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3/13/14

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe März 2014

EU-Abwicklungsfonds ante portas

Wenige Wochen vor der Europawahl steht die zweite Säule der Bankenunion vor der Vollendung: der gemeinsame europäische Abwicklungsmechanismus (SRM). Dieser soll nicht überlebensfähige Banken mittels eines Fonds abwickeln. Der europäische Abwicklungsfonds benötigt eine risikoorientierte Beitragsregelung, denn nur so lässt sich die Beitragsgerechtigkeit zwischen den an der Bankenunion teilnehmenden Ländern und Banken schaffen. Die einzelnen Bausteine der europäischen Bankenunion, in der Aufsicht, Einlagensicherung und Abwicklung neu geordnet werden, fügen sich Stück für Stück zusammen. Das politische Bestreben war groß, noch vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (EP) im Mai das Dossier zum einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus abzuschließen.

Kontroverser Trilog beendet
In einem Kraftakt konnten die kontroversen Positionen von EU-Kommission, Rat und EP im März d.J. im Rahmen des Trilog einem Kompromiss zugeführt werden. Vereinbart wurde, dass Abwicklungsentscheidungen grundsätzlich von einem europäischen Abwicklungsgremium, dem Board, verabschiedet werden. Die Kommission und der Rat werden in die Entscheidung einbezogen und können diese unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Für nicht der direkten EZB-Aufsicht unterliegende Institute besteht eine dem Aufsichtsmechanismus vergleichbare Aufgabenteilung zwischen Board und nationaler Behörde. Für die Finanzierung einer Abwicklung soll binnen 8 Jahren ein gemeinsamer Abwicklungsfonds in Höhe von 55 Mrd. Euro aufgebaut werden. Allerdings sollen bereits in den ersten drei Jahren 70 % der Mittel zusammengelegt werden. Durch diese Fristen wird die Belastung für Banken und die Gefahr der Vergemeinschaftung von Altlasten stark steigen.
 
Risikoorientierte Beitragsregelung
Nach den beendeten Trilogverhandlungen ist die Beitragsbemessung des Fonds zu regeln. Die EU-Kommission soll über einen "delegierten Rechtsakt" eine Beitragsordnung für diesen vorlegen. Um eine gerechte Kostenverteilung zwischen Ländern und Banken zu gewährleisten, müssen nach unserer Auffassung systemrelevante Institute den weitaus größten Teil der Beiträge zum Abwicklungsfonds bestreiten. Für alle Institute sollte ein Mindestfreibetrag eingeführt werden, der wesentlich zur Proportionalität beiträgt und kleine Institute, wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken, de facto entlastet. Bei einer künstlichen Aufspaltung der Beitragsbemessung in einen risikounabhängigen Festbeitrag und einen risikoorientierten Beitrag bestünde die Gefahr, dass die Institute mit einem risikoarmen und realwirtschaftsorientiertem Geschäftsmodell unverhältnismäßig hoch belastet werden, obwohl sie nicht zuletzt auch wegen ihrer bestehenden Sicherungseinrichtung kein Adressat des Abwicklungsfonds sind. Kunden und 17,7 Millionen Mitglieder können kaum nachvollziehen, dass hohe Risiken, die andere Banken in Europa eingehen, im Abwicklungsfall mitfinanziert werden müssen. Ein nicht fair austariertes Beitragssystem würde falsche Anreize fördern und die Akzeptanz des Abwicklungsmechanismus erheblich schwächen.

Eine risikoadjustierte Berechnung der Beiträge zum europäischen Abwicklungsfonds unter strenger Beachtung des vereinbarten Proportionalitätsprinzips ist aus BVR-Sicht zwingend geboten. Es sollte ein Freibetrag von 500 Mio. Euro für alle Banken eingeführt werden. Als unfair empfundene Beiträge schwächen die Akzeptanz Europas.

 

 

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Kontroverse Debatte zum Zahlungsverkehr auf EU-Ebene

Mit ihren Vorschlägen für eine überarbeitete Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) und die Verordnung über Entgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (MIF-VO), veröffentlicht im Juli 2013, möchte die Europäische Kommission den Wettbewerb im Zahlungsverkehr stärken und die Kosten von Zahlungsvorgängen für Händler reduzieren. Der BVR sieht die Vorschläge jedoch mit Sorge: Die Herausgabe personalisierter Sicherheitsmerkmale an dritte (neue) Zahlungsdienstleister (wie z.B. "PayPal"), wie in der PSD2 vorgesehen, stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Zahlungssysteme dar. Die MIF-VO stellt darüber hinaus einen massiven Eingriff von Seiten des Gesetzgebers in den Markt und in die Preisgestaltung dar und berücksichtigt nicht das System verhandelter Entgelte wie es in Deutschland existiert. Einwände z.B. zur PSD2 kommen auch von Seiten der Europäischen Zentralbank und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Das Europäische Parlament wird seine Position im April verabschieden. Der Rat hingegen steht erst am Anfang der Debatte.
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EU-Sparkonto: Gefahr für die Kreditversorgung des Mittelstandes

In Anbetracht einer knappen Kreditversorgung kleiner und mittelständischer Unternehmen in einzelnen EU-Peripheriestaaten mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit der örtlichen Bankensysteme prüft die Europäische Kommission die Einführung eines staatlich geförderten "EU-Sparkontos". Mit diesem Konto sollen die Ersparnisse der Bürger grenzüberschreitend zur Kreditfinanzierung in anderen EU-Staaten ein-gesetzt werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Gefahren eines solch staatlichen Eingriffs in den in Deutschland gut funktionierenden Wettbewerb um Kundeneinlagen gewarnt, da dieser sich schädlich auf den Finanzmarkt und die Kreditversorgung in Deutsch-land auswirken würde. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt die DZ BANK in einer aktuellen Studie. Die DZ BANK erwägt daher Alternativen, wie befristete Sonderkreditprogramme staatlicher Förderbanken in den betroffenen Ländern. Vor allem aber müsse die Sanierung des Bankensektors, der Staatsschuldenabbau und Wirtschaftsreformen in Südeuropa vorangetrieben werden, um Vertrauen wieder-herzustellen.
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BVR ist Federführer in der Deutschen Kreditwirtschaft

Der BVR hat mit dem Jahresbeginn 2014 die Federführung in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) übernommen. Auch im Jahr 2014 werden die Arbeitsschwerpunkte der DK im Anleger- und Verbraucherschutz sowie in der Umsetzung der europäischen Bankenunion und von Basel III in Europa liegen. Darüber hinaus wird die Deutsche Kreditwirtschaft zu Fragen der europäischen Staatsschuldenkrise und zur Zukunft Europas Stellung beziehen. Mitglieder der DK sind der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der BVR, der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Die Federführung der Deut-schen Kreditwirtschaft wechselt jährlich zwischen BdB, BVR und DSGV.
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Leiter Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik
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BVR - Mar 13, 2014, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Maerz_2014