BVR LogoDE|ENWarenkorb anzeigen Mitglieder-Login
bvrlogosmallmenu_mobilsearchWarenkorb anzeigen

5/24/17

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe April 2017 - Europa-Ausgabe

EU-Bankenpaket: Weitere Regulierungsmaßnahmen

Am 23. November 2016 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Paket weiterer Maßnahmen zur Änderung von Bankenverordnung, Bankenrichtlinie sowie Abwicklungsverordnung und -richtlinie vorgelegt. Es bezweckt eine weitere Stabilisierung des Bankensektors, will dabei aber auch die Rolle der Banken für die Realwirtschaft nicht außer Acht lassen und schlägt daher auch gewisse Vereinfachungen für kleinere Institute vor.

Ein wesentlicher Teil der neuen Regeln geht auf internationale Vorgaben zurück, wie die bereits in Basel III vorgesehene verbindliche Verschuldensquote (LR) und langfristige Liquiditätsquote (NSFR). Andere Elemente beruhen auf neueren Basler Standards zu Großkrediten, Investmentfonds, Marktrisiko (Handelsbuch) und Zinsänderungsrisiko. Für Banken von globaler Bedeutung werden die auf G20-Ebene beschlossenen Grundsätze für eine Gesamtverlusttragungskapazität (TLAC) umgesetzt.

Beim Zinsänderungsrisiko sehen die Brüsseler Vorschläge eine Verschärfung der Baseler Vorgaben sowie insbesondere eine stärkere Standardisierung der Szenarien vor, welche der BVR und die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ablehnen. Die neuen Großkredit-Vorschriften legen die Beschränkung der Bemessungsgrundlage auf (nur) das Kernkapital fest. Dies ist für den BVR nicht sachgerecht. Ergänzungskapital sollte weiter angerechnet werden. Weitergehend ist der BVR aber auch der Ansicht, dass die bisherige Praxis einer automatischen Umsetzung Basler Vorgaben selbst für kleine Institute grundsätzlich hinterfragt werden muss. Ansatzpunkt ist dabei die langfristige Liquiditätsquote (NSFR): nach Ansatz des BVR sollte sie ganz entfallen bzw. zumindest durch eine wesentliche vereinfachte Quote, eine „Simplified“-NSFR ersetzt werden, welche den Berichtsaufwand der Institute wesentlich reduzieren würde.

Erfreulicherweise sollen einige Maßnahmen im Vorschlag dazu beitragen, Banken, speziell kleinere Institute zu entlasten bzw. die Möglichkeit der Vergabe von Krediten verbessern. So soll insbesondere die Absenkung der Kapitalanforderungen für Kredite an KMU („KMU-Faktor“) nicht nur beibehalten werden, sondern um einen Abschlag von 15 % bei Krediten über 1,5 Mio. € ergänzt werden. Weiter wurde die Schwelle für die vollständige Befreiung von einer Handelsbuchpflicht erhöht, wie auch die für eine vereinfachte Berechnungsmethode. Allerdings werden hier noch weitere Adjustierungen erforderlich sein. Dies gilt auch für die Regeln für variable Vergütung, welche für weniger komplexe, kleine Banken einen unverhältnismäßig erscheinenden Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde. Hier sind die vorgesehenen Schwellen zu niedrig. Die aktuell in Deutschland geltenden Befreiungen müssen beibehalten werden. Begrüßenswert ist auch die Absicht der Kommission kleinere, weniger komplexe Institute hinsichtlich einiger Offenlegungs- und Berichterstattungsvorschriften zu entlasten. Allerdings bleiben nach Ansicht des BVR die Vorschläge deutlich hinter dem zurück, was notwendig ist.
 

BVR-Position: Es kommt darauf an, dass bei der Umsetzung ins EU-Recht europäische und nationale Besonderheiten angemessen berücksichtigt und keine verschärften Anforderungen gestellt werden. Das gilt etwa für die Durchreichung von öffentlichen Förderkrediten, die nicht in eine Verschuldensquote einfließen sollten. Auch sollte bei Aktien in von Banken gehaltenen Investmentfonds nicht automatisch eine Durchschau angestellt werden und dann eine Handelsabsicht unterstellt werden. Vielmehr sollten auch in Zukunft Fonds, die längerfristig orientiert sind, nach dem Standardansatz gewichtet werden.

mehr

Mid-Term Review Kapitalmarktunion

Die Europäische Kommission nimmt dieses Jahr eine Halbzeitüberprüfung zur Kapitalmarktunion vor, dessen Fahrplan aus dem Jahre 2015 Maßnahmen bis 2019 vorsieht. Ziel ist der Aufbau eines integrierten Kapitalmarkts in der Europäischen Union. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte die Europäische Kommission unbedingt das Inkrafttreten und die Umsetzung bereits initiierter Gesetzgebungsverfahren abwarten, bevor sie weitere Initiativen startet. Der BVR begrüßt, dass die Europäische Kommission weiterhin die maßgebliche Bedeutung der Bankenfinanzierung anerkennt. Tatsächlich kommt für die meisten kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU) eine Kapitalmarktfinanzierung aufgrund der hohen Anforderungen und Kosten nicht in Betracht und so werden die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken KMUs auch in Zukunft als langfristiger Finanzierungspartner zur Seite stehen.

Zur DK-Stellungnahme

mehr

Aktionsplan der Kommission zu Verbraucherfinanzgeschäften

Am 23. März 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren langerwarteten Aktionsplan zu Verbraucherfinanzgeschäften. Der Aktionsplan stellt eine Antwort auf das im Jahre 2015 veröffentlichte Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden dar. Der BVR unterstützt das Ziel des Aktionsplans das Verbrauchervertrauen zu stärken, regulatorische Hürden für grenzüberschreitende Angebote zu reduzieren und die Entwicklung innovativer Finanzprodukte sicherzustellen. Auch der Ansatz einer besseren Regulierung sollte unbedingt Anwendung finden. Das Vorhaben der Kommission, die aktuellen Regelungen für vorvertragliche Informationen zu überprüfen, um diese an digitale Finanzangebote anzupassen, unterstützt der BVR ebenfalls, kritisiert jedoch regulatorische Eingriffe zu Entgelten für grenzüberschreitende Zahlungen in anderen EU-Währungen als dem Euro. Bei jeder Form von Regulierung ist das Proportionalitätsprinzip unbedingt zu berücksichtigen.

Zum Aktionsplan der Europäischen Kommission

mehr

#FinTechEU

Die rasche Entwicklung neuer Finanztechnologien bringt der EU und ihren Mitgliedsstaaten neue regulatorische Herausforderungen. Um eine zukünftige Strategie im Umgang mit FinTechs zu erarbeiten, unternimmt die Europäische Kommission deshalb verschiedene Initiativen. Nachdem sie bereits Ende 2016 eine interne Arbeitsgruppe zu FinTechs gegründet hatte, organisierte sie am 23. März 2017 ihre erste große Konferenz zu Finanztechnologien, die gleichzeitig den Rahmen für den Startschuss einer öffentlichen Konsultation über FinTechs bildete. Der BVR ist der Meinung, dass bei der weiteren Arbeit zur Digitalisierung und Innovation von Finanzprodukten sichergestellt werden muss, dass alle Akteure den gleichen regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen unterliegen. Dies gilt insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes. Nur so kann ein Level Playing Field sichergestellt und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Die deutschen Genossenschaftsbanken arbeiten intensiv und mit Erfolg daran, ihren Kunden digitale Alternativen für ihr Bankgeschäft zu bieten. Dennoch ist und bleibt die Nähe zum Kunden durch eine regionale Verankerung ein wichtiger Aspekt unseres Geschäftsmodells.

mehr
NewsletterPDF (545 KB)
Ihr AnsprechpartnerThomas Stammen
Leiter Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik
E-Mail:
Telefon: (030) 2021-1660
Telefax: (030) 2021-19-1600



BVR - May 24, 2017, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_April_2017_Europa_Ausgabe