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10/22/19

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Oktober 2019 - Europa-Ausgabe

MiFID II: zu wenig Nutzen für Kunden

Nachdem Anfang 2018 die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie die PRIIPs-VO mit dem Ziel der höheren Transparenz und mehr Anlegerschutz in Kraft getreten sind, zeigt eine wissenschaftliche Studie der Ruhr-Universität Bochum einen vielfach negativen Einfluss der neuen Regelungen, insbesondere für Bankkunden.

Die Studie, die von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in Auftrag gegeben wurde und auf Befragungen von Banken und Kunden basiert, kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass das begrüßenswerte Ziel, den Kunden durch umfassendere und standardisierte Informationen besser zu schützen nicht erreicht worden ist. Stattdessen zeigt die Studie die starke Gefahr einer informationellen Überflutung, die dem Kunden keinen Nutzen bringt, da wesentliche Informationen in der Informationsmenge untergehen können. In der Tat geben 77,3% der Kunden an, die umfangreichen Informationen hälfen nicht weiter. Aber auch erfahrene Kunden mit besonders hohen Depotvolumina oder vielen Handelsaktivitäten empfinden die neuen Pflichtdokumente als störend. So geben 85,7% der trading-aktivsten Kunden an, die Geeignetheitserklärung sei eher oder völlig sinnlos. Auch in der Ex-ante Kosteninformation sehen nur 42,7% der Kunden einen Nutzen. Dementsprechend ist der Wunsch nach einer Verzichtsmöglichkeit über alle Kundensegmente hoch.

 

Insbesondere das bei den Kunden vorher sehr nachgefragte Telefongeschäft leidet unter den neuen Vorschriften. Im ersten Halbjahr 2018 ist dieses um mehr als die Hälfte eingebrochen. Nach Einschätzung der DK liegt dies u.a. an den verpflichtenden Informationsdokumenten, die dem Kunden im Vorfeld des Geschäftsabschlusses auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen sind und bei Geschäften über das Telefon zu zeitlichen Verzögerungen führen. Auch die Anforderungen telefonische Beratungsgespräche oder Ordererteilungen aufzuzeichnen und bis zu sieben Jahre aufzubewahren, stößt bei vielen Kunden auf Ablehnung. Laut der Studie sehen hierbei mehr als die Hälfte der Kunden die Vertraulichkeit des Gesprächs gefährdet. 73,8% äußern sogar den Wunsch, auf die Sprachaufzeichnung komplett zu verzichten. Insbesondere für nicht internetaffine, wenig mobile Kunden stellt der Rückgang des Telefongeschäfts eine starke Einschränkung in Bezug auf den Zugang zu Finanzdienstleistungen dar.

 

Auch war die Umsetzung von MiFID II und PRIIPs für Kreditinstitute aufwändig und kostspielig. Insgesamt wurden die deutschen Bankinstitute im Durchschnitt mit 3,7 Millionen € belastet. Hinzu kommen erhebliche laufenden Kosten zur Einhaltung der Regelungen. Auch wenn die Banken diese Kosten nicht direkt an ihre Kunden weitergeben, haben sie weitreichende Auswirkungen auf die Strategie und langfristige Ausrichtung der Institute, von denen der Kunde am Ende auch betroffen ist. Hierzu zählen die Rückstellung wichtiger Projekte im Bereich der Digitalisierung sowie der Rückzug aus der Fläche durch eine Beschränkung der Wertpapierberatung auf ausgewählte Filialen.

 

Im Rahmen der anstehenden Evaluierung von MiFID II fordert der BVR u.a. eine gezielte Überarbeitung der genannten Bestimmungen.

 

BVR-Position:

  • Die Ergebnisse der Auswirkungsstudie der Ruhr-Universität Bochum sollten von der EU-Kommission aufgegriffen werden. Der Nutzen der Anleger ist in der Wertpapierregulierung zu wenig beachtet worden.
  • Eine gezielte Überarbeitung einiger Bestimmungen von MiFID II und PRIIPs ist nötig.  
  • Eine informationelle Überflutung bringt dem Kunden keinen Nutzen, da wesentliche Informationen untergehen können.
  • Der BVR unterstützt den Wunsch der Kunden auf einige Pflichtinformationen sowie auf die Sprachaufzeichnung verzichten zu können, sofern diese nicht generell abgeschafft werden.
  • Das Wertpapiergeschäft darf bedingt durch regulatorische Anforderungen nicht so verteuert werden, dass die persönliche Anlageberatung unrentabel wird und das Leistungsangebot an die Kunden eingeschränkt werden muss.

 
Weitere Informationen zur Studie der Ruhr-Universität

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Sustainable Finance

Das Thema Nachhaltigkeit ist in den letzten Monaten immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Auch für die Genossenschaftliche FinanzGruppe ist Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil ihres langfristig ausgerichteten Geschäftsmodells. Nachdem die Europäischen Institutionen bereits in der letzten Legislaturperiode erste Maßnahmen zum Thema Nachhaltige Finanzen abgeschlossen hatten, gehen die Verhandlungen zur europaweiten Klassifizierung für nachhaltige Finanzprodukte mit den Trilogen in die finale Runde. Der BVR unterstützt die Maßnahme eine europaweite einheitliche Klassifizierung für nachhaltige Finanzprodukte zu erarbeiten. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen muss die Klassifizierung aber klar, schlank und in der Praxis einfach anwendbar sein. Die Anwendung der Taxonomie sollte freiwillig sein und auf Anreize statt Verbote setzen. Zudem sollte sie sich allein auf „grüne“ Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen beschränken, d.h. keine Ausweitung auf alle Finanzprodukte vorsehen.

Weitere Informationen zum BVR-Positionspapier

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Umsetzung von Basel III - Eigenkapitalvorschriften

Anfang Juli hatte die Europäische Bankenaufsicht (EBA) die vorläufigen Ergebnisse der Auswirkungsstudie zur finalen Baseler Reform (Basel III) veröffentlicht und einen zusätzlichen Kapitalbedarf für europäische Banken von 135 Mrd. Euro festgestellt. Anfang August folgten dann die detaillierten EBA-Ideen zur Umsetzung. Diese sind sehr am Wortlaut des Baseler Textes orientiert und berücksichtigen europäische Besonderheiten nur begrenzt. Die Auswirkungen auf den europäischen Bankensektor und somit auf die europäische Wirtschaft wären erheblich; sie würden sich nicht nur negativ auf die Finanzierung von Unternehmen auswirken, sondern auch auf die ohnehin angespannten Immobilienmärkte. Am 11. Oktober hat die Kommission nun eine Konsultation mit 212 Fragen zur Umsetzung begonnen (bis 3.1.2020). Diese soll helfen, den für Mitte 2020 geplanten Legislativvorschlag vorzubereiten. Der BVR wird sich auf nationaler und europäischer Ebene mit Nachdruck für Verbesserungen einsetzen.

Weitere Informationen zur Pressemitteilung der Deutschen Kreditwirtschaft

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Prioritäten der neuen Legislaturperiode

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode müssen die Prioritäten der nächsten Jahre festgelegt werden. Die letzte Legislaturperiode war eine Phase intensiver Regulierung. Doch nun sollte Erreichtes genau betrachtet werden. Es muss untersucht werden, ob die beschlossenen Regulierungen ihren Zweck erfüllen, ob sie praktikabel und verhältnismäßig sind. Erleichterungen, insbesondere für wenig komplexe Banken, müssen weiter in Betracht gezogen werden. In der neuen Legislaturperiode sollte der bestehende Regulierungsrahmen konsequent überprüft werden. Wir fordern daher eine Phase der Konsolidierung in der Banken- und Finanzmarktregulierung. Der Fokus der Finanzmarktpolitik der nächsten Jahre muss auf „Better Regulation“ statt „More Regulation“ liegen.

Weitere Informationen zu den BVR-Prioritäten

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Ihr AnsprechpartnerThomas Stammen
Leiter Verbindungsstelle Parlament / Europapolitik
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Telefon: (030) 2021-1660
Telefax: (030) 2021-19-1600



BVR - Oct 22, 2019, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Oktober_2019_Europa_Ausgabe