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7/10/17

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Juli 2017 - Europa-Ausgabe

BVR begrüßt EBA-Stellungnahme zu PSD2

Nachdem die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihren RTS-Entwurf zur starken Kundenauthentifizierung und Kommunikation mit Drittdienstanbietern unter der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) veröffentlichte, präsentierte die Europäische Kommission Änderungsvorschläge, die den Banken auferlegen, eine Fallbacklösung für die dedizierte Schnittstelle bereitzustellen. Die EBA kritisierte die Fallback-Lösung der Kommission in ihrer Stellungnahme vom 29. Juni 2017. Der BVR begrüßt die EBA-Stellungnahme und unterstützt die dort vorgeschlagene Lösung für eine dedizierte Schnittstelle.

Die Europäische Kommission hat in ihren Änderungsanträgen für die RTS zur starken Kundenauthentifizierung und Kommunikation mit Drittdienstanbietern eine Fallbacklösung gefordert, die von Drittdienstanbietern genutzt werden soll, wenn die von der Bank gestellte dedizierte Schnittstelle 30 Sekunden lang nicht zugänglich ist. In diesem Fall sollen Drittdienstanbieter über das Kundeninterface auf die Kontodaten zugreifen können. Bei dieser Art des Screenscrapings sollen sich die Drittdienstanbieter allerdings identifizieren, wobei die Infrastruktur für diese Identifizierung von der Bank preisfrei zur Verfügung gestellt werden muss.

Der BVR ist der Meinung, dass die Fallbacklösung für deutsche Kreditinstitute unnötig ist. Die Deutsche Kreditwirtschaft arbeitet bereits im Rahmen der Berlin Group an einer dedizierten Schnittstelle, dessen Verfügbarkeit bei nahezu 100 % liegt. Des Weiteren liegt die dedizierte Schnittstelle bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken auf der gleichen IT-Infrastruktur wie das Kundeninterface und kann deshalb nicht separat geschaltet werden. Die Besorgnis, Banken könnten hingegen aller rechtlichen Bestimmungen absichtlich eine schwache Schnittstelle bauen, um den Zugang der Drittdienstanbieter zu verhindern, ist somit unbegründet. Die Entwicklung eines zusätzlichen Interfaces über das Kundeninterface stellt insbesondere für kleine und mittlere Kreditinstitute einen großen Kostenfaktor dar. Unter Berücksichtigung der hohen Verfügbarkeit der dedizierten Schnittstelle wird deutlich, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der Fallbacklösung nicht zielführend ist.

Auch die EBA kritisiert die Fallbacklösung der Europäischen Kommission in ihrer Stellungnahme vom 29. Juni 2017, da diese u. a. Kosten erhöht, eine Fragmentierung des Marktes auslöst und Wettbewerbsnachteile für neue Unternehmen bringt. Um die Verfügbarkeit der von Banken zur Verfügung gestellten dedizierten Schnittstelle zu gewährleisten, schlägt EBA vor, dass Banken Key Performance Indicators festlegen und die gleiche Verfügbarkeit und Performance liefern, wie es beim Kundeninterface der Fall ist.

Der BVR begrüßt die EBA-Stellungnahme in Bezug auf die dedizierte Schnittstelle und appelliert an die Europäische Kommission, den EBA-Vorschlag in ihrem finalen delegierten Rechtsakt zu übernehmen.
 

Position des BVR: 

  • die (grundsätzliche) Abschaffung von Screenscraping wird ausdrücklich begrüßt;
  • ​die Fallbacklösung wie sie momentan im Vorschlag der Kommission dargelegt wird, ist unnötig;
  • die dedizierte Schnittstelle der Volksbanken und  Raiffeisenbanken hat eine Verfügbarkeit von fast 100 %;
  • die dedizierte Schnittstelle liegt auf der gleichen IT-Infrastruktur wie das Kundeninterface und kann nicht getrennt geschaltet werden;
  • der BVR begrüßt die EBA-Stellungnahme in Bezug auf die dedizierte Schnittstelle und fordert die Europäische Kommission auf, diesen Vorschlag in ihrem finalen delegierten Rechtsakt zu übernehmen.

 

Zur EBA-Stellungnahme

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Aktionsplan über Finanzdienstleistungen für Verbraucher

Am 30. Mai veröffentlichte das Europäische Parlament den Entwurf für seinen Initiativbericht über Finanzdienstleistungen für Verbraucher, in dem die zwölf Aktionsvorschläge aus dem im März veröffentlichten Aktionsplan der Europäischen Kommission kommentiert werden. Die Zustimmung des Parlaments, die Entgelte für grenzüberschreitende Nichteurozahlungen zu senken, sieht der BVR kritisch, da hierbei tatsächlich höhere Kosten als bei Eurozahlungen entstehen und die Entgelte durch den Wettbewerb am Markt geregelt werden. Des Weiteren fordert das Parlament die Kommission auf, legislative Maßnahmen vorzulegen, um Geoblocking zu verhindern. Hierbei gilt: Anbieter sollten auch in Zukunft selbst entscheiden können, in welchem Mitgliedsstaat sie ihr Produkt anbieten. Im Bereich Finanzdienstleistungen sollte für alle Anbieter ein „level playing field“ gewährleistet werden, auch wenn länderspezifische Besonderheiten weiterhin erlaubt sein müssen. 

Pressemitteilung

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Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 8. Juni die sogenannte Halbzeitbilanz der Kapitalmarktunion und schlägt neun vorrangige Maßnahmen bei der Schaffung einer Kapitalmarktunion vor, die 2019 abgeschlossen werden soll. Insbesondere werden eine Ausweitung der ESMA-Befugnisse, die Zulassung und Passvergabe für FinTechs sowie Folgemaßnahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen angekündigt. Der BVR hält die vorgeschlagenen Maßnahmen für bedenklich, da sie an dem Bedarf der kleinen und mittelständischen Unternehmen vorbeigeht. Für die meisten KMU kommen Kapitalmarktfinanzierungen aufgrund der hohen Anforderungen und Kosten nicht in Betracht. 

DK-Beitrag zur Halbzeitüberprüfung

Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion

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Die Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion

Im Nachgang zu ihrem Weißbuch zur Zukunft Europas zeigt die EU-Kommission in einem weiteren Reflexionspapier vom 31. Mai Möglichkeiten zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion auf. Es werden Maßnahmen zur Vollendung einer echten Finanzunion, zu einer Stärkung der integrierten Wirtschafts- und Fiskalunion sowie zur Verankerung demokratischer Rechenschaftspflicht und Stärkung der Institutionen des Euroraums vorgeschlagen. Der BVR sieht viele Vorschläge zur Umgestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion mit Skepsis, da erneut Risiko und Haftung drohen auseinanderzufallen. Jeder Vorschlag sollte in seiner Ausgestaltung genau geprüft werden. Zudem dürfte bei einigen der Veränderungen eine Vertragsänderung der europäischen Verträge notwendig sein. 

Zum Reflexionspapier der EU-Kommission

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BVR - Jul 10, 2017, 12:00:00 PM
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