einer öffentlichen Kommunikation ausreichend transparent gemacht werden. |