Mit den Ausführungen zu "Regeln für die Finanzmärkte" und "Verbraucherschutz" haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Eckpunkte für das nationale Arbeitsprogramm gesetzt. Der Ende Mai vorgestellte Aktionsplan der Bundesregierung konkretisiert die Aktivitäten zur weiteren Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes.
Aus den Erfahrungen nach der PROKON-Insolvenz sind zweifellos Maßnahmen zur effektiven Regulierung des Grauen Kapitalmarktes prioritär in der Verbraucherpolitik. Denn während die Kundenberatung und der Vertrieb durch Kreditinstitute strengen Regeln und Kontrollen unterworfen sind, ist das Vertriebsgebaren auf dem Grauen Kapitalmarkt in Teilen kaum reguliert. Im aktuellen Maßnahmenpaket von BMF und BMJV fehlt allerdings die notwendige Aussage zu einer Einbindung des Grauen Kapitalmarktes in das Aufsichtsregime der BaFin. Nur durch eine bundesweit einheitliche Aufsicht mit laufenden Kontrollen wäre ein ausreichendes Schutzniveau für Anleger realisierbar. Die Praxis zeigt seit langem, dass es vollkommen unzureichend ist, wenn z. B. freie Vermittler nur von den Gewerbeaufsichtsbehörden überwacht werden. Der Gesetzgeber ist hier aufgefordert, entsprechend nachzubessern.
Transparenz, aber mit Augenmaß
Für die Anlageberatung insgesamt gilt der Grundsatz, dass Transparenz von hoher Bedeutung ist. Ein Information-Overload konterkariert diese aber. Nicht nur Produktanbieter und Anlageberater, vor allem Anleger selbst dürfen nicht überfordert werden. Die Vielzahl an jüngsten EU-Regelungen zu Anleger- und Verbraucherschutz sollten zu-nächst in nationaler Umsetzung Wirkung entfalten, bevor weitere Maßnahmen angestoßen werden. Wie Bundespräsident Gauck im April 2014 zum Ausdruck gebracht hat, hat der Bürger "durchaus auch eine Holschuld. Wer die Quellen unseres Wohlstands verstehen, wer persönliche Chancen nutzen und Risiken einschätzen will, der muss sich informieren und in Finanzfragen kompetenter werden". Der Einsatz von Bund und Ländern für eine Stärkung der finanziellen Allgemeinbildung in Schulen wäre daher ausdrücklich zu begrüßen.
(Reiz-)Thema Dispositionskredite
Dispositionskredite stellen ein besonderes, kurzfristig nutzbares Kreditangebot dar, um finanziell flexibel zu bleiben. Diese hohe Flexibilität hat u. a. Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen. So müssen Banken auch für eingeräumte, nicht unmittelbar kündbare Kreditzusagen, die nicht in Anspruch genommen sind, Eigenkapital vorhalten. Hinzu kommen Bearbeitungskosten, Risikokosten und Kosten der Liquiditätshaltung. Schon heute sprechen die Berater der Genossenschaftsbanken ihre Kunden an, wenn sie sich für längere Zeit auffällig im Dispositionskredit befinden und prüfen gemeinsam mögliche Alternativen, beispielsweise den kostengünstigeren – aber auch unflexibleren – Ratenkredit. Bei der Frage nach automatisierten Warnhinweisen gilt es zu prüfen, ob diese eine zielgerichtete Wirkung beim Verbraucher entfalten und gleichzeitig datenschutzrechtliche Anforderungen sowie eine praktikable Umsetzung sicherstellen können.
Transparenz ist der zentrale und akzeptierte Ansatz beim Finanzverbraucherschutz. Sie sollte auch außerhalb des Bankensektors gelten. Eine bundesweite Aufsicht über alle Finanzdienstleister – einschließlich Vertrieben von Vermögensanlagen – wäre ein praxisgerechter Beitrag für mehr Verbraucherschutz |
Mit den Ausführungen zu "Regeln für die Finanzmärkte" und "Verbraucherschutz" haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Eckpunkte für das nationale Arbeitsprogramm gesetzt. Der Ende Mai vorgestellte Aktionsplan der Bundesregierung konkretisiert die Aktivitäten zur weiteren Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes.
Aus den Erfahrungen nach der PROKON-Insolvenz sind zweifellos Maßnahmen zur effektiven Regulierung des Grauen Kapitalmarktes prioritär in der Verbraucherpolitik. Denn während die Kundenberatung und der Vertrieb durch Kreditinstitute strengen Regeln und Kontrollen unterworfen sind, ist das Vertriebsgebaren auf dem Grauen Kapitalmarkt in Teilen kaum reguliert. Im aktuellen Maßnahmenpaket von BMF und BMJV fehlt allerdings die notwendige Aussage zu einer Einbindung des Grauen Kapitalmarktes in das Aufsichtsregime der BaFin. Nur durch eine bundesweit einheitliche Aufsicht mit laufenden Kontrollen wäre ein ausreichendes Schutzniveau für Anleger realisierbar. Die Praxis zeigt seit langem, dass es vollkommen unzureichend ist, wenn z. B. freie Vermittler nur von den Gewerbeaufsichtsbehörden überwacht werden. Der Gesetzgeber ist hier aufgefordert, entsprechend nachzubessern.
Transparenz, aber mit Augenmaß
Für die Anlageberatung insgesamt gilt der Grundsatz, dass Transparenz von hoher Bedeutung ist. Ein Information-Overload konterkariert diese aber. Nicht nur Produktanbieter und Anlageberater, vor allem Anleger selbst dürfen nicht überfordert werden. Die Vielzahl an jüngsten EU-Regelungen zu Anleger- und Verbraucherschutz sollten zu-nächst in nationaler Umsetzung Wirkung entfalten, bevor weitere Maßnahmen angestoßen werden. Wie Bundespräsident Gauck im April 2014 zum Ausdruck gebracht hat, hat der Bürger "durchaus auch eine Holschuld. Wer die Quellen unseres Wohlstands verstehen, wer persönliche Chancen nutzen und Risiken einschätzen will, der muss sich informieren und in Finanzfragen kompetenter werden". Der Einsatz von Bund und Ländern für eine Stärkung der finanziellen Allgemeinbildung in Schulen wäre daher ausdrücklich zu begrüßen.
(Reiz-)Thema Dispositionskredite
Dispositionskredite stellen ein besonderes, kurzfristig nutzbares Kreditangebot dar, um finanziell flexibel zu bleiben. Diese hohe Flexibilität hat u. a. Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen. So müssen Banken auch für eingeräumte, nicht unmittelbar kündbare Kreditzusagen, die nicht in Anspruch genommen sind, Eigenkapital vorhalten. Hinzu kommen Bearbeitungskosten, Risikokosten und Kosten der Liquiditätshaltung. Schon heute sprechen die Berater der Genossenschaftsbanken ihre Kunden an, wenn sie sich für längere Zeit auffällig im Dispositionskredit befinden und prüfen gemeinsam mögliche Alternativen, beispielsweise den kostengünstigeren – aber auch unflexibleren – Ratenkredit. Bei der Frage nach automatisierten Warnhinweisen gilt es zu prüfen, ob diese eine zielgerichtete Wirkung beim Verbraucher entfalten und gleichzeitig datenschutzrechtliche Anforderungen sowie eine praktikable Umsetzung sicherstellen können.
Transparenz ist der zentrale und akzeptierte Ansatz beim Finanzverbraucherschutz. Sie sollte auch außerhalb des Bankensektors gelten. Eine bundesweite Aufsicht über alle Finanzdienstleister – einschließlich Vertrieben von Vermögensanlagen – wäre ein praxisgerechter Beitrag für mehr Verbraucherschutz |