Mit einem Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung einen umfassenden „Werkzeugkasten“ einrichten, mit dem im Falle einer drohenden Immobilienblase direkt in die Kreditvergabe der Banken eingegriffen werden darf. Gleichzeitig kommt das Institut der Deutschen Wirtschaft zu dem Ergebnis, dass Deutschland "einen der stabilsten Immobilienmärkte" der Welt hat. Wie passt das zusammen?
Der Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes (FinErgWohn) sieht vier neue, sogenannte makroprudenzielle, Instrumente vor, mit denen die BaFin im Falle einer Gefährdung der Finanzstabilität in die Kreditvergabe der Banken eingreifen können soll. Dies sind insbesondere einzuhaltende Obergrenzen zum Beispiel beim Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen des Kreditnehmers. Während in anderen Ländern wie zum Beispiel Spanien oder auch Irland die Risiken im Wohnimmobiliensektor in der Vergangenheit die Stabilität des Finanzsektors und des ganzen Landes beeinträchtigt haben, ist dies in Deutschland in den zurückliegenden Jahrzehnten nie der Fall gewesen. Diese Stabilität hat mehrere Gründe: Zum einen die ohnehin konservative Kreditvergabe der deutschen Banken mit strengen Beleihungswertermittlungen und -grenzen, aber auch die in Deutschland typische langfristige Finanzierung mit festen Zinssätzen, die verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Hinzukommt die relativ niedrige Eigenheimquote. Nur 44 Prozent der Haushalte leben in Deutschland im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Dies ist mit Abstand die niedrigste Quote in der EU. Ob die neuen Instrumente vor diesem Hintergrund daher überhaupt zum Einsatz kommen werden, ist mehr als fraglich. Die aktuelle Situation jedenfalls bietet keinen konkreten Anlass für den Erlass dieser weitreichenden Maßnahmen auf Vorrat. Immobilienkredite machen etwa die Hälfte der gesamten Kredite an Unternehmen und Privathaushalte aus. Besonders häufig dienen die eigenen vier Wände dem privaten Vermögensaufbau sowie der Altersvorsorge. Der Bausektor hat einen bedeutenden Einfluss auf die gesamte Konjunktur und Beschäftigung.
Die Auswirkungen von Einbrüchen im Wohnimmobilienmarkt sind daher besonders bedeutsam. Grundsätzlich ist deshalb nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung eine rechtliche Grundlage dafür schaffen will, ein Instrumentarium vorzuhalten, mit dem einer möglichen Gefährdung der Finanzstabilität in der Zukunft wirksam begegnet werden kann. In vielen Ländern der EU gibt es dafür bereits ein oder maximal zwei Instrumente. Warum sollen aber ausgerechnet in Deutschland bei der im weltweiten Vergleich geringsten Gefahrenlage gleich vier Instrumente und damit mehr als in allen anderen Ländern vorgehalten werden? Wenn man gleich einen ganzen Löschzug vor einem Haus auffahren lässt, nur für den Fall sofort eingreifen zu können, wenn ein kleiner Brand entsteht, schürt das eher Verunsicherung, als dass ein Gefühl von Sicherheit entsteht. Hinzu kommt: Deutschland weist keinen homogenen Immobilienmarkt auf. Während in einigen wenigen Ballungszentren derzeit Preisanstiege zu verzeichnen sind, ist dies in den ländlichen Regionen nicht der Fall. Spekulative Übertreibungen wären somit regional begrenzt. Ein Gesetz sollte daher die speziellen Begebenheiten auf dem deutschen Immobilienmarkt berücksichtigen.
Position des BVR: Die Vorschläge im vorliegenden Gesetzesentwurf gehen sehr weit und berücksichtigen nicht die speziellen Merkmale des deutschen Immobilienmarktes. Soweit der Gesetzgeber überhaupt einen Regulierungsbedarf sieht, sollte der Umfang der Instrumente sich angesichts des stabilen deutschen Immobilien-marktes auf ein Instrument –nämlich Loan-To-Value- beschränken und Bagatellgrenzen vorsehen. Um auf die Begebenheit des heterogenen Immobilienmarktes in Deutschland einzugehen, sollte er eine regionale Ausdifferenzierung der Instrumente erlauben. |
Mit einem Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung einen umfassenden „Werkzeugkasten“ einrichten, mit dem im Falle einer drohenden Immobilienblase direkt in die Kreditvergabe der Banken eingegriffen werden darf. Gleichzeitig kommt das Institut der Deutschen Wirtschaft zu dem Ergebnis, dass Deutschland "einen der stabilsten Immobilienmärkte" der Welt hat. Wie passt das zusammen?
Der Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes (FinErgWohn) sieht vier neue, sogenannte makroprudenzielle, Instrumente vor, mit denen die BaFin im Falle einer Gefährdung der Finanzstabilität in die Kreditvergabe der Banken eingreifen können soll. Dies sind insbesondere einzuhaltende Obergrenzen zum Beispiel beim Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen des Kreditnehmers. Während in anderen Ländern wie zum Beispiel Spanien oder auch Irland die Risiken im Wohnimmobiliensektor in der Vergangenheit die Stabilität des Finanzsektors und des ganzen Landes beeinträchtigt haben, ist dies in Deutschland in den zurückliegenden Jahrzehnten nie der Fall gewesen. Diese Stabilität hat mehrere Gründe: Zum einen die ohnehin konservative Kreditvergabe der deutschen Banken mit strengen Beleihungswertermittlungen und -grenzen, aber auch die in Deutschland typische langfristige Finanzierung mit festen Zinssätzen, die verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Hinzukommt die relativ niedrige Eigenheimquote. Nur 44 Prozent der Haushalte leben in Deutschland im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Dies ist mit Abstand die niedrigste Quote in der EU. Ob die neuen Instrumente vor diesem Hintergrund daher überhaupt zum Einsatz kommen werden, ist mehr als fraglich. Die aktuelle Situation jedenfalls bietet keinen konkreten Anlass für den Erlass dieser weitreichenden Maßnahmen auf Vorrat. Immobilienkredite machen etwa die Hälfte der gesamten Kredite an Unternehmen und Privathaushalte aus. Besonders häufig dienen die eigenen vier Wände dem privaten Vermögensaufbau sowie der Altersvorsorge. Der Bausektor hat einen bedeutenden Einfluss auf die gesamte Konjunktur und Beschäftigung.
Die Auswirkungen von Einbrüchen im Wohnimmobilienmarkt sind daher besonders bedeutsam. Grundsätzlich ist deshalb nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung eine rechtliche Grundlage dafür schaffen will, ein Instrumentarium vorzuhalten, mit dem einer möglichen Gefährdung der Finanzstabilität in der Zukunft wirksam begegnet werden kann. In vielen Ländern der EU gibt es dafür bereits ein oder maximal zwei Instrumente. Warum sollen aber ausgerechnet in Deutschland bei der im weltweiten Vergleich geringsten Gefahrenlage gleich vier Instrumente und damit mehr als in allen anderen Ländern vorgehalten werden? Wenn man gleich einen ganzen Löschzug vor einem Haus auffahren lässt, nur für den Fall sofort eingreifen zu können, wenn ein kleiner Brand entsteht, schürt das eher Verunsicherung, als dass ein Gefühl von Sicherheit entsteht. Hinzu kommt: Deutschland weist keinen homogenen Immobilienmarkt auf. Während in einigen wenigen Ballungszentren derzeit Preisanstiege zu verzeichnen sind, ist dies in den ländlichen Regionen nicht der Fall. Spekulative Übertreibungen wären somit regional begrenzt. Ein Gesetz sollte daher die speziellen Begebenheiten auf dem deutschen Immobilienmarkt berücksichtigen.
Position des BVR: Die Vorschläge im vorliegenden Gesetzesentwurf gehen sehr weit und berücksichtigen nicht die speziellen Merkmale des deutschen Immobilienmarktes. Soweit der Gesetzgeber überhaupt einen Regulierungsbedarf sieht, sollte der Umfang der Instrumente sich angesichts des stabilen deutschen Immobilien-marktes auf ein Instrument –nämlich Loan-To-Value- beschränken und Bagatellgrenzen vorsehen. Um auf die Begebenheit des heterogenen Immobilienmarktes in Deutschland einzugehen, sollte er eine regionale Ausdifferenzierung der Instrumente erlauben. |