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3/3/15

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Februar 2015

Kapitalmarktunion – Chancen und Herausforderungen

Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2019 eine europäische Kapitalmarktunion zu schaffen. Kommissar Hill will die Schranken zwischen den 28 nationalen Kapitalmärkten der EU-Staaten öffnen. Neben der Idee neuer Finanzierungsmöglichkeiten sollte die aus Sicht des BVR in Deutschland bewährte Bankfinanzierung des Mittelstandes von der Kommission unterstützt werden.

EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill hat am 18. Februar 2015 das Grünbuch zur Kapitalmarktunion sowie zwei Konsultationen zu Verbriefungen und zur Überarbeitung der Prospekt-RL vorgestellt. Auf Grundlage der Konsultationen wird die Kommission im Sommer 2015 einen Aktions-plan vorlegen, der eine Roadmap und einen Zeitplan zur Errichtung einer Kapitalmarktunion bis 2019 umfassen soll. Die Zielsetzung der Kommis-sion in Sachen Kapitalmarktunion ist anspruchsvoll. Durch die Stärkung der Kapitalmarktfinanzierung sollen die Finanzierungsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen verbessert und die Krisenfestigkeit des Finanzsystems erhöht werden.

Aus deutscher Sicht verwundert insbesondere die Diagnose einer zu starken Bankfinanzierung. In Deutschland hat die Kreditwirtschaft ihre Finan-zierungsaufgabe auch während der Finanzkrise erfüllt. Die damals befürchtete Kreditklemme trat nicht ein. Heute ist der Finanzierungszugang aus Sicht der Unternehmen günstig wie noch nie. Die Mittelstandsfinanzierung in einem Bankensystem mit ausreichender Diversität und ausreichenden Kapitalpuffern, wie es in Deutschland mit dem Drei-Säulen-Modell gegeben ist, hat sich sehr gut bewährt.  

Ungeachtet dessen können Schritte zum Abbau von Hemmnissen   bei   der   Kapitalmarktfinanzierung von Vorteil sein. Diese müssen jedoch zielgerichtet erfolgen, sollten keine weiteren unnötigen Regulierungslasten mit sich bringen und müssen marktwirtschaftlichen Prinzipien folgen. Die Vorschläge der Kommission beispielsweise zu einer Novelle der Börsenprospekt-Richtlinie, zu einer Stärkung des Markts für hochwertige Verbriefungen oder des Covered-Bond-Marktes gehen in die richtige Richtung.

Auf keinen Fall darf es aber zu einer politisch getriebenen Bevorzugung der Kapitalmarktfinanzierung auf Kosten der Kreditwirtschaft kommen, mit dem Ziel, die Finanzierungsstrukturen in den USA nachzuahmen. Die Folgen wären Fehlanreize für die Unternehmen und neue Stabilitätsrisiken infolge einer künstlichen Aufblähung der Kapitalmarktfinanzierung. Auch muss der Gesetzgeber konsistent handeln. Wenn Wege zur Erleichterung der Kapitalmarktfi-nanzierung gesucht werden, sollte gleichzeitig geprüft werden, wo zu strenge oder zu bürokratische Regulierungen die Mittel-standsfinanzierung über Banken belasten. Hier ist nach einer umfassenden Evaluierung eine deutliche Entschlackung der entsprechenden Vorschriften Aufgabe des Gesetzgebers.

 

BVR-Position: Kommissar Hill sollte beim Projekt Kapitalmarktunion die sehr unterschiedlichen Strukturen der Mittelstandsfinanzierung in den EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigen. Für die überwiegende Zahl der deutschen Mittelständler stellt der Gang an den Kapitalmarkt keine echte Alternative dar. Der BVR erwartet von der Kommission, dass bewährte Strukturen der bankbasierten Kreditfinanzierung gegenüber Kapitalmarktfinanzierungen nicht benachteiligt werden.

 

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Finanzanlagevermittler endlich der BaFin unterstellen

Der Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt muss dringend gestärkt werden. Zahlreiche Maßnahmen des vorliegenden Kleinanlegerschutz-Gesetzentwurfs gehen in die richtige Richtung. Dennoch kann dieses Ziel tatsächlich nur dann erreicht werden, wenn auch alle Akteure des Grauen Kapitalmarktes uneingeschränkt der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Der BVR spricht sich daher gemeinsam mit den Verbraucher- und den Kreditwirtschaftsverbänden dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine einheitliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei der BaFin zu verankern. Dies schließt mit ein, dass Finanzanlagenvermittler die gleichen umfassenden Anforderungen erfüllen müssen, die bereits für Banken und Sparkassen gelten – insbesondere die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

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Kompetenzgerechte Teilhabe an Führungspositionen

Die Bundesregierung plant eine gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und der Bundesverwaltung festzuschreiben. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken hat die berufliche Förderung weiblicher Mitarbeiter hohe Bedeutung. Im Interesse der Beschäftigten und Anteilseigner eines Unternehmens, aber auch der Allgemeinheit ist es jedoch erforderlich, dass die am besten geeigneten Personen für die Besetzung des Aufsichtsrats, des Vorstands und der obersten Managementebene ausgewählt werden. Ziel gesetzgeberischen Handelns sollte eine rein kompetenzgerechte und nicht eine genderspezifische Teilhabe an verantwortungsvollen Positionen in Unternehmen sein. Da laut Kreditwesengesetz sehr hohe fachliche Anforderungen an die Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten eines Kreditinstituts gestellt werden, sollte die gesamte, stark regulierte Kreditwirtschaft – analog der vom Gesetzgeber für die meisten Sparkassen vorgesehenen Freistellung – von der Festlegung von Anteilszielgrößen ausgenommen sein. 

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BVR-Broschüre mit finanzmarktpolitischen Positionen

Die Broschüre mit dem Titel "Informationen und Argumente des BVR für die 8. Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes und die neue Amtszeit der Europäischen Kommission 2014-2019" stellt die wichtigsten aktuellen Dossiers aus Sicht des BVR dar. 16 bankpolitische Themen werden dort kurz und klar dargelegt, unter anderem Themen wie Bankenunion, Einlagensicherung, Basel-III-Umsetzung, das Handeln der Aufsichtsbehörden EBA und ESMA, Trennbanken, Zahlungsverkehr, Kapitalmarktregulierung, Finanztransaktionssteuer. Mit diesen Positionen will der BVR Informationen und Anstöße geben für eine Regulierung mit dem klaren Ziel, Risiko und Haftung bei Banken besser in Einklang zu bringen. Nötig ist ein Regulierungswerk mit hinreichender Differenzierung, das Inkonsistenzen und Doppelregulierungen soweit wie möglich vermeidet und die wechselseitigen Abhängigkeiten der Finanzmarktregulierung beachtet. Die Broschüre ist auf der BVR-Homepage unter „Positionen“ zu finden. 

 

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Ihr AnsprechpartnerThomas Stammen
Leiter Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik
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BVR - Mar 3, 2015, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Februar_2015