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06.11.2014

2014-11-06

Deutsche Kreditwirtschaft

Deutsche Kreditwirtschaft zum Kleinanlegerschutzgesetz: Finanzanlagenvermittler der BaFin unterstellen, MiFID-II-Umsetzung nicht vorziehen

Die Deutsche Kreditwirtschaft spricht sich für eine einheitliche Aufsicht aller Finanzanlagenvermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Für Finanzanlagenvermittler sollten überdies die umfassenden, bereits für Banken und Sparkassen geltenden Anforderungen insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gelten.  

Darüber hinaus fordern die deutschen Banken und Sparkassen ein von vornherein mit den künftigen europäischen Regelungen konsistentes Regelwerk. Hierzu ist es erforderlich, die derzeit noch laufenden Arbeiten auf europäischer Ebene zu den neuen Regelungen zum Anlegerschutz nach der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II abzuwarten und ihre Umsetzung nicht vorzuziehen. Nur so könne für Verbraucher wie Anbieter ein eindeutiges und praxistaugliches Regelwerk zum Anlegerschutz gewährleistet werden. 


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 06.11.2014, 14:45:52

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