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7/3/20

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Juli 2020

Hausbanken: Partner bei der Bewältigung der Corona-Folgen

Mit der Corona-Pandemie erlebt Deutschland den stärksten Wirtschaftseinbruch der Nachkriegszeit. Die Politik hat schnell und umfassend Rettungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Dabei waren gerade auch die stark regional verwurzelten Genossenschaftsbanken wichtige Partner.

Minus 6,5 Prozent – so lautet die Prognose der Wirtschaftsweisen für den Konjunkturabschwung in diesem Jahr.  Andere Institute gehen sogar von zweistelligen Negativraten aus. Das ist ein in Friedenszeiten beispielloser Wirtschaftseinbruch.

Ähnlich beispiellos hat die Bundesregierung schnell und umfassend Hilfsmaßnahmen bereitgestellt: Mitte März wurde zunächst ein "Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen" auf den Weg gebracht, der unter anderem eine starke Ausweitung der KfW-Förderprogramme vorsieht. Im April wurde das KfW-Corona-Sonderprogramm um einen KfW-Schnellkredit mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung ergänzt. Zudem stehen Unternehmen weitere Hilfen der Bürgschaftsbanken und Landesförderinstitute zur Verfügung.

Die Ausgestaltung der Kreditprogramme geschah im engen und gemeinschaftlichen Austausch von Politik, Förderinstituten und der Kreditwirtschaft. Durch diesen engen Schulterschluss konnte trotz Corona-Ausnahmesituation und der Vielzahl von Anträgen eine möglichst reibungslose Bearbeitung der Förderanträge durch alle Beteiligten stattfinden.

Die Hausbanken sind dabei wichtige Partner - gerade in der Krise. Denn die Hausbanken stellen die nötige Infrastruktur bereit, damit Förderkredite bei den Unternehmen ankommen. Sie übernehmen die Kreditprüfung und in der Regel das Kreditausfallrisiko; beim KfW-Sonderprogramm (mit Ausnahme des KfW-Schnellkredits) nur teilweise.

Rund 30 Prozent aller KfW-Coronakredite kommen von den Genossenschaftsbanken - Ende Juni waren dies 28.000 Kreditanträge mit einem Gesamtvolumen von 7,4 Mrd. Euro. Unsere Banken beraten ihre Firmenkunden nicht nur über Förderkredite, sondern bieten ihnen individuell maßgeschneiderte Lösungen.

Dabei waren die Kreditinstitute selbst in einer Ausnahmesituation. Nicht nur standen sie einer gewaltigen Zahl von Förderkreditanträgen gegenüber, sondern zahlreiche ihrer Mitarbeiter mussten aufgrund der Corona-Pandemie aus dem Homeoffice heraus ihre Kunden beraten. Es wurden spezielle „Task Forces“ gegründet und auch zeitweise Wochenendarbeit eingeführt, um die gewaltige Aufgabe zu stemmen.

Für die regional verwurzelten Genossenschaftsbanken war es von Beginn der Krise an wichtig, ihre Kunden intensiv zu betreuen. Die Genossenschaftsbanken bleiben auch in dieser Krise ein starker und verlässlicher Partner. Aufgrund ihrer guten Eigenkapitalbasis und Liquiditätsausstattung sind sie stabil und können die Covid-19-Pandemie voraussichtlich gut bewältigen. Wie wichtig die Nähe regional verankerter Banken zu Kunden, der regionalen Wirtschaft sowie eine dauerhaft ausgerichtete Geschäftsverbindung sind, hat die Corona-Krise vielen deutlich gemacht.
 

BVR-Position:

Das Modell regional verwurzelter Hausbanken hat sich auch in dieser Krise bewährt. Unternehmen und private Haushalte werden gut mit Krediten, auch mit Stundungen von Darlehen, wo immer dies möglich ist, unterstützt. Proportional ausgestaltete Regulierung ist wichtig, um dieses für die deutsche Volkswirtschaft vorteilhafte Bankenmodell auch in der Zukunft zu erhalten.

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Öffentliche Anhörung zu Basel III/IV: Deutsche Kreditwirtschaft fordert mehr Proportionalität

Corona hinterlässt Spuren auch bei der Umsetzung der Basel-III-Finalisierung (auch Basel IV genannt). So wurde die Umsetzungsfrist vom Baseler Ausschuss auf Anfang 2023 verschoben. Das ist Chance und Aufforderung zugleich, die geplante Umsetzung von Basel IV vorurteilsfrei sowohl zeitlich als auch inhaltlich unter die Lupe zu nehmen. Daher begrüßen wir die Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags zu dem Thema, bei der BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) als Sachverständiger am 1. Juli 2020 sprach.

Aufgrund der vorgesehenen Änderungen der Standardverfahren mit dem Ziel, diese auch für große Modellbanken anwendbar zu machen, drohen kleinen Instituten durch eine Eins-zu-eins-Umsetzung erhebliche administrative Belastungen, die jedoch kaum einen Mehrwert mit Blick auf die Bankenstabilität bietet. Vielmehr verstärken die erneut komplexer werdenden Regelungen den Fusionsdruck unter kleinen und mittleren Instituten, wie den deutschen Genossenschaftsbanken. Dies bei gut funktionierenden Geschäftsmodellen. Aus Sicht der DK muss daher der mit der CRR II eingeschlagene Weg zu mehr Proportionalität in der Bankenregulierung und -aufsicht bei der Umsetzung von Basel IV fortgesetzt werden. Die ausführliche Position der DK finden Sie hier: zur DK-Stellungnahme

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Deutschland übernimmt die EU-Ratspräsidentschaft: Krisenüberwindung als oberste Priorität

Seit dem 1. Juli 2020 hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft inne. Überschattet ist die deutsche Präsidentschaft von der Corona-Pandemie. Aus Sicht des BVR kommen auf Deutschland in den nächsten sechs Monaten zwei große Aufgaben zu. Es gelte, die Folgen der Corona-Krise einzudämmen und gleichzeitig die EU für die Zukunft fit zu machen.

"Es kommt jetzt auf eine zügige Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen mit einem realistisch dimensionierten EU-Hilfspaket an. Seine konjunkturelle Wirkung kann das Hilfspaket nur entfalten, wenn es schnell verabschiedet wird. Dabei ist eine Einigung mit den ‘Sparsamen Vier‘ erforderlich, denn die Einwände dieser vier EU-Staaten haben durchaus Berechtigung. Das Hilfsprogramm ist richtig auszutarieren, insbesondere was das Verhältnis von Zuschüssen zu Krediten anbelangt, und sollte nur so groß wie nötig ausfallen. Zudem sollten Zuschüsse nicht ohne Bedingungen gewährt werden", erklärt BVR-Präsidentin Marija Kolak.

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Konjunkturprogramm beschlossen: Wichtige Stärkung der Kaufkraft

In einer Sondersitzung vor der Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Damit werden die steuerpolitischen Maßnahmen des Konjunkturprogrammes umgesetzt, unter anderem eine befristete Mehrwertsteuersenkung und ein Familienbonus. Als BVR halten wir das Bündel der Bundesregierung für einen ausgewogenen Maßnahmenmix, der positive Impulse zur Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage setzt.

"Die steuerlichen Entlastungen für Unternehmen fallen dabei allerdings deutlich hinter die kaufkraftstärkenden Maßnahmen zugunsten der Privathaushalte zurück. Eine wichtige Hilfe ist die Überbrückungszahlung für kleine und mittlere Unternehmen, die gravierende Umsatzeinbrüche zu verkraften haben", erklärt BVR-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Martin. Dass die Stärkung der Kaufkraft wichtig ist, zeigt der zu erwartende Anstieg der Sparquote, wie eine BVR-Studie darlegt: zur BVR-Studie

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BVR - Jul 3, 2020, 12:00:00 PM
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