Nachdem Anfang 2018 die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie die PRIIPs-VO mit dem Ziel der höheren Transparenz und mehr Anlegerschutz in Kraft getreten sind, zeigt eine wissenschaftliche Studie der Ruhr-Universität Bochum einen vielfach negativen Einfluss der neuen Regelungen, insbesondere für Bankkunden.
Die Studie, die von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in Auftrag gegeben wurde und auf Befragungen von Banken und Kunden basiert, kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass das begrüßenswerte Ziel, den Kunden durch umfassendere und standardisierte Informationen besser zu schützen nicht erreicht worden ist. Stattdessen zeigt die Studie die starke Gefahr einer informationellen Überflutung, die dem Kunden keinen Nutzen bringt, da wesentliche Informationen in der Informationsmenge untergehen können. In der Tat geben 77,3% der Kunden an, die umfangreichen Informationen hälfen nicht weiter. Aber auch erfahrene Kunden mit besonders hohen Depotvolumina oder vielen Handelsaktivitäten empfinden die neuen Pflichtdokumente als störend. So geben 85,7% der trading-aktivsten Kunden an, die Geeignetheitserklärung sei eher oder völlig sinnlos. Auch in der Ex-ante Kosteninformation sehen nur 42,7% der Kunden einen Nutzen. Dementsprechend ist der Wunsch nach einer Verzichtsmöglichkeit über alle Kundensegmente hoch.
Insbesondere das bei den Kunden vorher sehr nachgefragte Telefongeschäft leidet unter den neuen Vorschriften. Im ersten Halbjahr 2018 ist dieses um mehr als die Hälfte eingebrochen. Nach Einschätzung der DK liegt dies u.a. an den verpflichtenden Informationsdokumenten, die dem Kunden im Vorfeld des Geschäftsabschlusses auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen sind und bei Geschäften über das Telefon zu zeitlichen Verzögerungen führen. Auch die Anforderungen telefonische Beratungsgespräche oder Ordererteilungen aufzuzeichnen und bis zu sieben Jahre aufzubewahren, stößt bei vielen Kunden auf Ablehnung. Laut der Studie sehen hierbei mehr als die Hälfte der Kunden die Vertraulichkeit des Gesprächs gefährdet. 73,8% äußern sogar den Wunsch, auf die Sprachaufzeichnung komplett zu verzichten. Insbesondere für nicht internetaffine, wenig mobile Kunden stellt der Rückgang des Telefongeschäfts eine starke Einschränkung in Bezug auf den Zugang zu Finanzdienstleistungen dar.
Auch war die Umsetzung von MiFID II und PRIIPs für Kreditinstitute aufwändig und kostspielig. Insgesamt wurden die deutschen Bankinstitute im Durchschnitt mit 3,7 Millionen € belastet. Hinzu kommen erhebliche laufenden Kosten zur Einhaltung der Regelungen. Auch wenn die Banken diese Kosten nicht direkt an ihre Kunden weitergeben, haben sie weitreichende Auswirkungen auf die Strategie und langfristige Ausrichtung der Institute, von denen der Kunde am Ende auch betroffen ist. Hierzu zählen die Rückstellung wichtiger Projekte im Bereich der Digitalisierung sowie der Rückzug aus der Fläche durch eine Beschränkung der Wertpapierberatung auf ausgewählte Filialen.
Im Rahmen der anstehenden Evaluierung von MiFID II fordert der BVR u.a. eine gezielte Überarbeitung der genannten Bestimmungen.
BVR-Position:
- Die Ergebnisse der Auswirkungsstudie der Ruhr-Universität Bochum sollten von der EU-Kommission aufgegriffen werden. Der Nutzen der Anleger ist in der Wertpapierregulierung zu wenig beachtet worden.
- Eine gezielte Überarbeitung einiger Bestimmungen von MiFID II und PRIIPs ist nötig.
- Eine informationelle Überflutung bringt dem Kunden keinen Nutzen, da wesentliche Informationen untergehen können.
- Der BVR unterstützt den Wunsch der Kunden auf einige Pflichtinformationen sowie auf die Sprachaufzeichnung verzichten zu können, sofern diese nicht generell abgeschafft werden.
- Das Wertpapiergeschäft darf bedingt durch regulatorische Anforderungen nicht so verteuert werden, dass die persönliche Anlageberatung unrentabel wird und das Leistungsangebot an die Kunden eingeschränkt werden muss.
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Weitere Informationen zur Studie der Ruhr-Universität
Nachdem Anfang 2018 die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie die PRIIPs-VO mit dem Ziel der höheren Transparenz und mehr Anlegerschutz in Kraft getreten sind, zeigt eine wissenschaftliche Studie der Ruhr-Universität Bochum einen vielfach negativen Einfluss der neuen Regelungen, insbesondere für Bankkunden.
Die Studie, die von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in Auftrag gegeben wurde und auf Befragungen von Banken und Kunden basiert, kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass das begrüßenswerte Ziel, den Kunden durch umfassendere und standardisierte Informationen besser zu schützen nicht erreicht worden ist. Stattdessen zeigt die Studie die starke Gefahr einer informationellen Überflutung, die dem Kunden keinen Nutzen bringt, da wesentliche Informationen in der Informationsmenge untergehen können. In der Tat geben 77,3% der Kunden an, die umfangreichen Informationen hälfen nicht weiter. Aber auch erfahrene Kunden mit besonders hohen Depotvolumina oder vielen Handelsaktivitäten empfinden die neuen Pflichtdokumente als störend. So geben 85,7% der trading-aktivsten Kunden an, die Geeignetheitserklärung sei eher oder völlig sinnlos. Auch in der Ex-ante Kosteninformation sehen nur 42,7% der Kunden einen Nutzen. Dementsprechend ist der Wunsch nach einer Verzichtsmöglichkeit über alle Kundensegmente hoch.
Insbesondere das bei den Kunden vorher sehr nachgefragte Telefongeschäft leidet unter den neuen Vorschriften. Im ersten Halbjahr 2018 ist dieses um mehr als die Hälfte eingebrochen. Nach Einschätzung der DK liegt dies u.a. an den verpflichtenden Informationsdokumenten, die dem Kunden im Vorfeld des Geschäftsabschlusses auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen sind und bei Geschäften über das Telefon zu zeitlichen Verzögerungen führen. Auch die Anforderungen telefonische Beratungsgespräche oder Ordererteilungen aufzuzeichnen und bis zu sieben Jahre aufzubewahren, stößt bei vielen Kunden auf Ablehnung. Laut der Studie sehen hierbei mehr als die Hälfte der Kunden die Vertraulichkeit des Gesprächs gefährdet. 73,8% äußern sogar den Wunsch, auf die Sprachaufzeichnung komplett zu verzichten. Insbesondere für nicht internetaffine, wenig mobile Kunden stellt der Rückgang des Telefongeschäfts eine starke Einschränkung in Bezug auf den Zugang zu Finanzdienstleistungen dar.
Auch war die Umsetzung von MiFID II und PRIIPs für Kreditinstitute aufwändig und kostspielig. Insgesamt wurden die deutschen Bankinstitute im Durchschnitt mit 3,7 Millionen € belastet. Hinzu kommen erhebliche laufenden Kosten zur Einhaltung der Regelungen. Auch wenn die Banken diese Kosten nicht direkt an ihre Kunden weitergeben, haben sie weitreichende Auswirkungen auf die Strategie und langfristige Ausrichtung der Institute, von denen der Kunde am Ende auch betroffen ist. Hierzu zählen die Rückstellung wichtiger Projekte im Bereich der Digitalisierung sowie der Rückzug aus der Fläche durch eine Beschränkung der Wertpapierberatung auf ausgewählte Filialen.
Im Rahmen der anstehenden Evaluierung von MiFID II fordert der BVR u.a. eine gezielte Überarbeitung der genannten Bestimmungen.
BVR-Position:
- Die Ergebnisse der Auswirkungsstudie der Ruhr-Universität Bochum sollten von der EU-Kommission aufgegriffen werden. Der Nutzen der Anleger ist in der Wertpapierregulierung zu wenig beachtet worden.
- Eine gezielte Überarbeitung einiger Bestimmungen von MiFID II und PRIIPs ist nötig.
- Eine informationelle Überflutung bringt dem Kunden keinen Nutzen, da wesentliche Informationen untergehen können.
- Der BVR unterstützt den Wunsch der Kunden auf einige Pflichtinformationen sowie auf die Sprachaufzeichnung verzichten zu können, sofern diese nicht generell abgeschafft werden.
- Das Wertpapiergeschäft darf bedingt durch regulatorische Anforderungen nicht so verteuert werden, dass die persönliche Anlageberatung unrentabel wird und das Leistungsangebot an die Kunden eingeschränkt werden muss.
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Weitere Informationen zur Studie der Ruhr-Universität