Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:
Warum kommt die Empfängerüberprüfung?
Sie soll der Verbesserung der Sicherheit von Überweisungen in Euro dienen und ergänzt die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen der Banken.
Warum sind korrekte Angaben auf Rechnungen dann noch wichtiger?
Damit Zahler die Empfängerüberprüfung reibungslos nutzen können, müssen aus der Rechnung die Angaben zum Zahlungsempfänger eindeutig hervorgehen. Das ist neben der IBAN vor allem der zu verwendende Name des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger. Wer also Rechnungen erstellt und versendet, die per Überweisung beglichen werden, sollte prüfen, ob die Angaben auf den Rechnungen eindeutig und korrekt sind.
Was gilt für Daueraufträge und Überweisungsvorlagen?
Die Empfängerüberprüfung wird nur bei Neuerfassung oder Änderung von Daueraufträgen durchgeführt. Bestehende Daueraufträge sind nicht betroffen. Auch Überweisungsvorlagen können wie gewohnt genutzt werden.
Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?
Die Bank oder Sparkasse des Zahlers fragt bei der Empfängerbank an, ob der eingegebene Name und die IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Die Antwort zeigt eines von drei möglichen Ergebnissen, danach kann man entscheiden, ob man die Überweisung freigeben oder den Vorgang abbrechen möchte:
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Name und IBAN stimmen überein.
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Name und IBAN stimmen nahezu überein, nur in diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name des Zahlungsempfängers angezeigt.
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Name und IBAN stimmen nicht überein.
Wann, für wen und wo gilt die Empfängerüberprüfung?
Spätestens ab 9. Oktober sind alle Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet, sie durchzuführen. Die Mehrheit der Institute startet bereits ab dem 5. Oktober. Banken sind bei Privatkunden gesetzlich zur Empfängerüberprüfung verpflichtet. Nur Unternehmen können sie in bestimmten Fällen „abwählen“. Zunächst gilt sie für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Euroraums. Bis Mitte 2027 wird die Verpflichtung auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet.
djd/BVR