Auf EU-Ebene wird unter der estnischen Ratspräsidentschaft weiterhin an einem Vorschlag über ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) gearbeitet. Nach der Bundestagswahl wird entscheidend sein, wie sich die deutschen Vertreter im Rat der EU zu EDIS positionieren. Die Auswirkungen der Bundestagswahlen am 24. September 2017 werden daher auch von den europäischen Akteuren genaustens beobachtet. Deutschland hat sich in der Vergangenheit gegen EDIS ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass das parallel behandelte Paket der Kommission zur Bankenreform in seiner vorliegenden Form keine ausreichende Risikoreduzierung gewährleiste, um EDIS voranzubringen. EDIS steht neben dem Rat weiter auf der Agenda des EU-Parlaments. Mit einer Abstimmung über den vorliegenden Berichtsentwurf von Berichterstatterin Esther de Lange ist 2018 zu rechnen.
Eine klare Absage an eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme auf europäischer Ebene bleibt eine der wichtigsten Forderungen der Volksbanken- und Raiffeisenbanken, auch im Bundestagswahlkampf 2017.
Gerade in Deutschland besteht ein hoher Standard bei der Einlagensicherung, denn neben dem nationalen Sicherungssystem, das Einlagen bis 100.000 Euro garantiert, betreiben zum Beispiel die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Verbund zusätzlich seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Institutssicherung, die nicht nur die Kundeneinlagen schützt, sondern das ganze Institut absichert. Diese solidarische Schutzgemeinschaft würde durch EDIS vollkommen ausgehebelt und den erarbeiteten hohen Schutz des Verbrauchers massiv senken. Ein über viele Krisen hinweg bewährtes System würde durch Brüsseler Regulierung zerstört.
Nicht alle bedeutenden Banken haben im europäischen Vergleich ausreichende Puffer, um Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen. Gerade für deutsche Sparer hätte es negative Folgen, wenn die nationalen Sicherungstöpfe, die das Ersparte der Kunden im Fall einer Bankenpleite sichern sollen, vergemeinschaftet würden. Die Absicherung der deutschen Sparguthaben müsste dann auch anderen europäischen Bankensystemen zur Verfügung stehen, ohne die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Bankensystemen und deren unterschiedliche Risikoprofile zu berücksichtigen.
Warum Europas besten Sparerschutz gegen einen schlechteren eintauschen?
Position des BVR:
Für den Fall, dass eine Bank insolvent wird, sollen die Einlagen der Kunden durch einen von den Banken angesparten Einlagensicherungsfonds abgesichert werden. Die EU-Kommission möchte die einzelnen Einlagensicherungsfonds in ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem EDIS (European Deposit Insurance Scheme) zusammenfassen. Das würde bedeuten: Die Banken der Eurozone zahlen direkt in einen vergemeinschafteten Fonds ein, aus dem Kunden bei Institutspleiten entschädigt werden sollen.
Der Vorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Sicherungssystems ist strikt abzulehnen. Erst nach in allen Mitgliedsstaaten abgeschlossener nationaler Umsetzung der bestehenden Einlagensicherungsrichtlinie sowie nach einer ausreichenden Erfahrungsperiode hinsichtlich ihrer Wirkungsweise kann ggf. eine Überprüfung erfolgen. Die nach geltenden Richtlinie anerkannten Institutssicherungssysteme dürfen in keiner Weise materiell belastet werden.
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Auf EU-Ebene wird unter der estnischen Ratspräsidentschaft weiterhin an einem Vorschlag über ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) gearbeitet. Nach der Bundestagswahl wird entscheidend sein, wie sich die deutschen Vertreter im Rat der EU zu EDIS positionieren. Die Auswirkungen der Bundestagswahlen am 24. September 2017 werden daher auch von den europäischen Akteuren genaustens beobachtet. Deutschland hat sich in der Vergangenheit gegen EDIS ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass das parallel behandelte Paket der Kommission zur Bankenreform in seiner vorliegenden Form keine ausreichende Risikoreduzierung gewährleiste, um EDIS voranzubringen. EDIS steht neben dem Rat weiter auf der Agenda des EU-Parlaments. Mit einer Abstimmung über den vorliegenden Berichtsentwurf von Berichterstatterin Esther de Lange ist 2018 zu rechnen.
Eine klare Absage an eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme auf europäischer Ebene bleibt eine der wichtigsten Forderungen der Volksbanken- und Raiffeisenbanken, auch im Bundestagswahlkampf 2017.
Gerade in Deutschland besteht ein hoher Standard bei der Einlagensicherung, denn neben dem nationalen Sicherungssystem, das Einlagen bis 100.000 Euro garantiert, betreiben zum Beispiel die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Verbund zusätzlich seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Institutssicherung, die nicht nur die Kundeneinlagen schützt, sondern das ganze Institut absichert. Diese solidarische Schutzgemeinschaft würde durch EDIS vollkommen ausgehebelt und den erarbeiteten hohen Schutz des Verbrauchers massiv senken. Ein über viele Krisen hinweg bewährtes System würde durch Brüsseler Regulierung zerstört.
Nicht alle bedeutenden Banken haben im europäischen Vergleich ausreichende Puffer, um Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen. Gerade für deutsche Sparer hätte es negative Folgen, wenn die nationalen Sicherungstöpfe, die das Ersparte der Kunden im Fall einer Bankenpleite sichern sollen, vergemeinschaftet würden. Die Absicherung der deutschen Sparguthaben müsste dann auch anderen europäischen Bankensystemen zur Verfügung stehen, ohne die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Bankensystemen und deren unterschiedliche Risikoprofile zu berücksichtigen.
Warum Europas besten Sparerschutz gegen einen schlechteren eintauschen?
Position des BVR:
Für den Fall, dass eine Bank insolvent wird, sollen die Einlagen der Kunden durch einen von den Banken angesparten Einlagensicherungsfonds abgesichert werden. Die EU-Kommission möchte die einzelnen Einlagensicherungsfonds in ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem EDIS (European Deposit Insurance Scheme) zusammenfassen. Das würde bedeuten: Die Banken der Eurozone zahlen direkt in einen vergemeinschafteten Fonds ein, aus dem Kunden bei Institutspleiten entschädigt werden sollen.
Der Vorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Sicherungssystems ist strikt abzulehnen. Erst nach in allen Mitgliedsstaaten abgeschlossener nationaler Umsetzung der bestehenden Einlagensicherungsrichtlinie sowie nach einer ausreichenden Erfahrungsperiode hinsichtlich ihrer Wirkungsweise kann ggf. eine Überprüfung erfolgen. Die nach geltenden Richtlinie anerkannten Institutssicherungssysteme dürfen in keiner Weise materiell belastet werden.
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