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2/15/17

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Februar 2017

Fehlalarm am Immobilienmarkt

Mit einem Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung einen umfassenden „Werkzeugkasten“ einrichten, mit dem im Falle einer drohenden Immobilienblase direkt in die Kreditvergabe der Banken eingegriffen werden darf. Gleichzeitig kommt das Institut der Deutschen Wirtschaft zu dem Ergebnis, dass Deutschland "einen der stabilsten Immobilienmärkte" der Welt hat. Wie passt das zusammen?

Der Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes (FinErgWohn) sieht vier neue, sogenannte makroprudenzielle, Instrumente vor, mit denen die BaFin im Falle einer Gefährdung der Finanzstabilität in die Kreditvergabe der Banken eingreifen können soll. Dies sind insbesondere einzuhaltende Obergrenzen zum Beispiel beim Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen des Kreditnehmers. Während in anderen Ländern wie zum Beispiel Spanien oder auch Irland die Risiken im Wohnimmobiliensektor in der Vergangenheit die Stabilität des Finanzsektors und des ganzen Landes beeinträchtigt haben, ist dies in Deutschland in den zurückliegenden Jahrzehnten nie der Fall gewesen. Diese Stabilität hat mehrere Gründe: Zum einen die ohnehin konservative Kreditvergabe der deutschen Banken mit strengen Beleihungswertermittlungen und -grenzen, aber auch die in Deutschland typische langfristige Finanzierung mit festen Zinssätzen, die verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Hinzukommt die relativ niedrige Eigenheimquote. Nur 44 Prozent der Haushalte leben in Deutschland im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Dies ist mit Abstand die niedrigste Quote in der EU. Ob die neuen Instrumente vor diesem Hintergrund daher überhaupt zum Einsatz kommen werden, ist mehr als fraglich. Die aktuelle Situation jedenfalls bietet keinen konkreten Anlass für den Erlass dieser weitreichenden Maßnahmen auf Vorrat. Immobilienkredite machen etwa die Hälfte der gesamten Kredite an Unternehmen und Privathaushalte aus. Besonders häufig dienen die eigenen vier Wände dem privaten Vermögensaufbau sowie der Altersvorsorge. Der Bausektor hat einen bedeutenden Einfluss auf die gesamte Konjunktur und Beschäftigung.

Die Auswirkungen von Einbrüchen im Wohnimmobilienmarkt sind daher besonders bedeutsam. Grundsätzlich ist deshalb nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung eine rechtliche Grundlage dafür schaffen will, ein Instrumentarium vorzuhalten, mit dem einer möglichen Gefährdung der Finanzstabilität in der Zukunft wirksam begegnet werden kann. In vielen Ländern der EU gibt es dafür bereits ein oder maximal zwei Instrumente. Warum sollen aber ausgerechnet in Deutschland bei der im weltweiten Vergleich geringsten Gefahrenlage gleich vier Instrumente und damit mehr als in allen anderen Ländern vorgehalten werden? Wenn man gleich einen ganzen Löschzug vor einem Haus auffahren lässt, nur für den Fall sofort eingreifen zu können, wenn ein kleiner Brand entsteht, schürt das eher Verunsicherung, als dass ein Gefühl von Sicherheit entsteht. Hinzu kommt: Deutschland weist keinen homogenen Immobilienmarkt auf. Während in einigen wenigen Ballungszentren derzeit Preisanstiege zu verzeichnen sind, ist dies in den ländlichen Regionen nicht der Fall. Spekulative Übertreibungen wären somit regional begrenzt. Ein Gesetz sollte daher die speziellen Begebenheiten auf dem deutschen Immobilienmarkt berücksichtigen.

Position des BVR: Die Vorschläge im vorliegenden Gesetzesentwurf gehen sehr weit und berücksichtigen nicht die speziellen Merkmale des deutschen Immobilienmarktes. Soweit der Gesetzgeber überhaupt einen Regulierungsbedarf sieht, sollte der Umfang der Instrumente sich angesichts des stabilen deutschen Immobilien-marktes auf ein Instrument –nämlich Loan-To-Value- beschränken und Bagatellgrenzen vorsehen. Um auf die Begebenheit des heterogenen Immobilienmarktes in Deutschland einzugehen, sollte er eine regionale Ausdifferenzierung der Instrumente erlauben.

 

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Antonio Tajani zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt

Antonio Tajani, italienischer Europa-Abgeordneter der EVP, wurde in der ersten Plenarsitzung des Europäischen Parlaments dieses Jahres zum neuen Präsident des Europäischen Parlaments gewählt und tritt somit die Nachfolge von Martin Schulz an, der als Kanzlerkandidat und Parteivorsitzender der SPD nach Berlin wechselte. Den Sieg über seinen sozialdemokratischen Landsmann Gianni Pittella, Fraktionsvorsitzender der S&D, sicherte sich Tajani durch ein Abkommen mit dem Chef der Liberalen (ALDE) Guy Verhofstadt, der seine Kandidatur daraufhin kurzfristig zurückzog. Eine rechte Koalition zwischen EVP, ALDE und EKR verdrängt somit die bisherige „Große Koalition“ zwischen Konservativen (EVP) und Sozialdemokraten (S&D). Für eine absolute Mehrheit reicht diese allerdings nicht aus und so wird bei wichtigen Entscheidungen auch in Zukunft eine Einigung zwischen den beiden großen Fraktionen nötig sein.

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Digitalisierung auf den Finanzmärkten: Hauptgutachten der Monopolkommission

Das vermehrte Aufkommen neuartiger Finanzdienstleister, insbesondere FinTechs (virtuelle Banken/Versicherungen, Online-Zahlungsdienste), wirft Fragen bezüglich der Wettbewerbsbedingungen zwischen diesen und den bestehenden Finanzdienstleistern (Banken, Versicherungen) auf. Die Monopolkommission spricht sich in ihrem Gutachten dafür aus, dass die Mitgliedstaaten zur Erreichung eines EU-weit einheitlichen Gesetzesrahmens für FinTechs einen "zurückhaltenden Ansatz" wählen sollten. Die Monopolkommission stellt fest, dass für Finanzgeschäfte das Vertrauen zwischen Kunde und Bank von erheblicher Bedeutung sei. Der BVR plädiert für ein "Level Playing Field“, in dem alle Anbieter, die gleiche Produkte mit vergleichbaren Risiken anbieten, den gleichen regulatorischen Vorgaben unterliegen.

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BVR übernimmt 2017 Federführung der Deutschen Kreditwirtschaft

Der BVR hat zum 1. Januar 2017 die Federführung in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) übernommen. In der Deutschen Kreditwirtschaft arbeiten der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammen. Die Spitzenverbände beziehen bei einer Vielzahl wichtiger Arbeitsgebiete, beispielsweise Aufsichtsfragen, Steuer-fragen, Fragen des Zahlungsverkehrs und bankrechtlichen Fragestellungen, gemeinsam Position. Von besonderer Bedeutung für die deutschen Banken sind die Pläne zu EDIS, die auf eine Vergemeinschaftung von Bankrisiken anderer Länder zulasten des deutschen Sparers hinauslaufen. Die DK lehnt im Schulterschluss mit der Bundesregie-rung, dem Bundesfinanzministerium und der Deutschen Bundesbank diese Pläne ab. Weiterhin wird sich die DK für eine praxistaugliche, verhältnismäßige und wirtschaftliche Umsetzung der Regulierungsmaßnahmen einsetzen.

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BVR - Feb 15, 2017, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Februar_2017