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10/15/14

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Oktober 2014

Over the Hill? Erwartungen an den neuen EU-Bankenkommissar

Nachdem im Mai die Bürgerinnen und Bürger bei der Europawahl das Wort hatten, bildete sich in den folgenden Monaten das neue Spitzenpersonal für die europäischen Institutionen aus. Neben den Vertretern im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlamentes spielt die Kommission mit dem neuen Bankenkommissar Lord Hill eine herausgehobene Rolle. Welche Erwartungen hat der BVR an die neue Kommission im Finanzbereich?

 

Als der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker seinen Kandidaten für das Amt eines europäischen Kommissars für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion bekannt gab, war die Überraschung groß: Der Brite Jonathan Hill wird künftig die Regulierung des Finanzsektors und der zuständigen Behörden in Europa gestalten. Im Mittelpunkt der Diskussion um den neuen Kommissar stand vielfach die Frage, ob er durch seine bisherige Berufstätigkeit den Interessen der Londoner City zu nahe steht. In seinen ersten Äußerungen während der Anhörungen vor dem ECON unterstrich Hill seine Unabhängigkeit und betonte gleichzeitig die Bedeutung Großbritanniens für die EU.


Hills Äußerungen zur Finanzmarktpolitik sind vielseitig zu lesen: Er unterstrich einerseits die Bedeutung der Proportionalität und schloss auch eine Überprüfung der Regulierungsagenda nicht aus. Er beteuerte andererseits, noch geplante Dossiers seines Vorgängers Michel Barnier umzusetzen. Dazu gehören vor allem die aktuellen Themen Finanztransaktionssteuer und Trenn-banken. Von grundsätzlicher Bedeutung dürfte das Vorhaben einer “Kapitalmarktunion” sein, die bereits von Kommissionspräsident Juncker in seiner Antrittsrede aufgerufen wurde. Dabei geht es u. a. um eine stärkere Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt. Hill schloss sich in besonderer Weise diesem Vorhaben an, das aus Sicht des BVR eine teilweise Abkehr von der Mittelstandsfinanzierung durch regionale Banken bedeuten kann. Hill kündigte die Einführung eines Fondsformats für langfristige Investoren (ELTIF), den Aufbau von Wachstumsmärkten für den Mittelstand und die Fortentwicklung des Markts für Privatplatzierungen an.

 

BVR-Position: Der Neustart der europäischen Institutionen bietet eine Chance für eine grundsätzliche Überprüfung der Finanzmarktregulierung, um die richtige Balance zwischen Wirtschaftswachstum und Bankenregulierung zu finden. Die neue Kommission mit Bankenkommissar Jonathan Hill sollte die vorliegende Agenda einer gründlichen Überprüfung unterziehen. Bei jedem europäischen Gesetzesakt gilt es, sorgfältig auf Proportionalität insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Institute sowie funktionierende regionale Modelle der Mittelstandsfinanzierung wie in Deutschland zu achten. Regional tätige Banken dürfen nicht genauso behandelt werden, wie international tätige systemrelevante Institute. Das gilt für die Errichtung der Bankenunion wie für alle künftigen Einzelgesetze. Vom neuen Kommissar erwartet der BVR, dass dieser die Vielfalt des Bankensektors, der nicht nur wie in Großbritannien aus internationalen Privat-banken besteht, anerkennt und berück-sichtigt.

 

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Debatte zum Zahlungsverkehr in entscheidender Phase

Nach monatelangen Verhandlungen zeichnet sich eine mögliche Einigung im Rat über Interbankenentgelte bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen ab. Danach dürfen die Entgelte für inländische Zahlungsvorgänge mit der Debitkarte voraussichtlich ein Maximum von 0,2 % des durchschnittlichen Wertes aller Transaktionen innerhalb eines Jahres nicht überschreiten. Entgelte bei Zahlungsvorgängen mit der Kreditkarte müssen bei unter 0,3 % des Transaktionswertes liegen. Auch bei der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie drängt die italienische Ratspräsidentschaft auf eine rasche Einigung. Verhandlungsbedarf besteht allerdings noch bei der komplexen und höchst kontroversen Frage zu den Rechten und den Pflichten dritter Zahlungsanbieter. Das Europäische Parlament hat bereits im April seine Stellungnahmen zu beiden Dossiers verabschiedet und wartet nun auf den Rat, um die interinstitutionellen Verhandlungen und somit die letzte Phase des legislativen Prozesses einzuleiten.

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Keine Deckelung der Dispokreditzinsen

BVR-Vorstand Gerhard Hofmann sowie die Mehrheit der Sachverständigen lehnte in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 24. 9. eine gesetzliche Deckelung der Zinssätze für Dispokredite ab. Solche Preiseingriffe in den funktionierenden deutschen Markt, der ein breites Angebot von verschiedenen Kontomodellen zu unterschiedlichen Preisen sicherstellt, wären ungerechtfertigt. Der Dispozins ist letztlich nur eine Preiskomponente des Gesamtkontopaketes. Geeigneter erscheint hingegen, die Wahrnehmung der Verbraucher zum Dispokredit zu erhöhen. Weitere Transparenzverbesserungen zur Höhe der Zinsen – z. B. im Internet – können auch aus Sicht des BVR hierzu beitragen. Eine Ausweitung der gesetzlichen Informationsanforderungen muss jedoch einen echten Mehrwert für den Verbraucher bringen und praktikabel umsetzbar sein (z. B. über den Kontoauszug). Im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung zur Beratung von Bankkunden, die ihren Dispokredit dauerhaft nutzen, sieht der BVR – insbesondere bei entsprechender Dokumentationspflicht – die Gefahr, dass der Dispokredit durch bürokratische Überforderungen nicht mehr mengengeschäftstauglich wäre. Entwicklungen wie in der Wertpapierberatung gilt es ausdrücklich zu vermeiden. Der BVR hält vielmehr dauerhaft eine Stärkung der finanziellen Allgemeinbildung für am besten geeignet, die Verbraucher vor einer Überschuldung zu schützen.

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Kleinanlegerschutz: Ja, aber bitte richtig!

Der BVR begrüßt das Vorhaben, den dringend benötigten Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt auszubauen. Auf Unverständnis und strikte Ablehnung stößt jedoch die vorgezogene Umsetzung von Teilen der MiFID II / MiFIR. Hier sollte zunächst die Ausgestaltung des aufsichtsrechtlichen Rahmenwerks in der Europäischen Union abgewartet werden, bevor die Umsetzung erfolgt, und nicht voreilig reguliert werden. Finanzanlagevermittler sollten – wie die Banken – geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen (insbesondere dem Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) unterworfen und der BaFin unterstellt werden. Es ist eine angemessene Übergangsregelung notwendig.

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Ihr AnsprechpartnerThomas Stammen
Leiter Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik
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BVR - Oct 15, 2014, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Oktober_2014