- Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt, dass nach dem Regierungsentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 12. November 2014 nun die Pflichten zur Einrichtung von Produktfreigabeverfahren nach MiFID II in Deutschland nicht – wie ursprünglich angedacht – vorgezogen werden sollen, sondern passend zur europäischen Regelung erst zum 3. Januar 2017 in Kraft treten.
Jedoch regelt der vorliegende Gesetzentwurf den Grauen Kapitalmarkt noch unzureichend. Es sei nach wie vor dringend erforderlich, sämtliche Finanzanlagenvermittler der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den gesetzlichen Regelungen des Wertpapierhandelsgesetztes (WpHG) zu unterstellen. Nur so könnten Verbraucher auf eine einheitliche Regulierung aller Anbieter im Markt bauen, die keine Schlupflöcher bestimmter Marktakteure zulässt.
Im Sinne einer ausgewogeneren Lösung beim Crowdfunding begrüßt die Deutsche Kreditwirtschaft die engere Gestaltung der Einzelanlagenschwellenwerte für die Befreiung von der Prospektpflicht. Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig Einzelanlagen von insgesamt 1.000 bis maximal 10.000 Euro in Vermögensanlagen desselben Emittenten nur zulässig sein, wenn der Anleger auf der Grundlage einer von ihm zu erteilenden Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens 10.000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen Nettoeinkommens investiert.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)