Wenige Wochen vor der Europawahl steht die zweite Säule der Bankenunion vor der Vollendung: der gemeinsame europäische Abwicklungsmechanismus (SRM). Dieser soll nicht überlebensfähige Banken mittels eines Fonds abwickeln. Der europäische Abwicklungsfonds benötigt eine risikoorientierte Beitragsregelung, denn nur so lässt sich die Beitragsgerechtigkeit zwischen den an der Bankenunion teilnehmenden Ländern und Banken schaffen. Die einzelnen Bausteine der europäischen Bankenunion, in der Aufsicht, Einlagensicherung und Abwicklung neu geordnet werden, fügen sich Stück für Stück zusammen. Das politische Bestreben war groß, noch vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (EP) im Mai das Dossier zum einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus abzuschließen.
Kontroverser Trilog beendet
In einem Kraftakt konnten die kontroversen Positionen von EU-Kommission, Rat und EP im März d.J. im Rahmen des Trilog einem Kompromiss zugeführt werden. Vereinbart wurde, dass Abwicklungsentscheidungen grundsätzlich von einem europäischen Abwicklungsgremium, dem Board, verabschiedet werden. Die Kommission und der Rat werden in die Entscheidung einbezogen und können diese unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Für nicht der direkten EZB-Aufsicht unterliegende Institute besteht eine dem Aufsichtsmechanismus vergleichbare Aufgabenteilung zwischen Board und nationaler Behörde. Für die Finanzierung einer Abwicklung soll binnen 8 Jahren ein gemeinsamer Abwicklungsfonds in Höhe von 55 Mrd. Euro aufgebaut werden. Allerdings sollen bereits in den ersten drei Jahren 70 % der Mittel zusammengelegt werden. Durch diese Fristen wird die Belastung für Banken und die Gefahr der Vergemeinschaftung von Altlasten stark steigen.
Risikoorientierte Beitragsregelung
Nach den beendeten Trilogverhandlungen ist die Beitragsbemessung des Fonds zu regeln. Die EU-Kommission soll über einen "delegierten Rechtsakt" eine Beitragsordnung für diesen vorlegen. Um eine gerechte Kostenverteilung zwischen Ländern und Banken zu gewährleisten, müssen nach unserer Auffassung systemrelevante Institute den weitaus größten Teil der Beiträge zum Abwicklungsfonds bestreiten. Für alle Institute sollte ein Mindestfreibetrag eingeführt werden, der wesentlich zur Proportionalität beiträgt und kleine Institute, wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken, de facto entlastet. Bei einer künstlichen Aufspaltung der Beitragsbemessung in einen risikounabhängigen Festbeitrag und einen risikoorientierten Beitrag bestünde die Gefahr, dass die Institute mit einem risikoarmen und realwirtschaftsorientiertem Geschäftsmodell unverhältnismäßig hoch belastet werden, obwohl sie nicht zuletzt auch wegen ihrer bestehenden Sicherungseinrichtung kein Adressat des Abwicklungsfonds sind. Kunden und 17,7 Millionen Mitglieder können kaum nachvollziehen, dass hohe Risiken, die andere Banken in Europa eingehen, im Abwicklungsfall mitfinanziert werden müssen. Ein nicht fair austariertes Beitragssystem würde falsche Anreize fördern und die Akzeptanz des Abwicklungsmechanismus erheblich schwächen.
Eine risikoadjustierte Berechnung der Beiträge zum europäischen Abwicklungsfonds unter strenger Beachtung des vereinbarten Proportionalitätsprinzips ist aus BVR-Sicht zwingend geboten. Es sollte ein Freibetrag von 500 Mio. Euro für alle Banken eingeführt werden. Als unfair empfundene Beiträge schwächen die Akzeptanz Europas. |
Wenige Wochen vor der Europawahl steht die zweite Säule der Bankenunion vor der Vollendung: der gemeinsame europäische Abwicklungsmechanismus (SRM). Dieser soll nicht überlebensfähige Banken mittels eines Fonds abwickeln. Der europäische Abwicklungsfonds benötigt eine risikoorientierte Beitragsregelung, denn nur so lässt sich die Beitragsgerechtigkeit zwischen den an der Bankenunion teilnehmenden Ländern und Banken schaffen. Die einzelnen Bausteine der europäischen Bankenunion, in der Aufsicht, Einlagensicherung und Abwicklung neu geordnet werden, fügen sich Stück für Stück zusammen. Das politische Bestreben war groß, noch vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (EP) im Mai das Dossier zum einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus abzuschließen.
Kontroverser Trilog beendet
In einem Kraftakt konnten die kontroversen Positionen von EU-Kommission, Rat und EP im März d.J. im Rahmen des Trilog einem Kompromiss zugeführt werden. Vereinbart wurde, dass Abwicklungsentscheidungen grundsätzlich von einem europäischen Abwicklungsgremium, dem Board, verabschiedet werden. Die Kommission und der Rat werden in die Entscheidung einbezogen und können diese unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Für nicht der direkten EZB-Aufsicht unterliegende Institute besteht eine dem Aufsichtsmechanismus vergleichbare Aufgabenteilung zwischen Board und nationaler Behörde. Für die Finanzierung einer Abwicklung soll binnen 8 Jahren ein gemeinsamer Abwicklungsfonds in Höhe von 55 Mrd. Euro aufgebaut werden. Allerdings sollen bereits in den ersten drei Jahren 70 % der Mittel zusammengelegt werden. Durch diese Fristen wird die Belastung für Banken und die Gefahr der Vergemeinschaftung von Altlasten stark steigen.
Risikoorientierte Beitragsregelung
Nach den beendeten Trilogverhandlungen ist die Beitragsbemessung des Fonds zu regeln. Die EU-Kommission soll über einen "delegierten Rechtsakt" eine Beitragsordnung für diesen vorlegen. Um eine gerechte Kostenverteilung zwischen Ländern und Banken zu gewährleisten, müssen nach unserer Auffassung systemrelevante Institute den weitaus größten Teil der Beiträge zum Abwicklungsfonds bestreiten. Für alle Institute sollte ein Mindestfreibetrag eingeführt werden, der wesentlich zur Proportionalität beiträgt und kleine Institute, wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken, de facto entlastet. Bei einer künstlichen Aufspaltung der Beitragsbemessung in einen risikounabhängigen Festbeitrag und einen risikoorientierten Beitrag bestünde die Gefahr, dass die Institute mit einem risikoarmen und realwirtschaftsorientiertem Geschäftsmodell unverhältnismäßig hoch belastet werden, obwohl sie nicht zuletzt auch wegen ihrer bestehenden Sicherungseinrichtung kein Adressat des Abwicklungsfonds sind. Kunden und 17,7 Millionen Mitglieder können kaum nachvollziehen, dass hohe Risiken, die andere Banken in Europa eingehen, im Abwicklungsfall mitfinanziert werden müssen. Ein nicht fair austariertes Beitragssystem würde falsche Anreize fördern und die Akzeptanz des Abwicklungsmechanismus erheblich schwächen.
Eine risikoadjustierte Berechnung der Beiträge zum europäischen Abwicklungsfonds unter strenger Beachtung des vereinbarten Proportionalitätsprinzips ist aus BVR-Sicht zwingend geboten. Es sollte ein Freibetrag von 500 Mio. Euro für alle Banken eingeführt werden. Als unfair empfundene Beiträge schwächen die Akzeptanz Europas. |