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9/7/17

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe September 2017

Klare Absage an EDIS

Auf EU-Ebene wird unter der estnischen Ratspräsidentschaft weiterhin an einem Vorschlag über ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) gearbeitet. Nach der Bundestagswahl wird entscheidend sein, wie sich die deutschen Vertreter im Rat der EU zu EDIS positionieren. Die Auswirkungen der Bundestagswahlen am 24. September 2017 werden daher auch von den europäischen Akteuren genaustens beobachtet. Deutschland hat sich in der Vergangenheit gegen EDIS ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass das parallel behandelte Paket der Kommission zur Bankenreform in seiner vorliegenden Form keine ausreichende Risikoreduzierung gewährleiste, um EDIS voranzubringen. EDIS steht neben dem Rat weiter auf der Agenda des EU-Parlaments. Mit einer Abstimmung über den vorliegenden Berichtsentwurf von Berichterstatterin Esther de Lange ist 2018 zu rechnen. 

Eine klare Absage an eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme auf europäischer Ebene bleibt eine der wichtigsten Forderungen der Volksbanken- und Raiffeisenbanken, auch im Bundestagswahlkampf 2017. 

Gerade in Deutschland besteht ein hoher Standard bei der Einlagensicherung, denn neben dem nationalen Sicherungssystem, das Einlagen bis 100.000 Euro garantiert, betreiben zum Beispiel die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Verbund zusätzlich seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Institutssicherung, die nicht nur die Kundeneinlagen schützt, sondern das ganze Institut absichert. Diese solidarische Schutzgemeinschaft würde durch EDIS vollkommen ausgehebelt und den erarbeiteten hohen Schutz des Verbrauchers massiv senken. Ein über viele Krisen hinweg bewährtes System würde durch Brüsseler Regulierung zerstört. 

Nicht alle bedeutenden Banken haben im europäischen Vergleich ausreichende Puffer, um Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen. Gerade für deutsche Sparer hätte es negative Folgen, wenn die nationalen Sicherungstöpfe, die das Ersparte der Kunden im Fall einer Bankenpleite sichern sollen, vergemeinschaftet würden. Die Absicherung der deutschen Sparguthaben müsste dann auch anderen europäischen Bankensystemen zur Verfügung stehen, ohne die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Bankensystemen und deren unterschiedliche Risikoprofile zu berücksichtigen.

Warum Europas besten Sparerschutz gegen einen schlechteren eintauschen?
 

Position des BVR: 

Für den Fall, dass eine Bank insolvent wird, sollen die Einlagen der Kunden durch einen von den Banken angesparten Einlagensicherungsfonds abgesichert werden. Die EU-Kommission möchte die einzelnen Einlagensicherungsfonds in ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem EDIS (European Deposit Insurance Scheme) zusammenfassen. Das würde bedeuten: Die Banken der Eurozone zahlen direkt in einen vergemeinschafteten Fonds ein, aus dem Kunden bei Institutspleiten entschädigt werden sollen.

Der Vorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Sicherungssystems ist strikt abzulehnen. Erst nach in allen Mitgliedsstaaten abgeschlossener nationaler Umsetzung der bestehenden Einlagensicherungsrichtlinie sowie nach einer ausreichenden Erfahrungsperiode hinsichtlich ihrer Wirkungsweise kann ggf. eine Überprüfung erfolgen. Die nach geltenden Richtlinie anerkannten Institutssicherungssysteme dürfen in keiner Weise materiell belastet werden.

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Fokus Wahlprogramme: Finanzpolitische Positionen im Vergleich

Der Wahlkampf ist nicht nur aufgrund der Positionierungen der Parteien zu EDIS von Bedeutung für die Genossenschaftsbanken. Auch Themen wie die Abgeltungsteuer, Finanzverbraucherschutz oder Bargeld, sind für die Arbeit der regionalen Banken von vitalem Interesse. Im Vorfeld zur Bundestagswahl hat der BVR die Wahlprogramme ausgesuchter Parteien hinsichtlich ihrer Aussagen zur Finanzmarktregulierung und zum Finanzverbraucherschutz untersucht und verglichen. Kurze Aussagen sind in einer Übersicht dargestellt. Diese Tabelle liegt diesem Newsletter als Anlage bei. Die politischen Positionen des BVR zur Bundestagswahl 2017 sind auf der Homepage des BVR eingestellt: www.bvr.de/Positionen/Stellungnahmen   

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McKinsey-Studie zur Digitalisierung auf dem Finanzsektor

Die Studie „Das digitale Wirtschaftswunder – Wunsch oder Wirklichkeit“ stellt fest, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eine geringere Online-Banking-Quote aufweist. Der BVR sieht die Gründe dafür einerseits in der hohen Bargeldaffinität und der Sicherheitsbedenken der Verbraucher gegenüber Online-/Mobile –Banking, aber auch in den rechtlichen Rahmenbedingungen, die es den Banken erschweren ihre Geschäfte durchgängig zu digitalisieren. So verlangt das deutsche Recht zum Beispiel beim Abschluss von Verbraucherkrediten die Schriftform, also eine eigenhändige Unterschrift. Spätestens an diesem Punkt endet der digital Prozess unfreiwillig. Es sind daher Rahmenbedingungen wünschenswert, die es ermöglichen, die Digitalisierung in der Kundenkommunikation und den Geschäftsprozessen auch durchgängig umsetzen zu können. Der Verbraucherschutz steht dabei trotz aller Innovationen an oberster Stelle. Unabhängig von der Technologie und unabhängig davon, ob eine Tätigkeit von einem Fintech-Startup oder einer klassischen Bank angeboten wird, sollte gelten: gleiches Risiko, gleiche Regulierung. Im Sinne des Verbrauchers darf es keine Abstriche beim Anleger-/Verbraucherschutzniveau geben.  

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Diskussionsentwurf zur Musterfeststellungsklage

Im internationalen Vergleich zählt Deutschland im Bereich des Zugangs zum Recht zu den führenden Staaten (siehe hierzu World Justice, Rule of Law Index 2016). Ob es daher zusätzliche Klagemöglichkeiten, wie Musterfeststellungsklagen, Gruppenklagen oder Sammelklagen in unserem austarierten deutschen Rechtssystem braucht, damit Verbraucher ihre Rechte durchsetzen können, ist damit mehr als fraglich. Im Bereich der Kreditwirtschaft ist zum Beispiel zusätzlich zu den individuellen Klagemöglichkeiten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu verpflichtet, kollektive Verbraucherinteressen zu schützen und gegen Verstöße vorzugehen. Des Weiteren steht dem Verbraucher mit den außergerichtlichen Verbraucherschlichtungsstellen der Kreditwirtschaft, den Schlichtungsstellen der Deutschen Bundesbank und der BaFin sowie der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. die Möglichkeit zur Verfügung, einen unabhängigen und neutralen Schlichter zu bestellen und so schnell, einfach und unentgeltlich zu ihrem Recht zu kommen. Das BMJV hat jüngst einen Diskussionsentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage veröffentlicht nach dem der Referentenentwurf Ende 2016 nicht über den Status der regierungsinternen Ressortabstimmung hinausgegangen ist.

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BVR - Sep 7, 2017, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_September_2017