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Referenzzinssätze von langfristigen Sparverträgen

Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken, die längerfristige Sparverträge abgeschlossen haben, deren variable Verzinsung sich an der Entwicklung gleitender Durchschnittszinssätze orientiert, können sich hier über die Berechnung des zugrundeliegenden Referenzzinssatzes informieren. 

Um einen Referenzzins zu berechnen, benötigen Sie die folgenden Informationen:

  • die gleitenden Durchschnittszinssätze (Quelle: Deutsche Bundesbank)
  • die prozentuale Gewichtung dieser Durchschnittszinssätze (Quelle: Ihr Sparvertrag)


Die gleitenden Durchschnittszinssätze der Deutschen Bundesbank
Bei der Deutschen Bundesbank finden Sie verschiedene Durchschnittszinssätze. Für die Berechnung des Referenzzinssatzes werden gleitende Geldmarktzinsen und gleitende Kapitalmarktrenditen verwendet.

Geldmarktzinsen: Euribor (gleitende Durchschnitte)

Kapitalmarktrenditen: Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährlichen Kuponzahlungen (gleitende Durchschnitte)

Bei gleitenden Durchschnittzinsen werden aktuelle und historische Geld- und Kapitalmarktzinsen berücksichtigt: Als gleitenden Durchschnitt bezeichnet man den (arithmetischen) Mittelwert aus dem Basiswert des Stichtages und den Basiswerten der vorangegangenen Stichtage.

Beispiele
Der gleitende 3-Monatszins wird dabei als Mittelwert aus drei Basiswerten (aktueller Basiswert zuzüglich denen der beiden Vormonate) gebildet. Die Bundesbank addiert also zum Beispiel die Basiswerte der Monate Dezember, November und Oktober und teilt die Summe dann durch 3. Das Ergebnis daraus wird unter dem angegebenen Link der Bundesbank angezeigt.

Ein gleitender 2-Jahreszins ist wiederum der Mittelwert aus 24 Basiswerten (aktueller Basiswert zuzüglich denen der 23 Vormonate). Auch das Ergebnis daraus wird unter dem angegebenen Link der Bundesbank angezeigt.

Die prozentuale Gewichtung der gleitenden Durchschnittszinssätze
Für die Ermittlung des Referenzzinssatzes ist die prozentuale Gewichtung der einzelnen gleitenden Durchschnittszinssätze notwendig. Diese finden Sie in Ihrem zugehörigen Sparvertrag. Jede Kreditgenossenschaft kann diese Gewichtung individuell festlegen. Beispielsweise kann der gleitende 3-Monats-Euribor eine Gewichtung von 30 Prozent und der gleitende 10-Jahres-Durchschnittszinssatz eine von 70 Prozent haben.

Die Gewichtungen werden pro Stützstelle mit dem zugehörigen Gleitzinssatz multipliziert und anschließend aufsummiert – daraus ergibt sich der Referenzzins. 

Vereinfachtes Rechenbeispiel
Die Bundesbank gibt per 31.12.2018 einen gleitenden 3-Monats-Durchschnittszinssatz von -0,32% an und einen gleitenden 10-Jahres-Durchschnittsatz von 1,49%.

-0,32% gewichtet mit 30 Prozent: -0,32% x 0,3 = -0,096%

1,49% gewichtet mit 70 Prozent: 1,49% x 0,7 = 1,043%

-0,096% + 1,043% = 0,947%

Der Referenzzins beträgt im Beispiel somit 0,95%.

BVR - 06.05.2014, 12:00:00
URL: https://www.bvr.de/Service/Referenzzinssaetze