Die EU-Kommission hat Ende Juli neue Vorschläge zur Interchange-Regulierung, zur Transaktionsabsicherung und zur Regulierung von Zahlungsdiensten vorgelegt. Die Auswirkungen auf das Transaktionsgeschäft der Banken sind erheblich.
Interchange-Regulierung
Beim ersten Vorschlag zielt die EU-Kommission auf die sogenannten „Interbankenentgelte“. Bei den Erlösquellen aus dem Kartengeschäft schlägt die EU-Kommission vor, dass die Erträge pro Transaktion auf maximal 0,2 % bei Debitprodukten (z. B. maestro, V Pay) und 0,3 % bei Kreditkarten (z. B. MasterCard, VISA) begrenzt werden. Dabei wird künftig nicht mehr unterschieden, ob die Karte im „Inland“ oder in Europa zum Einsatz kommt. Zu-dem wird auch nicht mehr unterschieden, ob es sich um eine eCommerce- oder eine lokale Trans-aktion vor Ort handelt. Besonders im Kreditkartengeschäft dürften die Auswirkungen erheblich sein: Die Erträge für den Kartenherausgeber wer-den um mehr als 50 % zurückgehen. Die EU-Kommission erhofft sich einen Kostenvorteil, der an den Verbraucher weitergegeben werden könnte. Wahrscheinlicher ist aus BVR-Sicht allerdings ein Einbehalt durch den Handel.
Online-Bezahldienste
Ebenfalls veröffentlicht wurde der Vorschlag einer Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive 2). Die EU-Kommission will dabei sogenannte Third Party Provider (TPP) einbinden. Diese sollen ebenso wie andere Zahlungsinstitute den aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Regelungen des Zahlungsverkehrsrechts unterworfen werden. Es soll allerdings auch ein Auskunftsrecht gegenüber Kundenkonten eingeräumt werden, das die kontoführende Bank kostenfrei gewähren soll.
Transaktionsabsicherung
Bereits vor der Veröffentlichung der vorstehenden Regulierung hatte am 31. Januar 2013 die EZB das Dokument „Recommendations for the Security of Internet Payments” (SecuRePay) veröffentlicht. Betroffen sind hiervon grundsätzlich alle Zahlungstransaktionen außer dem beleghaften Zahlungsverkehr und dem Banken-Clearing. Im Kern geht es darum, dass ein Mindeststandard bei der Authentifikation von Zahlungen definiert wird. Beim SecuRePay wird ein Verfahren verstanden, das stärker als bisher Passwörter, konkrete Karten und ggf. auch biometrische Angaben verknüpft. Die nationalen Bankenaufsichten werden diese Empfehlungen bis zum 1. Februar 2015 umsetzen. Damit sind diese Vorgaben auch für Banken für die Jahresabschlussprüfung (vgl. § 25a KWG) bindend.
BVR-Position: Alle neuen vorgeschlagenen Regelungen müssen mit hohem administrativem Aufwand in den Bankinfrastrukturen "nachgezogen" werden. Die erhofften Kostenvorteile für Verbraucher sind dagegen keineswegs sicher. Angesichts der hohen Anzahl existierender Zahlungsdienstleister im EU-Binnenmarkt herrscht bereits heute ein sehr intensiver Wettbewerb. Obwohl zu Recht aufsichtsrechtliche Pflichten für Drittanbieter geschaffen werden, belastet das geplante Auskunftsrecht kontoführende Institute ohne Kompensation. Die Vorschläge zur Transaktionsabsicherung bestätigen das hohe Sicherheitsniveau, das bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken bereits praktiziert wird. Zugleich zwingt es Drittanbieter, sich dem hohen Standard anzuschließen. |
Die EU-Kommission hat Ende Juli neue Vorschläge zur Interchange-Regulierung, zur Transaktionsabsicherung und zur Regulierung von Zahlungsdiensten vorgelegt. Die Auswirkungen auf das Transaktionsgeschäft der Banken sind erheblich.
Interchange-Regulierung
Beim ersten Vorschlag zielt die EU-Kommission auf die sogenannten „Interbankenentgelte“. Bei den Erlösquellen aus dem Kartengeschäft schlägt die EU-Kommission vor, dass die Erträge pro Transaktion auf maximal 0,2 % bei Debitprodukten (z. B. maestro, V Pay) und 0,3 % bei Kreditkarten (z. B. MasterCard, VISA) begrenzt werden. Dabei wird künftig nicht mehr unterschieden, ob die Karte im „Inland“ oder in Europa zum Einsatz kommt. Zu-dem wird auch nicht mehr unterschieden, ob es sich um eine eCommerce- oder eine lokale Trans-aktion vor Ort handelt. Besonders im Kreditkartengeschäft dürften die Auswirkungen erheblich sein: Die Erträge für den Kartenherausgeber wer-den um mehr als 50 % zurückgehen. Die EU-Kommission erhofft sich einen Kostenvorteil, der an den Verbraucher weitergegeben werden könnte. Wahrscheinlicher ist aus BVR-Sicht allerdings ein Einbehalt durch den Handel.
Online-Bezahldienste
Ebenfalls veröffentlicht wurde der Vorschlag einer Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive 2). Die EU-Kommission will dabei sogenannte Third Party Provider (TPP) einbinden. Diese sollen ebenso wie andere Zahlungsinstitute den aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Regelungen des Zahlungsverkehrsrechts unterworfen werden. Es soll allerdings auch ein Auskunftsrecht gegenüber Kundenkonten eingeräumt werden, das die kontoführende Bank kostenfrei gewähren soll.
Transaktionsabsicherung
Bereits vor der Veröffentlichung der vorstehenden Regulierung hatte am 31. Januar 2013 die EZB das Dokument „Recommendations for the Security of Internet Payments” (SecuRePay) veröffentlicht. Betroffen sind hiervon grundsätzlich alle Zahlungstransaktionen außer dem beleghaften Zahlungsverkehr und dem Banken-Clearing. Im Kern geht es darum, dass ein Mindeststandard bei der Authentifikation von Zahlungen definiert wird. Beim SecuRePay wird ein Verfahren verstanden, das stärker als bisher Passwörter, konkrete Karten und ggf. auch biometrische Angaben verknüpft. Die nationalen Bankenaufsichten werden diese Empfehlungen bis zum 1. Februar 2015 umsetzen. Damit sind diese Vorgaben auch für Banken für die Jahresabschlussprüfung (vgl. § 25a KWG) bindend.
BVR-Position: Alle neuen vorgeschlagenen Regelungen müssen mit hohem administrativem Aufwand in den Bankinfrastrukturen "nachgezogen" werden. Die erhofften Kostenvorteile für Verbraucher sind dagegen keineswegs sicher. Angesichts der hohen Anzahl existierender Zahlungsdienstleister im EU-Binnenmarkt herrscht bereits heute ein sehr intensiver Wettbewerb. Obwohl zu Recht aufsichtsrechtliche Pflichten für Drittanbieter geschaffen werden, belastet das geplante Auskunftsrecht kontoführende Institute ohne Kompensation. Die Vorschläge zur Transaktionsabsicherung bestätigen das hohe Sicherheitsniveau, das bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken bereits praktiziert wird. Zugleich zwingt es Drittanbieter, sich dem hohen Standard anzuschließen. |