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01.12.2016

2016-12-01

Pressemitteilung

Genossenschaftsidee ist UNESCO-Kulturerbe / BVR dankt den Initiatoren der Nominierung

Zur Geschichte der Genossenschaftsbanken: 
Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in vielen Ländern Europas erste Genossenschaften im heutigen Sinne, meist als Konsumgenossenschaften. In Deutschland liegt die Wiege der Kreditgenossenschaften. 1843 gründeten 50 Bürger im württembergischen Öhringen die erste Kreditgenossenschaft unter dem Namen „Öhringer Privatspar- und Leihkasse“. Diese frühe Gründung ging mit ihrem regionalen Konzept nahtlos in die heutige Volksbank Hohenlohe über. Zur Erinnerung: Im 19. Jahrhundert flohen über fünf Millionen Deutsche vor Hunger und politischer Unterdrückung ins Ausland. Vor allem Bauern und Handwerker litten große Not. Diesen Bevölkerungsgruppen wollten Bürgermeister Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Justiziar Hermann Schulze-Delitzsch helfen. Sie erkannten aber beide rasch, dass zu einer erfolgreichen Selbsthilfe auch Selbstfinanzierung gehört. So regten sie in ihren jeweiligen Regionen die Gründung von Kredit- beziehungsweise Darlehenskassenvereinen an und entwickelten – unabhängig voneinander – aus ihren Erfahrungen Gebrauchsanleitungen für die Gründung genossenschaftlicher Banken. Hermann Schulze-Delitzsch, Vater der Volksbanken, setzte als Reichstagsabgeordneter die gesetzliche Basis für Genossenschaften und damit auch Kreditgenossenschaften durch. Er hatte bereits bei Gründung seiner ersten Genossenschaft für Schuhmacher, 1849, das Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ eingeführt. 

Das deutsche Genossenschaftsgesetz und die Idee der Kreditgenossenschaften wurden zum Exportschlager. Überall auf der Welt, von Nordamerika über Skandinavien bis Japan, entstanden Genossenschaften. In Deutschland zählte man zu Beginn des 20. Jahrhunderts bis zu 22.000 Kreditgenossenschaften mit mehr als 3,6 Millionen Mitgliedern. Allerdings machten politische und wirtschaftliche Ereignisse Zusammenschlüsse sinnvoll. Bis heute schließen sich Volksbanken und Raiffeisenbanken regional zusammen, wenn dies zum Wohle ihrer Mitglieder ist. Um als Gemeinschaft stark zu sein, brauchte es auch auf Bundesebene Zusammenschlüsse. Die gewerblichen Genossenschaften gründeten 1920 ihren „Deutschen Genossenschaftsverband“. Als Antwort auf die Weltwirtschaftskrise von 1929 entstand das erste zentrale Sicherungssystem der Kreditgenossenschaften. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften und ihre Verbände schlossen sich 1948 zum „Deutschen Raiffeisenverband“ zusammen. Die Vorläufer der heutigen Deutschen Zentral-Genossenschaftsbank (DZ BANK) reichen ein gutes Jahrhundert zurück. 1972 wurde der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken als gemeinsamer Spitzenverband der Kreditgenossenschaften aus der Taufe gehoben. 1990 schlossen westdeutsche Volksbanken und Raiffeisenbanken Partnerschaftsvereinbarungen mit ostdeutschen Genossenschaftsbanken ab. Heute haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken bundesweit mehr als 18 Millionen Mitglieder, die Zahl der Mitglieder wächst stetig.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 01.12.2016, 10:09:17

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