Wie angemessen sind die Provisionen im Versicherungsvertrieb? Seit Jahren führen Verbraucherschützer, Versicherungsbranche, Aufsichtsbehörden und der Gesetzgeber darüber intensive Debatten. Im Gegensatz zum europäischen Gesetzgeber will die deutsche Regierung nun einen Provisionsdeckel einführen.
Ein Argument ist, dass Vertriebsprovisionen – je nach Ausgestaltung – zu Fehlanreizen bei den Beratern führen könnten. Provisionen leisten aber auch einen wichtigen Beitrag: So ermöglicht das Modell der provisionsbasierten Beratung eine qualitativ hochwertige Beratung zu Versicherungsprodukten für breite Bevölkerungsschichten. Das hat auch der europäische Gesetzgeber erkannt und daher keine Verbote oder Obergrenzen, sondern einen transparenzorientierten Ansatz in die kürzlich in Kraft getretene Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) aufgenommen. Dennoch kündigt das Bundesfinanzministerium (BMF) im Bericht über die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vom Juni 2018 an, die Provisionen im Bereich der Lebens- und Restkreditversicherung deckeln zu wollen.
Der BVR lehnt eine Provisionsdeckelung ab und hat sich daher intensiv in die Diskussion eingebracht. Grundsätzlich stellt der angekündigte Provisionsdeckel einen Eingriff in den Markt dar, der ordnungspolitisch kaum zu rechtfertigen ist. Denn aufgrund der bestehenden Wettbewerbsintensität liegt hier kein Marktversagen vor. Zum einen würde die pauschale Deckelung der Provisionen ein nationales „Goldplating“ der europäischen Vorgaben darstellen und damit den Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarkts verzerren. Zum anderen sollten zunächst einmal die Auswirkungen der IDD-Umsetzung, insbesondere im Bereich der Kostentransparenz, auf die Entwicklung der Abschlusskosten beobachtet werden. Wir haben eindringlich darauf hingewiesen, dass sich bei Restkreditversicherungen weitere Maßnahmen zur Transparenzverbesserung für die Verbraucher anbieten, z. B. Ausweis der monatlichen Kreditrate sowohl mit als auch ohne Kosten für die Restkreditversicherung. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) arbeitet gegenwärtig an einer freiwilligen Selbstverpflichtung mit weiteren Maßnahmen. Dies sehen wir als geeignetere Alternative zum gesetzlichen Provisionsdeckel an.
Dem Vernehmen nach will die Bundesregierung trotz aller Kritik an der Deckelung festhalten und im 1. Quartal 2019 einen Gesetzesentwurf vorlegen. Bislang sind keine belastbaren Informationen zu der angedachten Höhe des Deckels bekannt, aber es gibt erste Anzeichen: So brachte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anfang 2018 einen Provisionsrichtwert ins Spiel. Dieser sollte 2,5 Prozent der von Kunden während der Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien betragen und auf insgesamt 4,0 Prozent angehoben werden können, wenn Vermittler bestimmte Qualitätskriterien erfüllen (niedrige Stornoquote, geringe Anzahl von Kundenbeschwerden). Es ist vorstellbar, dass sich die Bundesregierung im Bereich der Kapitallebensversicherungen hieran orientiert. Ob und wie eine Differenzierung für den Bereich der Restkreditversicherungen vorgesehen wird, ist bislang ungewiss.
BVR-Position:
- Der BVR lehnt einen Provisionsdeckel bei Restkredit- und Lebensversicherung ab. Er ist ordnungspolitisch schwer zu rechtfertigen und würde ein nationales „Goldplating“ darstellen.
- Zunächst sollten die Auswirkungen der IDD-Umsetzung abgewartet werden.
- Mehr Transparenz statt Provisionsdeckelung ist die bessere Lösung bei der Restkreditversicherung.
- Gegenwärtig arbeitet die DK an einer freiwilligen Selbstverpflichtung mit Maßnahmen zur Transparenzverbesserung für Verbraucher.
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Wie angemessen sind die Provisionen im Versicherungsvertrieb? Seit Jahren führen Verbraucherschützer, Versicherungsbranche, Aufsichtsbehörden und der Gesetzgeber darüber intensive Debatten. Im Gegensatz zum europäischen Gesetzgeber will die deutsche Regierung nun einen Provisionsdeckel einführen.
Ein Argument ist, dass Vertriebsprovisionen – je nach Ausgestaltung – zu Fehlanreizen bei den Beratern führen könnten. Provisionen leisten aber auch einen wichtigen Beitrag: So ermöglicht das Modell der provisionsbasierten Beratung eine qualitativ hochwertige Beratung zu Versicherungsprodukten für breite Bevölkerungsschichten. Das hat auch der europäische Gesetzgeber erkannt und daher keine Verbote oder Obergrenzen, sondern einen transparenzorientierten Ansatz in die kürzlich in Kraft getretene Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) aufgenommen. Dennoch kündigt das Bundesfinanzministerium (BMF) im Bericht über die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vom Juni 2018 an, die Provisionen im Bereich der Lebens- und Restkreditversicherung deckeln zu wollen.
Der BVR lehnt eine Provisionsdeckelung ab und hat sich daher intensiv in die Diskussion eingebracht. Grundsätzlich stellt der angekündigte Provisionsdeckel einen Eingriff in den Markt dar, der ordnungspolitisch kaum zu rechtfertigen ist. Denn aufgrund der bestehenden Wettbewerbsintensität liegt hier kein Marktversagen vor. Zum einen würde die pauschale Deckelung der Provisionen ein nationales „Goldplating“ der europäischen Vorgaben darstellen und damit den Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarkts verzerren. Zum anderen sollten zunächst einmal die Auswirkungen der IDD-Umsetzung, insbesondere im Bereich der Kostentransparenz, auf die Entwicklung der Abschlusskosten beobachtet werden. Wir haben eindringlich darauf hingewiesen, dass sich bei Restkreditversicherungen weitere Maßnahmen zur Transparenzverbesserung für die Verbraucher anbieten, z. B. Ausweis der monatlichen Kreditrate sowohl mit als auch ohne Kosten für die Restkreditversicherung. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) arbeitet gegenwärtig an einer freiwilligen Selbstverpflichtung mit weiteren Maßnahmen. Dies sehen wir als geeignetere Alternative zum gesetzlichen Provisionsdeckel an.
Dem Vernehmen nach will die Bundesregierung trotz aller Kritik an der Deckelung festhalten und im 1. Quartal 2019 einen Gesetzesentwurf vorlegen. Bislang sind keine belastbaren Informationen zu der angedachten Höhe des Deckels bekannt, aber es gibt erste Anzeichen: So brachte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anfang 2018 einen Provisionsrichtwert ins Spiel. Dieser sollte 2,5 Prozent der von Kunden während der Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien betragen und auf insgesamt 4,0 Prozent angehoben werden können, wenn Vermittler bestimmte Qualitätskriterien erfüllen (niedrige Stornoquote, geringe Anzahl von Kundenbeschwerden). Es ist vorstellbar, dass sich die Bundesregierung im Bereich der Kapitallebensversicherungen hieran orientiert. Ob und wie eine Differenzierung für den Bereich der Restkreditversicherungen vorgesehen wird, ist bislang ungewiss.
BVR-Position:
- Der BVR lehnt einen Provisionsdeckel bei Restkredit- und Lebensversicherung ab. Er ist ordnungspolitisch schwer zu rechtfertigen und würde ein nationales „Goldplating“ darstellen.
- Zunächst sollten die Auswirkungen der IDD-Umsetzung abgewartet werden.
- Mehr Transparenz statt Provisionsdeckelung ist die bessere Lösung bei der Restkreditversicherung.
- Gegenwärtig arbeitet die DK an einer freiwilligen Selbstverpflichtung mit Maßnahmen zur Transparenzverbesserung für Verbraucher.
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