Zurzeit werden im Rahmen der europäischen Bankenunion zwei Regelungen in Zusammenhang mit der Abwicklung von Kreditinstituten diskutiert. Neben der vor dem Trilog stehenden Krisenmanagementrichtlinie handelt es sich dabei insbesondere um Vorschläge der EU-Kommission für einen einheitlichen gesamteuropäischen Abwicklungsmechanismus (SRM).
Krisenmanagementrichtlinie
Die EU-Kommission hat bereits im Juni 2012 einen Vorschlag für eine Krisenmanagementrichtlinie vorgelegt. Zur besseren Krisenbewältigung sollen Institute danach Sanierungspläne erstellen und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete Abwicklungsbehörden eingerichtet werden. Diese können bei Eintritt eines Abwicklungsfalls verschiedene Abwicklungsinstrumente (z. B. „Bail-in“) einsetzen. Die Maßnahmen sollen über national zu errichtende Abwicklungsfonds, die sich aus Bei-trägen von Instituten speisen, finanziert werden. Nachdem das Europäische Parlament bereits im Mai seine Position festgelegt hat, wird eine Einigung im Rat für Ende Juni erwartet.
Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
Neben der EU-weit geltenden Krisenmanagementrichtlinie hat die EU-Kommission angekündigt, in den nächsten Wochen – parallel zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus durch die EZB (SSM) – einen Vorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) in der Eurozone vorzulegen. Nach bisher bekannt gewordenen Vorstellungen der EU-Kommission soll danach dem in der Krisenmanagementrichtlinie angelegten Netzwerk nationaler Abwicklungsbehörden eine einheitliche Abwicklungsbehörde, deren Aufgaben wohl von der EU-Kommission selbst ausgeübt werden, übergeordnet werden. Dadurch soll nach der Rechtsauffassung der EU-Kommission keine Änderung der Europäischen Verträge zur Einsetzung einer eigenen europäischen Behörde für Abwicklungszwecke erforderlich sein. Die Finanzierung soll durch einen einheitlichen Abwicklungsfonds erfolgen, der von Kreditinstituten finanziert wird und der die in der Krisenmanagementrichtlinie noch vorgesehenen nationalen Abwicklungsfonds schrittweise ablösen soll. Anders als beim SSM, bei dem nur sog. „wesentliche Institute“ der direkten Aufsicht der EZB unterliegen, bestehen in der EU-Kommission Überlegungen, alle Banken in den neuen Mechanismus und damit auch in dessen Finanzierung einzubeziehen.'
BVR-Position: Ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus mit gemeinsamer Abwicklungsbehörde und einem gemeinsamen Abwicklungsfonds für die Eurozone (sowie die Opt-in-Länder der Bankenunion) ist kein kurzfristig realisierbares Projekt. Grundsätzlich wäre hierfür eine Vertragsänderung erforderlich, wie dies auch vom Bundesfinanzministerium vertreten wird. Zudem sind die Bankensektoren in den einzelnen Ländern der Eurozone in sehr unterschiedlicher Verfassung. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Weg, sich selbst als entscheidende Behörde in der Bankenabwicklung einzusetzen, erscheint politisch problematisch, da die EU-Kommission eine zu große Machtfülle im Kontext der europäischen Institutionen erhielte. Für die Akzeptanz der Bankenunion müssen ausgewogene Bedingungen geschaffen werden. Das heißt unter anderem, dass Banken, die durch eine funktionierende Institutssicherung geschützt werden und nicht der direkten Überwachung durch die EZB unterliegen, nicht Teil eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus sind. |
Zurzeit werden im Rahmen der europäischen Bankenunion zwei Regelungen in Zusammenhang mit der Abwicklung von Kreditinstituten diskutiert. Neben der vor dem Trilog stehenden Krisenmanagementrichtlinie handelt es sich dabei insbesondere um Vorschläge der EU-Kommission für einen einheitlichen gesamteuropäischen Abwicklungsmechanismus (SRM).
Krisenmanagementrichtlinie
Die EU-Kommission hat bereits im Juni 2012 einen Vorschlag für eine Krisenmanagementrichtlinie vorgelegt. Zur besseren Krisenbewältigung sollen Institute danach Sanierungspläne erstellen und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete Abwicklungsbehörden eingerichtet werden. Diese können bei Eintritt eines Abwicklungsfalls verschiedene Abwicklungsinstrumente (z. B. „Bail-in“) einsetzen. Die Maßnahmen sollen über national zu errichtende Abwicklungsfonds, die sich aus Bei-trägen von Instituten speisen, finanziert werden. Nachdem das Europäische Parlament bereits im Mai seine Position festgelegt hat, wird eine Einigung im Rat für Ende Juni erwartet.
Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
Neben der EU-weit geltenden Krisenmanagementrichtlinie hat die EU-Kommission angekündigt, in den nächsten Wochen – parallel zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus durch die EZB (SSM) – einen Vorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) in der Eurozone vorzulegen. Nach bisher bekannt gewordenen Vorstellungen der EU-Kommission soll danach dem in der Krisenmanagementrichtlinie angelegten Netzwerk nationaler Abwicklungsbehörden eine einheitliche Abwicklungsbehörde, deren Aufgaben wohl von der EU-Kommission selbst ausgeübt werden, übergeordnet werden. Dadurch soll nach der Rechtsauffassung der EU-Kommission keine Änderung der Europäischen Verträge zur Einsetzung einer eigenen europäischen Behörde für Abwicklungszwecke erforderlich sein. Die Finanzierung soll durch einen einheitlichen Abwicklungsfonds erfolgen, der von Kreditinstituten finanziert wird und der die in der Krisenmanagementrichtlinie noch vorgesehenen nationalen Abwicklungsfonds schrittweise ablösen soll. Anders als beim SSM, bei dem nur sog. „wesentliche Institute“ der direkten Aufsicht der EZB unterliegen, bestehen in der EU-Kommission Überlegungen, alle Banken in den neuen Mechanismus und damit auch in dessen Finanzierung einzubeziehen.'
BVR-Position: Ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus mit gemeinsamer Abwicklungsbehörde und einem gemeinsamen Abwicklungsfonds für die Eurozone (sowie die Opt-in-Länder der Bankenunion) ist kein kurzfristig realisierbares Projekt. Grundsätzlich wäre hierfür eine Vertragsänderung erforderlich, wie dies auch vom Bundesfinanzministerium vertreten wird. Zudem sind die Bankensektoren in den einzelnen Ländern der Eurozone in sehr unterschiedlicher Verfassung. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Weg, sich selbst als entscheidende Behörde in der Bankenabwicklung einzusetzen, erscheint politisch problematisch, da die EU-Kommission eine zu große Machtfülle im Kontext der europäischen Institutionen erhielte. Für die Akzeptanz der Bankenunion müssen ausgewogene Bedingungen geschaffen werden. Das heißt unter anderem, dass Banken, die durch eine funktionierende Institutssicherung geschützt werden und nicht der direkten Überwachung durch die EZB unterliegen, nicht Teil eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus sind. |