Die Bundesregierung hat am 11. Mai eine neue Ladesäulenverordnung (LSVO) beschlossen. Konkret soll ab dem 1. Juli 2023 an allen neuen Ladesäulen mit Debit- und Kreditkarte bezahlt werden können. Das ist auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Nur noch der Bundesrat muss zustimmen, damit einheitlich alle gängigen Bezahlsysteme an neuen E-Ladesäulen zur Verfügung stehen. Die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat empfehlen jedoch eine Änderung der LSVO, die die einheitliche Akzeptanz von gängigen Debit- und Kreditkarten aufweichen würde. Die Pflicht zur Kartenakzeptanz (Option a) ist nur noch eine von drei Optionen, die nicht zwingend angeboten werden muss. Stattdessen würde auch kontaktloses Zahlen mittels NFC (Option b) oder die browserbasierte Bezahlung per Kreditkarte (Option c) reichen. Bei Option b wäre der ergänzende Einbau eines PIN-Pads nötig, um kontaktloses Zahlen zu ermöglichen. Die aufgeweichte Pflicht, nur noch eine der Optionen anbieten zu müssen, wie sie die Ausschussempfehlung vorsieht (Link), fällt hinter dem Vorschlag der Bundesregierung zurück. Nur mit einer einheitlichen Akzeptanz von Debit- und Kreditkarten an E-Ladesäulen kann gewährleistet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher immer auch spontan laden können. Es gibt gute Gründe, die von der Bundesregierung beschlossene Ladesäulenverordnung anzunehmen.
Kartenzahlung führt zu mehr Ladevorgängen. Über 150 Millionen Debit- und Kreditkarten sind in Deutschland im Umlauf. Nahezu jede Bürgerin und jeder Bürger besitzt die girocard, mit der milliardenfach Transaktionen pro Jahr durchgeführt werden. Kartenakzeptanz führt zu einer signifikanten Steigerung der Ladevorgänge pro Säule, denn der einfache Zugang an der Ladesäule erhöht die Nutzerfreundlichkeit.
Kartenzahlung ist einfach, bequem und sicher. Ohne Registrierung oder Anmeldung kann direkt mit der Karte Strom bezahlt werden. Das heutige Bezahlchaos an den Ladesäulen hingegen bremst die Beliebtheit der E-Mobilität aus. Im Schnitt hat heute jeder E-Autofahrer drei Ladekarten von verschiedenen Anbietern, muss sich vorherig in Apps und auf Websites mit hochsensiblen Bezahldaten registrieren und verschiedenste Vertragsabschlüsse bewältigen.
Kartenzahlung ist erprobt und erschwinglich. Bezahlterminals für Debit- und Kreditkarten werden erfolgreich bereits an SB-Kassen, ÖPNV-Automaten, Snack-Automaten und sogar an Raststätten-Toiletten genutzt. Kartenterminals sind eine günstige und gängige Technik. Bezahlmodule gibt es bereits für 200 bis 300 Euro pro Stück. Da ein Kartenmodul an Ladepunkten für mehrere Ladesäulen genutzt werden kann, können die anfallenden Kosten pro Ladesäule zusätzlich stark gesenkt werden.
Kartenzahlung sichert Preistransparenz. Die in Terminals eingebauten Displays zeigen den genauen Preis für den geladenen Strom an der E-Ladesäule an. Beim Roaming und dem App-basierten Zahlen beim Stromtanken weiß er oder sie häufig nicht, was am Ende bezahlt werden muss. Gerade dieser Punkt ist aber – ebenso wie die Zahlmöglichkeit per Debit- und/oder Kreditkarte – den Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders wichtig. Aufgrund der hohen Kosten der proprietären Zahlsysteme ist die Kilowattstunde dann auch noch teurer, als wenn sie per Karte bezahlt wird.
BVR-Position:
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Der Bundesrat sollte die LSVO in der vom Bundeskabinett verabschiedeten Fassung mit der verbindlichen Kartenakzeptanz an allen E-Ladesäulen annehmen.
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Kreditwirtschaft, Ladesäulenhersteller, Handel, Mobilität und kommunale Spitzenverbände unterstützen den Regierungsentwurf der LSVO.
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Die Bundesregierung hat am 11. Mai eine neue Ladesäulenverordnung (LSVO) beschlossen. Konkret soll ab dem 1. Juli 2023 an allen neuen Ladesäulen mit Debit- und Kreditkarte bezahlt werden können. Das ist auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Nur noch der Bundesrat muss zustimmen, damit einheitlich alle gängigen Bezahlsysteme an neuen E-Ladesäulen zur Verfügung stehen. Die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat empfehlen jedoch eine Änderung der LSVO, die die einheitliche Akzeptanz von gängigen Debit- und Kreditkarten aufweichen würde. Die Pflicht zur Kartenakzeptanz (Option a) ist nur noch eine von drei Optionen, die nicht zwingend angeboten werden muss. Stattdessen würde auch kontaktloses Zahlen mittels NFC (Option b) oder die browserbasierte Bezahlung per Kreditkarte (Option c) reichen. Bei Option b wäre der ergänzende Einbau eines PIN-Pads nötig, um kontaktloses Zahlen zu ermöglichen. Die aufgeweichte Pflicht, nur noch eine der Optionen anbieten zu müssen, wie sie die Ausschussempfehlung vorsieht (Link), fällt hinter dem Vorschlag der Bundesregierung zurück. Nur mit einer einheitlichen Akzeptanz von Debit- und Kreditkarten an E-Ladesäulen kann gewährleistet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher immer auch spontan laden können. Es gibt gute Gründe, die von der Bundesregierung beschlossene Ladesäulenverordnung anzunehmen.
Kartenzahlung führt zu mehr Ladevorgängen. Über 150 Millionen Debit- und Kreditkarten sind in Deutschland im Umlauf. Nahezu jede Bürgerin und jeder Bürger besitzt die girocard, mit der milliardenfach Transaktionen pro Jahr durchgeführt werden. Kartenakzeptanz führt zu einer signifikanten Steigerung der Ladevorgänge pro Säule, denn der einfache Zugang an der Ladesäule erhöht die Nutzerfreundlichkeit.
Kartenzahlung ist einfach, bequem und sicher. Ohne Registrierung oder Anmeldung kann direkt mit der Karte Strom bezahlt werden. Das heutige Bezahlchaos an den Ladesäulen hingegen bremst die Beliebtheit der E-Mobilität aus. Im Schnitt hat heute jeder E-Autofahrer drei Ladekarten von verschiedenen Anbietern, muss sich vorherig in Apps und auf Websites mit hochsensiblen Bezahldaten registrieren und verschiedenste Vertragsabschlüsse bewältigen.
Kartenzahlung ist erprobt und erschwinglich. Bezahlterminals für Debit- und Kreditkarten werden erfolgreich bereits an SB-Kassen, ÖPNV-Automaten, Snack-Automaten und sogar an Raststätten-Toiletten genutzt. Kartenterminals sind eine günstige und gängige Technik. Bezahlmodule gibt es bereits für 200 bis 300 Euro pro Stück. Da ein Kartenmodul an Ladepunkten für mehrere Ladesäulen genutzt werden kann, können die anfallenden Kosten pro Ladesäule zusätzlich stark gesenkt werden.
Kartenzahlung sichert Preistransparenz. Die in Terminals eingebauten Displays zeigen den genauen Preis für den geladenen Strom an der E-Ladesäule an. Beim Roaming und dem App-basierten Zahlen beim Stromtanken weiß er oder sie häufig nicht, was am Ende bezahlt werden muss. Gerade dieser Punkt ist aber – ebenso wie die Zahlmöglichkeit per Debit- und/oder Kreditkarte – den Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders wichtig. Aufgrund der hohen Kosten der proprietären Zahlsysteme ist die Kilowattstunde dann auch noch teurer, als wenn sie per Karte bezahlt wird.
BVR-Position:
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Der Bundesrat sollte die LSVO in der vom Bundeskabinett verabschiedeten Fassung mit der verbindlichen Kartenakzeptanz an allen E-Ladesäulen annehmen.
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Kreditwirtschaft, Ladesäulenhersteller, Handel, Mobilität und kommunale Spitzenverbände unterstützen den Regierungsentwurf der LSVO.
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