Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2013 einen Vorschlag zur Regulierung von Girokonten vorgelegt. Damit sollen der Zugang zu Girokonten sowie die Entgelttransparenz und die Möglichkeit des reibungslosen Wechsels der Bankverbindung einer einheitlichen europäischen Regulierung unterstellt werden.
Zugang zu Girokonten
Für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist eine Bankverbindung für Verbraucher eine elementare Grundvoraussetzung. Wir stimmen daher mit der Kommission in ihrem gesetzgeberischen Ziel überein, europaweit den Zugang zu Bankkonten für Verbraucher zu ermöglichen. Aus diesem Grunde halten die deutschen Genossenschafts-banken für jeden Verbraucher ein „Girokonto für jedermann“ bereit – unabhängig von den Einkommensverhältnissen und der Bonität des Kunden und im Einklang mit der freiwilligen Selbstregulierung der Deutschen Kreditwirtschaft. Gemäß dem sogenannten Eurobarometer der Europäischen Kommission haben über 99 Prozent der Verbraucher in Deutschland Zugang zu einer Bankverbindung. Ein europaweiter Handlungsbedarf ist für Deutschland daher nicht zu erkennen. Vielmehr wird selbst in Ländern mit einem gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Girokonto keine höhere Quote des Zugangs zum Konto erreicht.
Entgelttransparenz
Klare und einfache Informationen über Kontoentgelte sind eine wichtige Grundlage für eine informierte Verbraucherentscheidung. Die Genossenschaftsbanken stellen dies gegenüber ihren Kun-den über verschiedene Informationskanäle sicher. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Angebote zum Preisvergleich von dritter Seite. Der Vergleich der verschiedenen Angebote ausschließlich über Gebühren erscheint fragwürdig. Hier tritt die Bewertung der zugrundeliegenden Dienstleistung völlig in den Hintergrund. Anbieter, die zusätzliche Leistungen anbieten, werden benachteiligt. Letztlich würde dies zu einer Verringerung des Angebots und damit verbundenen Nachteilen für die Verbraucher führen.
Kontowechsel
Die grenzüberschreitende Nachfrage von Retail-kunden nach Finanzdienstleistungen ist im europäischen Binnenmarkt äußerst gering. Durch das Inkrafttreten von SEPA werden grenzüberschreitende Zahlungen einfacher und ein Kontowechsel aufgrund eines Auslandsaufenthalts innerhalb der EU wird nicht mehr zwingend erforderlich sein. Die Genossenschaftsbanken stehen ihren Kunden seit langem mit dem unkomplizierten und kostenlosen VR-UmzugsService zur Seite.
BVR-Position: Der BVR sieht europaweite gesetzgeberische Maßnahmen beim Bankkonto mit gewisser Skepsis, da undifferenziert ein nicht ausreichender Zugang zum Girokonto unterstellt wird. Sie würden einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit und die unternehmerische Freiheit zu individuellen Angebotsgestaltung darstellen. Vielmehr sollten zunächst nationale Regulierungsinitiativen gezielt in den Ländern ergriffen werden, wo ein Nachholbedarf besteht. Zudem können Maßnahmen zur Sensibili-sierung, Information und zur finanziellen Bildung der Verbraucher hilfreich sein. Bestehende Selbstregulierungsinitiativen der Banken, die bisher bessere Ergebnisse brachten als gesetzgeberische Eingriffe, sollten gleichwertig in einem europäischen Regulierungsansatz berücksichtigt werden. |
Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2013 einen Vorschlag zur Regulierung von Girokonten vorgelegt. Damit sollen der Zugang zu Girokonten sowie die Entgelttransparenz und die Möglichkeit des reibungslosen Wechsels der Bankverbindung einer einheitlichen europäischen Regulierung unterstellt werden.
Zugang zu Girokonten
Für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist eine Bankverbindung für Verbraucher eine elementare Grundvoraussetzung. Wir stimmen daher mit der Kommission in ihrem gesetzgeberischen Ziel überein, europaweit den Zugang zu Bankkonten für Verbraucher zu ermöglichen. Aus diesem Grunde halten die deutschen Genossenschafts-banken für jeden Verbraucher ein „Girokonto für jedermann“ bereit – unabhängig von den Einkommensverhältnissen und der Bonität des Kunden und im Einklang mit der freiwilligen Selbstregulierung der Deutschen Kreditwirtschaft. Gemäß dem sogenannten Eurobarometer der Europäischen Kommission haben über 99 Prozent der Verbraucher in Deutschland Zugang zu einer Bankverbindung. Ein europaweiter Handlungsbedarf ist für Deutschland daher nicht zu erkennen. Vielmehr wird selbst in Ländern mit einem gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Girokonto keine höhere Quote des Zugangs zum Konto erreicht.
Entgelttransparenz
Klare und einfache Informationen über Kontoentgelte sind eine wichtige Grundlage für eine informierte Verbraucherentscheidung. Die Genossenschaftsbanken stellen dies gegenüber ihren Kun-den über verschiedene Informationskanäle sicher. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Angebote zum Preisvergleich von dritter Seite. Der Vergleich der verschiedenen Angebote ausschließlich über Gebühren erscheint fragwürdig. Hier tritt die Bewertung der zugrundeliegenden Dienstleistung völlig in den Hintergrund. Anbieter, die zusätzliche Leistungen anbieten, werden benachteiligt. Letztlich würde dies zu einer Verringerung des Angebots und damit verbundenen Nachteilen für die Verbraucher führen.
Kontowechsel
Die grenzüberschreitende Nachfrage von Retail-kunden nach Finanzdienstleistungen ist im europäischen Binnenmarkt äußerst gering. Durch das Inkrafttreten von SEPA werden grenzüberschreitende Zahlungen einfacher und ein Kontowechsel aufgrund eines Auslandsaufenthalts innerhalb der EU wird nicht mehr zwingend erforderlich sein. Die Genossenschaftsbanken stehen ihren Kunden seit langem mit dem unkomplizierten und kostenlosen VR-UmzugsService zur Seite.
BVR-Position: Der BVR sieht europaweite gesetzgeberische Maßnahmen beim Bankkonto mit gewisser Skepsis, da undifferenziert ein nicht ausreichender Zugang zum Girokonto unterstellt wird. Sie würden einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit und die unternehmerische Freiheit zu individuellen Angebotsgestaltung darstellen. Vielmehr sollten zunächst nationale Regulierungsinitiativen gezielt in den Ländern ergriffen werden, wo ein Nachholbedarf besteht. Zudem können Maßnahmen zur Sensibili-sierung, Information und zur finanziellen Bildung der Verbraucher hilfreich sein. Bestehende Selbstregulierungsinitiativen der Banken, die bisher bessere Ergebnisse brachten als gesetzgeberische Eingriffe, sollten gleichwertig in einem europäischen Regulierungsansatz berücksichtigt werden. |