Mit der Benennung und Konstituierung der Ausschüsse kann der Deutsche Bundestag seine Arbeit in der neuen Legislaturperiode beginnen. Gerade im Finanzbereich wartet eine anspruchsvolle Agenda. Der BVR plädiert für Entscheidungen mit Augenmaß.
Sechs Jahre nach dem Ausbruch der Finanzkrise ist das regulatorische Umfeld für Banken in Deutsch-land und in Europa deutlich in Bewegung geraten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bankgeschäft sind bereits in den letzten Jahren erheblich verschärft worden. Aber der Spagat zwischen einer angemessenen staatlichen Regulie-rung von großen, meist grenzüberschreitend täti-gen Banken in Europa und regional ausgerichteten Instituten gelingt nicht immer. Besonders die Finanzmarktteilnehmer kleiner und mittlerer Größe wie die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben bisher eine überproportionale administrative Last der Regulierung zu tragen, obwohl sie nicht zu den Verursachern der Finanzkrise gehören.
Die Koalitionspartner haben sich im Koalitionsver-trag ausdrücklich für die Berücksichtigung der Besonderheiten des dreigliederigen Bankensys-tems mit mehrfacher Nennung auch des genossenschaftlichen Systems eingesetzt. Ausdrücklich wird die wichtige Rolle dezentraler Kreditinstitute für die Finanzmarktstabilität und die Mittelstandsfinanzierung anerkannt. Entscheidend wird sein, wie die Koalitionspartner in den nächsten vier Jahren den Geist dieser Vereinbarung im Gesetzgebungsverfahren konkretisieren. Insbesondere die geplante Bankenunion auf europäischer Ebene birgt hier trotz grundsätzlicher Zustimmung des BVR weiter große Gefahren. Bei der auszuarbeitenden Beitragsordnung für den einheitlichen EU-Abwicklungsmechanismus darf es nicht zu ungerechtfertigten Belastungen kommen. Der Proportionalitätsgrundsatz ist entscheidend.
Eine Umverteilung von Vermögen im europäischen Bankensektor kann nicht dauerhaft als wirksames Mittel für ein zukunftsfähiges Bankensystem in Europa angesehen werden. Sie löst nicht die zugrundeliegenden Probleme, die aus zu hohen Risiken, zu geringem Kapital einzelner Banken oder mangelnder Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen resultieren. Eine solche Umverteilung fände auch bei den Bankkunden keine Akzeptanz.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist auch festgehalten, dass künftig das "Zusammenwirken von Regulierungsmaßnahmen (…) auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit" überprüft werden soll. Im Spannungsfeld von Finanzmarktregulierung, Finanzverbraucherschutz und Europäisierung wird diese Aufgabe von zentraler Bedeutung sein.
BVR-Position: Mit dem BVR-Newsletter Finanzpolitik aktuell werden wir Ihnen im Laufe der Legislaturperiode immer wieder Informationen und Anstöße geben für eine Regulierung mit dem klaren Ziel, Risiko und Haftung bei Banken besser in Einklang zu bringen. Nötig ist eine Regulierung mit hinreichender Differenzierung, die Inkonsistenzen und Doppelregulierung soweit wie möglich vermeidet. Wir freuen uns auf den Austausch von Argumenten. |
Mit der Benennung und Konstituierung der Ausschüsse kann der Deutsche Bundestag seine Arbeit in der neuen Legislaturperiode beginnen. Gerade im Finanzbereich wartet eine anspruchsvolle Agenda. Der BVR plädiert für Entscheidungen mit Augenmaß.
Sechs Jahre nach dem Ausbruch der Finanzkrise ist das regulatorische Umfeld für Banken in Deutsch-land und in Europa deutlich in Bewegung geraten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bankgeschäft sind bereits in den letzten Jahren erheblich verschärft worden. Aber der Spagat zwischen einer angemessenen staatlichen Regulie-rung von großen, meist grenzüberschreitend täti-gen Banken in Europa und regional ausgerichteten Instituten gelingt nicht immer. Besonders die Finanzmarktteilnehmer kleiner und mittlerer Größe wie die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben bisher eine überproportionale administrative Last der Regulierung zu tragen, obwohl sie nicht zu den Verursachern der Finanzkrise gehören.
Die Koalitionspartner haben sich im Koalitionsver-trag ausdrücklich für die Berücksichtigung der Besonderheiten des dreigliederigen Bankensys-tems mit mehrfacher Nennung auch des genossenschaftlichen Systems eingesetzt. Ausdrücklich wird die wichtige Rolle dezentraler Kreditinstitute für die Finanzmarktstabilität und die Mittelstandsfinanzierung anerkannt. Entscheidend wird sein, wie die Koalitionspartner in den nächsten vier Jahren den Geist dieser Vereinbarung im Gesetzgebungsverfahren konkretisieren. Insbesondere die geplante Bankenunion auf europäischer Ebene birgt hier trotz grundsätzlicher Zustimmung des BVR weiter große Gefahren. Bei der auszuarbeitenden Beitragsordnung für den einheitlichen EU-Abwicklungsmechanismus darf es nicht zu ungerechtfertigten Belastungen kommen. Der Proportionalitätsgrundsatz ist entscheidend.
Eine Umverteilung von Vermögen im europäischen Bankensektor kann nicht dauerhaft als wirksames Mittel für ein zukunftsfähiges Bankensystem in Europa angesehen werden. Sie löst nicht die zugrundeliegenden Probleme, die aus zu hohen Risiken, zu geringem Kapital einzelner Banken oder mangelnder Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen resultieren. Eine solche Umverteilung fände auch bei den Bankkunden keine Akzeptanz.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist auch festgehalten, dass künftig das "Zusammenwirken von Regulierungsmaßnahmen (…) auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit" überprüft werden soll. Im Spannungsfeld von Finanzmarktregulierung, Finanzverbraucherschutz und Europäisierung wird diese Aufgabe von zentraler Bedeutung sein.
BVR-Position: Mit dem BVR-Newsletter Finanzpolitik aktuell werden wir Ihnen im Laufe der Legislaturperiode immer wieder Informationen und Anstöße geben für eine Regulierung mit dem klaren Ziel, Risiko und Haftung bei Banken besser in Einklang zu bringen. Nötig ist eine Regulierung mit hinreichender Differenzierung, die Inkonsistenzen und Doppelregulierung soweit wie möglich vermeidet. Wir freuen uns auf den Austausch von Argumenten. |