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4/24/17

Finanzpolitik Aktuell

März 2017 - Europa-Ausgabe

PSD2: Schutz der Kundendaten im Fokus

Nachdem die neue Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) Ende 2015 verabschiedet wurde, hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) nun ihre viel diskutierten Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur starken Kundenauthentifizierung und Kommunikation mit Drittdienstanbietern, die unter anderem den Zugang für Drittdienstanbieter zum Zahlungskonto der Kunden regeln sollen, an die Europäische Kommission übermittelt.

Die PSD2 regelt bereits die Identifizierungspflicht für Drittdienstanbieter sowie den Zugang ausschließlich zum Zahlungskonto des Kunden. Wie dieser Zugang gestaltet werden soll, ist nun in den neuen EBA-RTS festgelegt. Drittdienstanbieter werden in Zukunft nur über eine dedizierte technische Schnittstelle des kontoführenden Instituts Zugang zum Bankkonto des Kunden erhalten, wodurch die hohen Sicherheitsstandards der Banken aufrechterhalten werden können.

Die umstrittene Methode des Screen Scrapings, mit welcher Drittdienstanbieter unbemerkt auf das Zahlungskonto des Kunden gelangen und dort Informationen abgreifen, die nicht für die Ausführung der Zahlung notwendig sind, soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Insbesondere ist bei dieser Methode zu kritisieren, dass kontoführende Institute nicht erkennen, wer tatsächlich auf das Kundenkonto zugreift.

Der BVR begrüßt die Schaffung einer dedizierten Schnittstelle, die es Drittdienstanbietern erlaubt nur auf diejenigen Kundendaten zuzugreifen, die für die Ausführung der Zahlung notwendig sind und die eine Identifizierung der Drittdienstanbieter ermöglicht. Nur so können Kundendaten geschützt und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen werden. Zusätzlich geben die EBA-RTS kontoführenden Kreditinstituten die Option, bei Kartenzahlungen oder bei Überweisungen (hier bis 30 Euro) auf eine gesonderte Transaktionsfreigabe durch den Kunden (zum Beispiel per TAN oder PIN) zu verzichten.

Der BVR begrüßt diese Festlegung, da Kleinbetragszahlungen so auch in Zukunft schnell und einfach ausgeführt werden können. Nachdem die Technischen Regulierungsstandards von der EBA an die Europäische Kommission übermittelt wurden, hat diese nun drei Monate Zeit, um den Vorschlag der EBA anzunehmen und die RTS für eine einmonatige Prüfung an das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln. Haben die beiden Ko-Gesetzgeber keine Einwände gegen die RTS, können diese ohne Verzögerung verabschiedet werden. Die Industrie hat dann 18 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Sollte die Europäische Kommission in den nächsten Monaten jedoch Änderungen an dem EBA-RTS-Entwurf vornehmen, würde es zu weiteren Verzögerungen in dem Verfahren kommen.

BVR-Position: Der BVR appelliert an die EU-Institutionen, eine zügige Bestätigung der EBA-RTS zu ermöglichen, um eine schnelle und harmonisierte Umsetzung in allen EU-Ländern zu gewährleisten und somit Internetzahlungen in ganz Europa sicherer zu machen.

Mehr Informationen:
EBA-RTS-Entwurf zur starken Kundenauthentifizierung und Kommunikation mit Drittdienstanbietern

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Vorschlag zu Unternehmensinsolvenzen

Nachdem die Europäische Kommission Ende 2016 einen Vorschlag für eine Richtlinie über Präventive Restrukturierungsrahmen, Zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Umstrukturierungen, Insolvenz- und Schuldentilgungsverfahren veröffentlicht hat, beginnen nun die Arbeiten in Parlament und Rat. Durch die Richtlinie soll unter anderem ein vier- bis zwölfmonatiges Moratorium ermöglicht werden, in dem die Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen und keine betroffenen Verträge kündigen können. Eine Restschuldbefreiung soll nach maximal drei Jahren stattfinden. Der BVR begrüßt generell das Ziel eine Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu erleichtern. Dennoch sind die in dem Richtlinienentwurf vorgesehenen Regelungen unausgewogen und gehen unangemessen zulasten der Gläubiger. Die Auswirkungen auf das Kreditgeschäft und insbesondere auf die Vergabe neuer Kredite sind erheblich. Insbesondere das vorgeschlagene Moratorium von vier bis zwölf Monaten muss schon aus Gründen des Bankaufsichtsrechts kürzer als drei Monate sein. Eine Dauer von vier Wochen wäre hier angemessen.

Zur DK-Kurzstellungnahme

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Umsetzung Basel III

Auf seiner Sitzung Anfang März 2017 hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht bei den noch offenen Fragen zum Regulierungsrahmen für Banken (Basel III) nicht einigen können. Der Vorsitzende des Baseler Ausschusses, Stefan Ingves, hob zwar hervor, dass Fortschritte erzielt wurden und dass nach wie vor eine breite Unterstützung für die Kernelemente des Regulierungsrahmens bestehe. Dennoch ist es offenbar nicht gelungen, die Überarbeitung der Kapitalanforderungen (wegen ihrer Bedeutung auch vielfach als "Basel IV“ bezeichnet) zum Abschluss zu bringen. Ein zentraler Streitpunkt sind dabei die Schwellenwerte (floors) bei der Nutzung interner Risikomodelle für die Berechnung der Kapitalanforderungen durch Banken. Dabei folgen vor allem die USA und Europa sehr unterschiedlichen Konzepten. Hatte man sich in einer Presserklärung im Januar noch zuversichtlich gezeigt, die Arbeiten in „naher Zukunft“ abschließen zu können, so wird jetzt nur darauf hingewiesen, dass es länger dauern würde als erwartet und verzichtet auf jede Angabe zum Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten.

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Quo vadis Europa?

Am 1. März 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission rechtzeitig zum 60. Jahrestag der Römischen Verträge ein Weißbuch über die Zukunft Europas, welches fünf Szenarien für einen Wandel der EU bis 2025 aufzeigt. Es ist zu begrüßen, dass die kritischen Diskussionen in den Mitgliedsstaaten über die Zukunft der EU erstmals auch bei den Europäischen Institutionen angekommen sind. Die richtige Balance zwischen Subsidiarität und Zentralisierung steht zur Debatte. Staatschefs Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Spaniens haben sich kurz nach Veröffentlichung des Weißbuchs bereits für ein „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ ausgesprochen. Dies sorgte bereits für Diskussionen beim letzten Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel, da Kritiker eine weitere Spaltung der EU befürchten. Das Weißbuch soll durch verschiedene Diskussionspapiere vervollständigt werden. Ein Plan zur Zukunft der Wirtschafts-und Währungsunion wird für Mai 2017 erwartet.

Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission

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BVR - Apr 24, 2017, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Maerz_2017_Europa_Ausgabe