- Anlässlich der Jahrestagung des „Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes“ haben am 29. Oktober 2014 in Berlin hochrangige Vertreter zahlreicher Staaten den globalen OECD-Standard zum automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten unterzeichnet. Die europäischen Finanzminister (ECOFIN) haben bereits eine Anpassung der EU-Amtshilferichtlinie an den OECD-Standard beschlossen. Dadurch werden die Anforderungen für den Informationsaustausch über Kapitalerträge innerhalb Europas und darüber hinaus angeglichen. Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen.
Die deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Entscheidung der OECD und der EU, künftig den europaweiten Informationsaustausch auf Basis eines international einheitlichen Standards einzuführen. Bereits ab dem Jahr 2016 sollen Bankkunden nach den neuen Anforderungen identifiziert und ihre meldepflichtigen Kapitalerträge erfasst werden. Der erste Datenaustausch ist 2017 vorgesehen. Der damit verbundene Zeitplan ist aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft ambitioniert, gegebenenfalls sind Übergangsregelungen erforderlich.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)