Nachdem die Europäische Kommission im November 2016 einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der europäischen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (CRR II/CRD V) veröffentlichte, hat das Europäische Parlament nun im November 2017 seinen Berichtsentwurf vorgelegt.
Die Vorschläge des Europa-Abgeordneten Peter Simon sind nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ein ermutigendes Zeichen, dass die europäische Politik die dringend notwendige Entlastung kleiner Banken endlich ernst nimmt. Einige Vorschläge sind geeignet, die Forderung des BVR nach mehr Effizienz und Proportionalität in der Bankenregulierung zu erreichen. Bei den Themen Offenlegung und Vergütungsregelungen bleibt der Vorschlag im Berichtsentwurf aber hinter dem Notwendigen zurück.
Positiv ist der Vorschlag des Europäischen Parlamentes für mehr Proportionalität im Meldewesen zu bewerten. Demnach soll eine zentrale Sammelstelle für alle Meldeanforderungen eingerichtet werden. Ferner soll die Europäische Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) ein Mandat zur Vereinfachung im Meldewesen für kleine Banken sowie zur Schaffung eines integrierten Systems zur Erhebung und Sammlung statistischer sowie aufsichtsrechtlicher Daten erhalten. Aus unserer Sicht kann dieses Vorhaben jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn es tatsächlich zu Meldereduktionen kommt und nicht zur Einigung auf dem größten gemeinsamen Nenner und zu mehr Bürokratie führt.
Auch der Vorschlag zu einer vereinfachten Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio) für kleine und wenig komplexe Institute ist grundsätzlich positiv zu sehen. Allerdings sind die vorgeschlagenen Anrechnungsfaktoren zu konservativ und heben demnach den Vorteil gegenüber einer vollständigen Berechnung nach dem ursprünglichen Ansatz auf. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
Beim Thema Offenlegungsanforderungen ist der Berichtsentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Der durch die Offenlegung entstehende große administrative Aufwand wird aber nur wenig reduziert. Es wäre richtig und notwendig, kleine Institute, die nicht kapitalmarktorientiert sind, komplett von den Offenlegungsanforderungen freizustellen, da hier mangels Investoren kein Informationsdefizit herrscht und die Berichte nicht abgerufen werden.
In Bezug auf die Vergütungsregelungen gibt es so gut wie keine Entlastungen für kleine Institute. Damit bliebe es bei dem erheblichen Ermittlungsaufwand für die Genossenschaftsbanken, denen kein adäquater aufsichtlicher Erkenntnisgewinn gegenübersteht. Hier wäre aus Sicht des BVR eine Freistellung kleiner Institute sachgerecht.
Der BVR tritt dafür ein, dass die nun beginnenden Verhandlungen den Anliegen der kleinen Institute angemessen Rechnung tragen.
BVR-Position:
- Der Vorschlag für mehr Proportionalität im Meldewesen ist – bei sinnvoller Umsetzung – positiv zu werten.
- Eine vereinfachte Berechnung der NSFR für kleine und wenig komplexe Institute wird grundsätzlich begrüßt.
- Der administrative Aufwand beim Thema Offenlegung wird nur wenig reduziert. Kleine, nicht kapitalmarktorientierte Institute sollten komplett von den Offenlegungsanforderungen befreit werden.
- In Bezug auf die Vergütungsregeln wäre eine Freistellung kleiner Institute wünschenswert
- den Anliegen kleiner Institute muss in den Verhandlungen Rechnung getragen werden, damit Proportionalität umgesetzt wird.
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Nachdem die Europäische Kommission im November 2016 einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der europäischen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (CRR II/CRD V) veröffentlichte, hat das Europäische Parlament nun im November 2017 seinen Berichtsentwurf vorgelegt.
Die Vorschläge des Europa-Abgeordneten Peter Simon sind nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ein ermutigendes Zeichen, dass die europäische Politik die dringend notwendige Entlastung kleiner Banken endlich ernst nimmt. Einige Vorschläge sind geeignet, die Forderung des BVR nach mehr Effizienz und Proportionalität in der Bankenregulierung zu erreichen. Bei den Themen Offenlegung und Vergütungsregelungen bleibt der Vorschlag im Berichtsentwurf aber hinter dem Notwendigen zurück.
Positiv ist der Vorschlag des Europäischen Parlamentes für mehr Proportionalität im Meldewesen zu bewerten. Demnach soll eine zentrale Sammelstelle für alle Meldeanforderungen eingerichtet werden. Ferner soll die Europäische Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) ein Mandat zur Vereinfachung im Meldewesen für kleine Banken sowie zur Schaffung eines integrierten Systems zur Erhebung und Sammlung statistischer sowie aufsichtsrechtlicher Daten erhalten. Aus unserer Sicht kann dieses Vorhaben jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn es tatsächlich zu Meldereduktionen kommt und nicht zur Einigung auf dem größten gemeinsamen Nenner und zu mehr Bürokratie führt.
Auch der Vorschlag zu einer vereinfachten Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio) für kleine und wenig komplexe Institute ist grundsätzlich positiv zu sehen. Allerdings sind die vorgeschlagenen Anrechnungsfaktoren zu konservativ und heben demnach den Vorteil gegenüber einer vollständigen Berechnung nach dem ursprünglichen Ansatz auf. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
Beim Thema Offenlegungsanforderungen ist der Berichtsentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Der durch die Offenlegung entstehende große administrative Aufwand wird aber nur wenig reduziert. Es wäre richtig und notwendig, kleine Institute, die nicht kapitalmarktorientiert sind, komplett von den Offenlegungsanforderungen freizustellen, da hier mangels Investoren kein Informationsdefizit herrscht und die Berichte nicht abgerufen werden.
In Bezug auf die Vergütungsregelungen gibt es so gut wie keine Entlastungen für kleine Institute. Damit bliebe es bei dem erheblichen Ermittlungsaufwand für die Genossenschaftsbanken, denen kein adäquater aufsichtlicher Erkenntnisgewinn gegenübersteht. Hier wäre aus Sicht des BVR eine Freistellung kleiner Institute sachgerecht.
Der BVR tritt dafür ein, dass die nun beginnenden Verhandlungen den Anliegen der kleinen Institute angemessen Rechnung tragen.
BVR-Position:
- Der Vorschlag für mehr Proportionalität im Meldewesen ist – bei sinnvoller Umsetzung – positiv zu werten.
- Eine vereinfachte Berechnung der NSFR für kleine und wenig komplexe Institute wird grundsätzlich begrüßt.
- Der administrative Aufwand beim Thema Offenlegung wird nur wenig reduziert. Kleine, nicht kapitalmarktorientierte Institute sollten komplett von den Offenlegungsanforderungen befreit werden.
- In Bezug auf die Vergütungsregeln wäre eine Freistellung kleiner Institute wünschenswert
- den Anliegen kleiner Institute muss in den Verhandlungen Rechnung getragen werden, damit Proportionalität umgesetzt wird.
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