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6/19/13

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Juni 2013

Bankenabwicklung im Visier der EU

Zurzeit werden im Rahmen der europäischen Bankenunion zwei Regelungen in Zusammenhang mit der Abwicklung von Kreditinstituten diskutiert. Neben der vor dem Trilog stehenden Krisenmanagementrichtlinie handelt es sich dabei insbesondere um Vorschläge der EU-Kommission für einen einheitlichen gesamteuropäischen Abwicklungsmechanismus (SRM).
 
Krisenmanagementrichtlinie 
Die EU-Kommission hat bereits im Juni 2012 einen Vorschlag für eine Krisenmanagementrichtlinie vorgelegt. Zur besseren Krisenbewältigung sollen Institute danach Sanierungspläne erstellen und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete Abwicklungsbehörden eingerichtet werden. Diese können bei Eintritt eines Abwicklungsfalls verschiedene Abwicklungsinstrumente (z. B. „Bail-in“) einsetzen. Die Maßnahmen sollen über national zu errichtende Abwicklungsfonds, die sich aus Bei-trägen von Instituten speisen, finanziert werden. Nachdem das Europäische Parlament bereits im Mai seine Position festgelegt hat, wird eine Einigung im Rat für Ende Juni erwartet. 
 
Einheitlicher Abwicklungsmechanismus 
Neben der EU-weit geltenden Krisenmanagementrichtlinie hat die EU-Kommission angekündigt, in den nächsten Wochen – parallel zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus durch die EZB (SSM) – einen Vorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) in der Eurozone vorzulegen. Nach bisher bekannt gewordenen Vorstellungen der EU-Kommission soll danach dem in der Krisenmanagementrichtlinie angelegten Netzwerk nationaler Abwicklungsbehörden eine einheitliche Abwicklungsbehörde, deren Aufgaben wohl von der EU-Kommission selbst ausgeübt werden, übergeordnet werden. Dadurch soll nach der Rechtsauffassung der EU-Kommission keine Änderung der Europäischen Verträge zur Einsetzung einer eigenen europäischen Behörde für Abwicklungszwecke erforderlich sein. Die Finanzierung soll durch einen einheitlichen Abwicklungsfonds erfolgen, der von Kreditinstituten finanziert wird und der die in der Krisenmanagementrichtlinie noch vorgesehenen nationalen Abwicklungsfonds schrittweise ablösen soll. Anders als beim SSM, bei dem nur sog. „wesentliche Institute“ der direkten Aufsicht der EZB unterliegen, bestehen in der EU-Kommission Überlegungen, alle Banken in den neuen Mechanismus und damit auch in dessen Finanzierung einzubeziehen.'

BVR-Position: Ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus mit gemeinsamer Abwicklungsbehörde und einem gemeinsamen Abwicklungsfonds für die Eurozone (sowie die Opt-in-Länder der Bankenunion) ist kein kurzfristig realisierbares Projekt. Grundsätzlich wäre hierfür eine Vertragsänderung erforderlich, wie dies auch vom Bundesfinanzministerium vertreten wird. Zudem sind die Bankensektoren in den einzelnen Ländern der Eurozone in sehr unterschiedlicher Verfassung. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Weg, sich selbst als entscheidende Behörde in der Bankenabwicklung einzusetzen, erscheint politisch problematisch, da die EU-Kommission eine zu große Machtfülle im Kontext der europäischen Institutionen erhielte. Für die Akzeptanz der Bankenunion müssen ausgewogene Bedingungen geschaffen werden. Das heißt unter anderem, dass Banken, die durch eine funktionierende Institutssicherung geschützt werden und nicht der direkten Überwachung durch die EZB unterliegen, nicht Teil eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus sind.

 

 
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Finanztransaktionssteuer stockt

Die Beratungen zum Kommissionsentwurf vollziehen sich auf EU-Ebene derzeit schleppend. Aus Sicht des BVR ist die Kritik am Entwurf berechtigt: Es besteht die Gefahr, dass die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) nur in elf EU-Mitgliedstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen führt und Ausweichreaktionen provoziert. Der ausufernde Anwendungsbereich (Territorialitäts- und Emissionsprinzip erfassen auch Transaktionen und Akteure außerhalb des Gebiets der elf Teilnehmerstaaten) ist EU-rechtlich bedenklich. Zudem muss sichergestellt werden, dass dezentrale, arbeitsteilig organisierte Finanzverbünde wie Genossenschaftsbanken und Sparkassen nicht übermäßig mit FTS belastet werden (Vermeidung von Kaskadeneffekten). Geschäfte, die der Liquiditätssteuerung zwischen den Kreditinstituten (Repos) und zur Erfüllung bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben dienen, müssen ausgenommen wer-den. Die Auswirkungen auf die Realwirtschaft (Absicherungsgeschäfte) und den Altersvorsorgesparer (Besteuerung von Fondssparplänen) müssen beachtet werden.

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Zahlungsverkehr – die nächste Regulierung kommt

Der EU-Gesetzgeber sieht den Zahlungsverkehrsmarkt als einen wichtigen Stellhebel zur Beschleunigung der europäischen Integration an. Die nächsten Regulierungen stehen an: Entgelte für Kartenzahlungen werden voraussichtlich auf 0,2 % (für Debitkarten) bzw. auf 0,3 % (für Kreditkarten) reduziert. Das girocard-System ist bereits mit dem Bundeskartellamt in positiven Gesprächen, um Marktanforderungen und Rentabilität des girocard-Systems in Einklang zu bringen. Diese Vorhaben werden durch „Secure-Pay“ ergänzt, das im Januar 2013 durch die EZB veröffentlicht wurde und einen Rahmen für die Absicherung von Zahlungstransaktionen im eCommerce bildet. Die Vorgaben sind dabei nicht als Empfehlung für Banken zu verstehen, sondern werden durch die BaFin bis Februar 2015 umgesetzt. Auch steht auf europäischer Ebene eine Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie an. Der Richtlinienvorschlag wird für Juli erwartet.

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BVR auch in London aktiv

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat am 23. Mai ein Büro in London eröffnet. Die Räume im Herzen der Londoner City befinden sich in einem gemeinsamen Gebäude mit der Londoner Niederlassung der DZ BANK AG. Der Verband, der neben dem Hauptsitz Berlin auch in Bonn und Brüssel tätig ist, wird künftig verstärkt die Aktivitäten der European Banking Authority (EBA) beobachten und Kontakt zu Finanzmarktakteuren in London herstellen. BVR-Präsident Uwe Fröhlich und Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann eröffneten das Büro gemeinsam mit einem Vertreter der deutschen Botschaft im Vereinigten Königreich. Die neue Außenstelle wird von Mitarbeitern des BVR aus Berlin und Brüssel für Aktivitäten in London genutzt.

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Ihr AnsprechpartnerThomas Stammen
Leiter Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik
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BVR - Jun 19, 2013, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Juni_2013