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9/10/13

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe September 2013

Zahlungsverkehr: Neue Vorschläge der EU

Die EU-Kommission hat Ende Juli neue Vorschläge zur Interchange-Regulierung, zur Transaktionsabsicherung und zur Regulierung von Zahlungsdiensten vorgelegt. Die Auswirkungen auf das Transaktionsgeschäft der Banken sind erheblich. 
 
Interchange-Regulierung
Beim ersten Vorschlag zielt die EU-Kommission auf die sogenannten „Interbankenentgelte“. Bei den Erlösquellen aus dem Kartengeschäft schlägt die EU-Kommission vor, dass die Erträge pro Transaktion auf maximal 0,2 % bei Debitprodukten (z. B. maestro, V Pay) und 0,3 % bei Kreditkarten (z. B. MasterCard, VISA) begrenzt werden. Dabei wird künftig nicht mehr unterschieden, ob die Karte im „Inland“ oder in Europa zum Einsatz kommt. Zu-dem wird auch nicht mehr unterschieden, ob es sich um eine eCommerce- oder eine lokale Trans-aktion vor Ort handelt. Besonders im Kreditkartengeschäft dürften die Auswirkungen erheblich sein: Die Erträge für den Kartenherausgeber wer-den um mehr als 50 % zurückgehen. Die EU-Kommission erhofft sich einen Kostenvorteil, der an den Verbraucher weitergegeben werden könnte. Wahrscheinlicher ist aus BVR-Sicht allerdings ein Einbehalt durch den Handel.
 
Online-Bezahldienste
Ebenfalls veröffentlicht wurde der Vorschlag einer Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive 2). Die EU-Kommission will dabei sogenannte Third Party Provider (TPP) einbinden. Diese sollen ebenso wie andere Zahlungsinstitute den aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Regelungen des Zahlungsverkehrsrechts unterworfen werden. Es soll allerdings auch ein Auskunftsrecht gegenüber Kundenkonten eingeräumt werden, das die kontoführende Bank kostenfrei gewähren soll.
 
Transaktionsabsicherung
Bereits vor der Veröffentlichung der vorstehenden Regulierung hatte am 31. Januar 2013 die EZB das Dokument „Recommendations for the Security of Internet Payments” (SecuRePay) veröffentlicht. Betroffen sind hiervon grundsätzlich alle Zahlungstransaktionen außer dem beleghaften Zahlungsverkehr und dem Banken-Clearing. Im Kern geht es darum, dass ein Mindeststandard bei der Authentifikation von Zahlungen definiert wird. Beim SecuRePay wird ein Verfahren verstanden, das stärker als bisher Passwörter, konkrete Karten und ggf. auch biometrische Angaben verknüpft. Die nationalen Bankenaufsichten werden diese Empfehlungen bis zum 1. Februar 2015 umsetzen. Damit sind diese Vorgaben auch für Banken für die Jahresabschlussprüfung (vgl. § 25a KWG) bindend.
 
BVR-Position: Alle neuen vorgeschlagenen Regelungen müssen mit hohem administrativem Aufwand in den Bankinfrastrukturen "nachgezogen" werden. Die erhofften Kostenvorteile für Verbraucher sind dagegen keineswegs sicher. Angesichts der hohen Anzahl existierender Zahlungsdienstleister im EU-Binnenmarkt herrscht bereits heute ein sehr intensiver Wettbewerb. Obwohl zu Recht aufsichtsrechtliche Pflichten für Drittanbieter geschaffen werden, belastet das geplante Auskunftsrecht kontoführende Institute ohne Kompensation. Die Vorschläge zur Transaktionsabsicherung bestätigen das hohe Sicherheitsniveau, das bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken bereits praktiziert wird. Zugleich zwingt es Drittanbieter, sich dem hohen Standard anzuschließen.

 

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Dispokredit – mehr Transparenz für die Verbraucher

Dispokredite sind ein besonders flexibles und kurzfristig nutzbares Kreditangebot. Die hohe Flexibilität spiegelt sich zwangsläufig auch in höheren Zinsen im Vergleich zum Ratenkredit wider. Um die Transparenz für die Verbraucher bezüglich der Dispozinsen weiter zu verbessern, hat der BVR seinen Mitglieds-banken im Juni 2013 empfohlen, die Dispozinsen künftig im Internet zu veröffentlichen. Allerdings darf die Höhe des Zinssatzes nicht alleiniges Auswahlkriterium für ein Girokonto sein, denn nur ein geringer Teil der Kunden mit einem Dispokreditrahmen überzieht sein Konto. Vielmehr sollten die mit dem Konto zusätzlich angebotenen und tatsächlich genutzten Leistungen – z. B. umfassende Beratung, Ansprechpartner vor Ort, flächendeckendes Geldautomatennetz – in die Betrachtung einbezogen werden. Eine mitunter diskutierte Deckelung der Dispozinsen lehnt der BVR aus ordnungspolitischer Sicht als nicht gerechtfertigter Eingriff in die Geschäftspolitik privatwirtschaftlich geführter Banken ab.

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Hypothekarkredit – Festzinsfinanzierung bleibt erhalten

Die Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen steht kurz vor der finalen Abstimmung im EU-Parlament, die für September 2013 vorgesehen ist. Im April 2013 hatten sich EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission auf die Inhalte der Richtlinie verständigt. Zu begrüßen ist dabei vor allem, dass seitens der deutschen Kreditwirtschaft auch künftig langfristige Festzinsfinanzierungen angeboten werden können. So sieht die Richtlinie vor, dass für die vorzeitige Rückzahlung solcher Darlehen weiterhin die Anwendung der derzeit in Deutschland gültigen Regeln mit einer entsprechenden Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Nunmehr muss im Rahmen der nationalen Umsetzung sichergestellt werden, dass im Interesse der Kreditnehmer, für die bei der Immobilienfinanzierung eine langfristige Planungssicherheit entscheidend ist, diese bewährten Regeln und die damit verbundene Produktvielfalt erhalten bleiben.

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Parteien würdigen Genossenschaftsbanken

Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich in ihren Wahlprogrammen intensiv mit der Bankenregulierung beschäftigt. Im Zentrum stehen die europäische Bankenunion mit einer EU-Bankenaufsicht, der Abwicklung von Banken und einer Einlagensicherung, aber auch die aktuellen Themen Trennbanken und Finanztransaktionssteuer, die weiter in der europäischen Beratung sind. Erfreulich ist daher, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien die dreigliedrige Struktur des deutschen Bankensystems hervorheben. Mit unterschiedlicher Gewichtung würdigen fast alle die genossenschaftliche Rechtsform – auch im Bankenbereich. Auch bei anderen Einzelfragen ist das Bemühen um eine Differenzierung zwischen systemrelevanten großen Instituten sowie kleineren und mittleren Verbundbanken zu sehen.

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Ihr AnsprechpartnerThomas Stammen
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BVR - Sep 10, 2013, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_September_2013