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11/25/16

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe November 2016

Finanzmarktregulierung: Achtung, Kollateralschäden!

Aufgrund der seit der Finanzmarktkrise 2008 in hoher Intensität erfolgten Regulierung sehen sich viele kleine und mittlere regionale Kreditinstitute dazu gezwungen, ihr Geschäftsmodell anzupassen. Dies belastet zunehmend auch die Bankkunden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Folgestudie zu Auswirkungen der Bankenregulierung, die Professor Stephan Paul, Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in Frankfurt vorgestellt hat. Auswirkungen sehen die Autoren der von der DZ BANK Stiftung unterstützten Studie vor allem in der Mittelstandsfinanzierung und bei der Betreuung von Privatkunden. Der Studie zufolge sehen sich die Institute aufgrund der steigenden Eigenkapitalanforderungen durch Basel III und der Überarbeitung des Kreditrisiko-Standardansatzes zunehmend dazu veranlasst, ihre Kunden im gewerblichen Bereich stärker auszuwählen. Präferiert wird eher kleinvolumiges Kreditgeschäft. Kredite über 1,5 Millionen Euro verlieren hingegen an Attraktivität. Zudem erschweren Firmen mit einem Einlagevolumen über 500.000 Euro den Banken die Einhaltung der Mindestliquiditätsquote (LCR) übermäßig stark. Auf Privatkundenseite führen die umfassenden Vorschriften und Dokumentationspflichten in der Wertpapieranlageberatung und Immobilienfinanzierung dazu, dass Genossenschaftsbanken diese Dienstleistungen nicht mehr flächendeckend, sondern nur noch in spezialisierten Beratungscentern anbieten können. Perspektivisch kann es durch die Regulierung dazu kommen, dass die Anlageberatung nur noch bestimmten Kundensegmenten angeboten wird, etwa einkommensstarken Privatkunden, was dem Selbstverständnis der Volksbanken und Raiffeisenbanken als zuverlässigen Allfinanzanbietern für alle Kundengruppen zuwiderläuft. Der BVR möchte mit dieser zweiten wissenschaftlichen Studie der Diskussion um eine richtige Balance der Bankenregulierung weitere Impulse geben. Genossenschaftsbanken sehen sich nicht nur durch die immer neuen Regulierungsmaßnahmen, die in den letzten Jahren nach der Finanzmarktkrise erlassen wurden, enormen Kosten ausgesetzt. Die Regulatorik verändert auch die Geschäftsausrichtung der Banken, obwohl Genossenschaftsbanken aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung und ihrer breiten Kundenakzeptanz nachweislich in der Finanzmarktkrise stabilisierend gewirkt haben. Die Studie, sowie ein Positionspapier sind auf der Homepage des BVR unter den Stellungnahmen (www.bvr.de/Positionen/Stellungnahmen) abrufbar.

Position des BVR: Um die Finanzierung der Realwirtschaft zu erhalten, die qualifizierte Beratung in der Fläche für Kunden nicht zu gefährden und den Banken zu ermöglichen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, muss die Qualität der Bankenregulierung verbessert werden. Das bedeutet insbesondere mehr Augenmaß und das Einhalten des Proportionalitätsgrundsatzes. Kosten und Nutzen der Regulierung müssen besser als bisher abgewogen werden. Die Vielfalt im deutschen Bankensektor, mit den privaten Geschäftsbanken, den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken war und ist ein Garant für einen leistungsfähigen und stabilen Finanzmarkt. Beispiele für konkrete Maßnahmen sind in unserem Positionspapier „Qualität der Bankenregulierung verbessern – Kollateralschäden vermeiden“ ausführlich dargestellt. (Auch im Internet unter: https://www.bvr.de/Positionen/Stellungnahmen )
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PRIIPs: Einjährige Verschiebung der Anwendung

Am 9. November 2016 schlug die Europäische Kommission eine einjährige Verschiebung der PRIIPs-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte vor. Statt einer Anwendung ab dem 1. Januar 2017 soll die Verordnung nunmehr ab dem 1. Januar 2018 gelten. Der Grund für die Verschiebung ist die Ablehnung der technischen Regulierungsstandards (RTS) durch das Europäische Parlament, die sowohl die Darstellung als auch den Inhalt der Basisinformationsblätter festlegen sollten. Der BVR begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verschiebung. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat müssen dem Verschiebungsvorschlag nun in einem vereinfachten Verfahren zustimmen. Es wird erwartet, dass der Vorschlag Mitte Dezember unverändert veröffentlicht werden kann. Die überarbeiteten RTS werden für das erste Halbjahr 2017 erwartet.

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BVR-Studie zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Der BVR hat eine aktuelle volkswirtschaftliche Studie zum Thema Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgelegt. Aufgrund der Erfahrungen mit überhitzten Immobilienmärkten setzte sich der europäische Gesetzgeber das nachvollziehbare Ziel, mit der neuen Richtlinie den Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Bei der Umsetzung in deutsches Recht hätte, so die Studie, die Tatsache stärkere Berücksichtigung finden müssen, dass sich – anders als etwa in den USA, Irland oder Spanien – die privaten Haushalte in Deutschland weder übermäßig stark verschulden, noch Banken hierzulande mit einer zu laxen Finanzierungspraxis auffallen. Ein akutes Marktversagen herrscht an den Märkten für Immobilienkredite nicht vor. Der BVR begrüßt daher die Ankündigung von Bundesjustizminister Heiko Maas, die aktuelle Gesetzeslage anzupassen. Die Studie ist auf der Homepage des BVR (https://www.bvr.de) verfügbar.

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Bericht de Lange zum geplanten europäischen Einlagensicherungssystem (EDIS)

Der Bericht von Esther de Lange, EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, zur EU-Einlagensicherung geht in die richtige Richtung, kann jedoch wesentliche Kritikpunkte nicht entkräften. Der Bericht verzichtet auf Pläne zu einer umfassenden Vergemeinschaftung der Einlagensicherungsmittel. In der ersten Phase geht es zunächst nur um einen Ausgleich von Liquiditätsengpässen. Auch in der zweiten Phase soll ein Einlagensicherungssystem seine Verluste nur zu einem Teil auf die anderen Systeme abwälzen können. Das Problem der Vergemeinschaftung von Bankrisiken, die zu großen Teilen auf die nationale Politik und Besonderheiten zurückzuführen sind, wird dadurch ein Stück weit abgemildert, jedoch nicht beseitigt. Allerdings bleiben einige wesentliche Bedenken bestehen: so z. B. bei dem von Frau de Lange geforderten zentralen Fonds auf europäischer Ebene, der aus Beiträgen der nationalen Einlagensicherungssysteme gespeist werden soll. Hier braucht es ähnlich wie bei der Mittelübertragung zum einheitlichen Abwicklungsfonds eine völkerrechtliche Vereinbarung.

 

 

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Leiter Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik
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BVR - Nov 25, 2016, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_November_2016