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28.10.2014

2014-10-28

Deutsche Kreditwirtschaft

Die Deutsche Kreditwirtschaft zu den BGH-Urteilen vom 28. Oktober 2014 zur Verjährung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen

In den beiden zur Entscheidung stehenden Einzelfällen hat der BGH Rückforderungsansprüche von Kunden beurteilt, die sich auf Verbraucherdarlehensverträge aus den Jahren 2006 beziehungsweise 2008 bezogen. Der BGH hat sich dazu im Ergebnis auf den Standpunkt gestellt, dass in Bezug auf die abgeschlossenen Verträge ein Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers besteht.
 

Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte werden von vielen Banken und Sparkassen bereits heute nicht mehr erhoben. Wenn Kreditinstitute seinerzeit ein Bearbeitungsentgelt erhoben hatten, dann war es für den Kunden als Preisbestandteil immer transparent. Da ein etwaiges Bearbeitungsentgelt in den effektiven Jahreszins einfließt, wurden dem Kunden die Gesamtkosten – also Zinsen und Bearbeitungsentgelt – schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt.

Eine genaue Bewertung des BGH-Urteils wird erst nach dem Vorliegen der Entscheidungsgründe möglich sein.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 28.10.2014, 12:00:00

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Die Deutsche Kreditwirtschaft zu den BGH-Urteilen vom 28. Oktober 2014 zur Verjährung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen

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