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Sicherungseinrichtung des BVR

 

Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Dabei sind die Stabilität der genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität aller ihrer Mitglieder von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der deutschen Genossenschaftsbanken im Wettbewerb. Die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleistet zusammen mit der BVR Institutssicherung GmbH diese Stabilität und dieses Vertrauen in einem besonders hohen Maße. 

Seit ihrem Bestehen

  • hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden
  • hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.
Seit wann gibt es die Sicherungseinrichtung des BVR?
Welche Aufgabe hat die Sicherungseinrichtung des BVR?
Was hat sich mit dem Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes geändert?
Welche Institute werden von der Sicherungseinrichtung des BVR geschützt?
Wie können sich Kunden die Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Sicherungssystemen bestätigen lassen?
Was bedeutet Einlagensicherheit durch Institutsschutz?
Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die Sicherungseinrichtung des BVR?
Wie wird die Sicherungseinrichtung des BVR geprüft und überwacht?
BVR - 06.05.2014, 12:00:00
URL: https://www.bvr.de/Wer_wir_sind/Unsere_Sicherungseinrichtung