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01.10.2025

2025-10-01

Verbraucherservice

Richtig Vererben und Erben - So kann man sein Vermögen schützen - und der Familie unnötigen Streit ersparen

Immobilien machen Erbplanung komplexer
In vielen Familien ist das Eigenheim der wertvollste Besitz und somit zentraler Bestandteil des Erbes. Das macht die Planung komplexer: Immobilien lassen sich nicht einfach aufteilen. Steuerliche Regelungen müssen beachtet werden. Oft ist unklar, ob die Erben die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen wollen. 

Ohne schriftliche Verfügung gilt gesetzliche Erbfolge
Fehlt ein gültiges Testament oder ein gültiger Erbvertrag, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Ein Testament hat zudem formale Anforderungen – es muss eigenhändig unterschrieben sein und klare Formulierungen enthalten. Wer sicher sein will, dass der eigene Wille umgesetzt wird, sollte sich professionell beraten lassen. 

Vollmachten ausstellen
Mit einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht können vertraute Personen im Ernstfall – etwa bei Krankheit oder Unfall – Entscheidungen übernehmen. Vielfach ist es sinnvoll, ausdrücklich zu bestimmen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Speziell für Bankgeschäfte könnte auch eine Kontovollmacht erteilt werden, die über den Tod hinaus gilt. Diese sollte bei der Hausbank hinterlegt werden. 

Schenkungen sinnvoll planen
Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann Angehörige entlasten. Doch solche Schritte sollten gut überlegt sein. Wer später auf Pflege angewiesen ist, muss damit rechnen, dass Schenkungen eventuell angerechnet oder zurückgefordert werden. 

Verbindlichkeiten offenlegen
Bei der Nachlassplanung sollten auch Verbindlichkeiten dokumentiert werden. So behalten die Erben den Überblick und können entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Klarheit durch Erbvertrag
Ein Erbvertrag kann besonders bei Immobilienbesitz oder in Patchworkfamilien sinnvoll sein. Er regelt verbindlich, wer was erhalten soll, und verhindert, dass nach dem Tod andere Regelungen getroffen werden können. Er ist rechtlich bindend und lässt sich nur mit Zustimmung aller Beteiligten ändern. Umso wichtiger ist hier eine professionelle Beratung. 

Regelmäßig überprüfen und anpassen
Nachlassregelungen sollten alle vier bis fünf Jahre oder bei größeren Veränderungen überprüft werden. Ob Heirat, Scheidung, neues Kind oder Immobilienkauf - all das kann Einfluss darauf haben, ob ein Testament weiterhin passt, eine Vollmacht genügt oder eine beabsichtigte Schenkung noch sinnvoll ist.

BVR/djd


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 01.10.2025, 11:53:50

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