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5/7/13

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Mai 2013

Bankkontopaket: Europaweite Regelung nicht erforderlich

Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2013 einen Vorschlag zur Regulierung von Girokonten vorgelegt. Damit sollen der Zugang zu Girokonten sowie die Entgelttransparenz und die Möglichkeit des reibungslosen Wechsels der Bankverbindung einer einheitlichen europäischen Regulierung unterstellt werden.
 
Zugang zu Girokonten
Für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist eine Bankverbindung für Verbraucher eine elementare Grundvoraussetzung. Wir stimmen daher mit der Kommission in ihrem gesetzgeberischen Ziel überein, europaweit den Zugang zu Bankkonten für Verbraucher zu ermöglichen. Aus diesem Grunde halten die deutschen Genossenschafts-banken für jeden Verbraucher ein „Girokonto für jedermann“ bereit – unabhängig von den Einkommensverhältnissen und der Bonität des Kunden und im Einklang mit der freiwilligen Selbstregulierung der Deutschen Kreditwirtschaft. Gemäß dem sogenannten Eurobarometer der Europäischen Kommission haben über 99 Prozent der Verbraucher in Deutschland Zugang zu einer Bankverbindung. Ein europaweiter Handlungsbedarf ist für Deutschland daher nicht zu erkennen. Vielmehr wird selbst in Ländern mit einem gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Girokonto keine höhere Quote des Zugangs zum Konto erreicht.
 
Entgelttransparenz
Klare und einfache Informationen über Kontoentgelte sind eine wichtige Grundlage für eine informierte Verbraucherentscheidung. Die Genossenschaftsbanken stellen dies gegenüber ihren Kun-den über verschiedene Informationskanäle sicher. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Angebote zum Preisvergleich von dritter Seite. Der Vergleich der verschiedenen Angebote ausschließlich über Gebühren erscheint fragwürdig. Hier tritt die Bewertung der zugrundeliegenden Dienstleistung völlig in den Hintergrund. Anbieter, die zusätzliche Leistungen anbieten, werden benachteiligt. Letztlich würde dies zu einer Verringerung des Angebots und damit verbundenen Nachteilen für die Verbraucher führen.
 
Kontowechsel
Die grenzüberschreitende Nachfrage von Retail-kunden nach Finanzdienstleistungen ist im europäischen Binnenmarkt äußerst gering. Durch das Inkrafttreten von SEPA werden grenzüberschreitende Zahlungen einfacher und ein Kontowechsel aufgrund eines Auslandsaufenthalts innerhalb der EU wird nicht mehr zwingend erforderlich sein. Die Genossenschaftsbanken stehen ihren Kunden seit langem mit dem unkomplizierten und kostenlosen VR-UmzugsService zur Seite.

BVR-Position: Der BVR sieht europaweite gesetzgeberische Maßnahmen beim Bankkonto mit gewisser Skepsis, da undifferenziert ein nicht ausreichender Zugang zum Girokonto unterstellt wird. Sie würden einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit und die unternehmerische Freiheit zu individuellen Angebotsgestaltung darstellen. Vielmehr sollten zunächst nationale Regulierungsinitiativen gezielt in den Ländern ergriffen werden, wo ein Nachholbedarf besteht. Zudem können Maßnahmen zur Sensibili-sierung, Information und zur finanziellen Bildung der Verbraucher hilfreich sein. Bestehende Selbstregulierungsinitiativen der Banken, die bisher bessere Ergebnisse brachten als gesetzgeberische Eingriffe, sollten gleichwertig in einem europäischen Regulierungsansatz berücksichtigt werden.

 

 

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Basel III in Europa umgesetzt

Die Europäischen Institutionen Rat, Parlament und Kommission haben sich auf die europaweit einheitliche Umsetzung der Basel III-Regeln geeinigt (CRD IV / CRR). Der BVR unterstützt das Vorhaben und hat sich u.a. erfolgreich dafür eingesetzt, dass Mittelstandskredite nicht stärker belastet werden. Das Paket aus Richtlinie und Verordnung führt europaweit einheitliche Aufsichtsstandards für Kreditinstitute ein und umfasst u.a. Vorgaben zur Vorhaltung von Eigenkapital und Liquidität. Nun ist es entscheidend, dass der deutsche Gesetzgeber zur Sicherung der stabilen Verbundstrukturen der Volksbanken und Raiffeisenbanken das nationale Wahlrecht zur Nichtberücksichtigung von Verbundbeteiligungen im Großkreditbereich und zum Nichtabzug von Verbundbeteiligungen vom Eigenkapital nutzt. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich stufenweise ab 1. Januar 2014 EU-weit in Kraft treten.

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Honorarberatung wird neu geregelt

Der deutsche Gesetzgeber beabsichtigt, die Honoraranlageberatung zu fördern. Deshalb hat der Bundestag Ende April das Honoraranlageberatungsgesetz verabschiedet. Der BVR unterstützte die Bemühungen um eine gesetzliche Regelung – auch mit der zentralen Forderung, dass die neuen Vorgaben klare und wettbewerblich ausgewogene Rahmenbedingungen für diese Finanzdienstleistung schaffen müssen. Kritisch bewertet der BVR daher die Sonderbehandlung der privaten Finanzanlagenvermittler hinsichtlich der von Finanzdienstleistern abweichenden Aufsichtsstruktur. Zwischen Honorarberatung und provisionsbasierter Beratung besteht für den Kunden weiterhin Wahlfreiheit. Unabhängig von der jeweiligen Angebotsform steht bei den Genossenschaftsbanken das Kundeninteresse im Fokus der Anlageberatung.

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Trennbanken-System: Universalbanken nicht schwächen

Der Regierungsentwurf zum Trennbankengesetz will systemrelevante Geldhäuser verpflichten, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Der BVR warnt vor möglichen negativen Folgen für den Finanzplatz Deutschland und fordert eine Beibehaltung des deutschen Universalbankensystems, das gerade durch seine Risiko- und Ertragsdiversifikation stabilisierend wirkt und damit auch eine Stütze der langfristigen Unternehmensfinanzierung darstellt. Zudem ist bei der Berechnung der Trennbanken-Schwellenwerte darauf zu achten, dass das erfolgreiche genossenschaftliche Verbundsystem nicht benachteiligt wird.

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Ihr AnsprechpartnerThomas Stammen
Leiter Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik
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BVR - May 7, 2013, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Mai_2013