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6/26/14

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Juni 2014

Verbraucherschutz im Fokus

Mit den Ausführungen zu "Regeln für die Finanzmärkte" und "Verbraucherschutz" haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Eckpunkte für das nationale Arbeitsprogramm gesetzt. Der Ende Mai vorgestellte Aktionsplan der Bundesregierung konkretisiert die Aktivitäten zur weiteren Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes.
 
Aus den Erfahrungen nach der PROKON-Insolvenz sind zweifellos Maßnahmen zur effektiven Regulierung des Grauen Kapitalmarktes prioritär in der Verbraucherpolitik. Denn während die Kundenberatung und der Vertrieb durch Kreditinstitute strengen Regeln und Kontrollen unterworfen sind, ist das Vertriebsgebaren auf dem Grauen Kapitalmarkt in Teilen kaum reguliert. Im aktuellen Maßnahmenpaket von BMF und BMJV fehlt allerdings die notwendige Aussage zu einer Einbindung des Grauen Kapitalmarktes in das Aufsichtsregime der BaFin. Nur durch eine bundesweit einheitliche Aufsicht mit laufenden Kontrollen wäre ein ausreichendes Schutzniveau für Anleger realisierbar. Die Praxis zeigt seit langem, dass es vollkommen unzureichend ist, wenn z. B. freie Vermittler nur von den Gewerbeaufsichtsbehörden überwacht werden. Der Gesetzgeber ist hier aufgefordert, entsprechend nachzubessern.
 
Transparenz, aber mit Augenmaß
Für die Anlageberatung insgesamt gilt der Grundsatz, dass Transparenz von hoher Bedeutung ist. Ein Information-Overload konterkariert diese aber. Nicht nur Produktanbieter und Anlageberater, vor allem Anleger selbst dürfen nicht überfordert werden. Die Vielzahl an jüngsten EU-Regelungen zu Anleger- und Verbraucherschutz sollten zu-nächst in nationaler Umsetzung Wirkung entfalten, bevor weitere Maßnahmen angestoßen werden. Wie Bundespräsident Gauck im April 2014 zum Ausdruck gebracht hat, hat der Bürger "durchaus auch eine Holschuld. Wer die Quellen unseres Wohlstands verstehen, wer persönliche Chancen nutzen und Risiken einschätzen will, der muss sich informieren und in Finanzfragen kompetenter werden". Der Einsatz von Bund und Ländern für eine Stärkung der finanziellen Allgemeinbildung in Schulen wäre daher ausdrücklich zu begrüßen.
 
(Reiz-)Thema Dispositionskredite
Dispositionskredite stellen ein besonderes, kurzfristig nutzbares Kreditangebot dar, um finanziell flexibel zu bleiben. Diese hohe Flexibilität hat u. a. Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen. So müssen Banken auch für eingeräumte, nicht unmittelbar kündbare Kreditzusagen, die nicht in Anspruch genommen sind, Eigenkapital vorhalten. Hinzu kommen Bearbeitungskosten, Risikokosten und Kosten der Liquiditätshaltung. Schon heute sprechen die Berater der Genossenschaftsbanken ihre Kunden an, wenn sie sich für längere Zeit auffällig im Dispositionskredit befinden und prüfen gemeinsam mögliche Alternativen, beispielsweise den kostengünstigeren – aber auch unflexibleren – Ratenkredit. Bei der Frage nach automatisierten Warnhinweisen gilt es zu prüfen, ob diese eine zielgerichtete Wirkung beim Verbraucher entfalten und gleichzeitig datenschutzrechtliche Anforderungen sowie eine praktikable Umsetzung sicherstellen können.
 
Transparenz ist der zentrale und akzeptierte Ansatz beim Finanzverbraucherschutz. Sie sollte auch außerhalb des Bankensektors gelten. Eine bundesweite Aufsicht über alle Finanzdienstleister – einschließlich Vertrieben von Vermögensanlagen – wäre ein praxisgerechter Beitrag für mehr Verbraucherschutz

 

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EU-Sparkonto birgt Gefahr für die Finanzstabilität

Die EU-Kommission erwägt nach französischem Vorbild bis Ende 2014 die Möglichkeiten der Einführung eines staatlich geförderten "EU-Sparkontos" zu prüfen. Dies soll einem EU-einheitlichen Standard sowie einem EU-weit einheitlichen und eventuell sogar staatlich garantierten Zinssatz unterliegen. Die Einführung solcher Sparkonten würde einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb um Spareinlagen darstellen, der sich schädlich auf den Finanzmarkt und die Kreditversorgung in allen EU-Staaten auswirken könnte. Für die Deutsche Kreditwirtschaft sind Vorteile eines EU-Sparkontos nicht ersichtlich. In Deutschland gibt es einen funktionierenden Wettbewerb im Einlagengeschäft ohne staatliche Subventionen. Zugleich gibt es in der Bundesrepublik auch keine Anzeichen für eine Unterentwicklung oder Gefährdung der langfristigen Finanzierung der Wirtschaft. Der BVR lehnt die Einführung eines staatlich geförderten EU-Sparkontos ab, da dies enorme Gefahren für die Finanzmarktstabilität bedeuten kann.
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Finanztransaktionssteuer: Wunsch und Wirklichkeit

Die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer, die mittlerweile nur noch im Kreis von zehn EU-Mitgliedsstaaten diskutiert wird, zielt auf die Finanzwirtschaft, trifft aber im Ergebnis die Erwerber von Finanzprodukten, d. h. vor allem Unternehmen der Realwirtschaft und Sparer. Das Bestreben nach Verbesserung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge wird konterkariert. Wertpapierpensionsgeschäfte müssen von der Steuer ausgenommen werden, damit die Liquiditätssteuerung in der genossenschaftlichen FinanzGruppe nicht beeinträchtigt wird. Transaktionen innerhalb von Gruppen und Konzernen sollten zur Vermeidung einer Mehrfachbesteuerung freigestellt werden. Eine Transaktionssteuer sollte wegen der damit verbundenen Bürokratie- und Kostenbelastungen zentral über die Abwicklungsstellen und nicht dezentral bei allen Marktteilnehmern erhoben werden.
 
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80 Jahre Sicherungseinrichtung

In diesem Jahr feiert die Sicherungseinrichtung des BVR (SE) ihr 80-jähriges Bestehen. Nach der Weltwirtschaftskrise entstand 1934 unter Federführung des Deutschen Genossenschaftsverbandes der Garantiefonds zur Stützung in Not geratener Institute. Das System hat sich über die vergangenen acht Jahrzehnte bewährt. Noch nie hat ein Kunde einer Volksbank oder Raiffeisenbank seine Einlagen verloren, noch nie ging eine Genossenschaftsbank in die Insolvenz und noch nie trat der Entschädigungsfall ein. Die Erfolgsgeschichte der SE konnte auch in der jüngsten Bankenkrise fortgeschrieben werden. In dieser turbulenten Zeit konnte sich das System des Institutsschutzes als Garant der Stabilität erneut beweisen. Mit der neuen Einlagensicherungsrichtlinie erkennt die Politik die Institutssicherung als eine mögliche Form des Einlagenschutzes bei Banken an.
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Leiter Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik
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BVR - Jun 26, 2014, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Juni_2014

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