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06.10.2025

2025-10-06

Deutsche Kreditwirtschaft

Deutsche Kreditwirtschaft fordert Bürokratieabbau bei Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Besonders problematisch ist die geplante Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Nach den Plänen der Bundesregierung würden Zahlungsaufschübe – wie sie bei Kreditkarten in Deutschland üblich sind – künftig unter die strengen Regeln der Richtlinie fallen. Dabei sieht Europa ausdrücklich Ausnahmen vor. Die Kreditkarte ist ein beliebtes, unkompliziertes und sicheres Instrument für bargeldloses Bezahlen, welches im In- und Ausland seit Jahrzehnten problemlos genutzt wird. Eine Einordnung als Kredit würde die Zahlungsabwicklung unnötig verkomplizieren, zu sehr viel mehr Bürokratie und schließlich Wettbewerbsnachteilen gegenüber zahlreichen anderen europäischen Ländern führen. Bis hin zu der Konsequenz, dass die Kreditkarte in ihrer derzeitigen Form künftig möglicherweise nicht mehr allen Kunden kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann. 

Auch sollte die Möglichkeit der Richtlinie erhalten bleiben, dass Kreditinstitute die Überziehung von Konten bürokratiearm dulden können. Die künftig vorgesehene Kreditwürdigkeitsprüfung würde den praktischen Nutzen dieser bankseitigen Kulanz zu Lasten des Verbrauchers erschweren. Auch hier sollte von der Ausnahmemöglichkeit der EU-Richtlinie Gebrauch gemacht werden. 

Der Gesetzgeber sollte sich ebenfalls streng auf eine 1:1-Umsetzung dieser Richtlinie konzentrieren. Eine überschießende Anwendung dieser Richtlinie auf Kredite über 100.000 Euro – wie aktuell avisiert – ist europarechtlich nicht erforderlich und daher im Interesse des einheitlichen Binnenmarktes zu vermeiden. Auch im Koalitionsvertrag wird sich gegen ein solches Goldplating für Finanzdienstleistungen ausgesprochen.

Nach Auffassung der DK sind echte Fortschritte beim Bürokratieabbau notwendig, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Hilfreich und dringend erforderlich wäre zudem die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur rechtssicheren und praxistauglichen AGB-Anpassung von auf Dauer angelegten Bankverträgen (AGB-Änderungsmechanismus).


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 06.10.2025, 13:42:13

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