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5/13/16

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Mai 2016

Bergfest erreicht?

Die Finanzmarktkrise hat weltweit eine Welle neuer Regulierungen ausgelöst. Im Jahr 2009 versprachen die G20, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und einen stärkeren, global konsistenten Regulierungsrahmen für den Finanzsektor der Zukunft zu schaffen. Ist ein Ende der Welle in Sicht?

Neben neuen Regeln wurde in der EU ein System der europäischen Finanzaufsicht geschaffen (ESFS), das drei europäische Behörden (ESAs) umfasst (EBA, ESMA und EIOPA) und einen Ausschuss für Systemrisiken. Dieses soll noch in diesem Jahr überprüft werden. Die bedeutendste Änderung der Finanzarchitektur in Europa ist jedoch die so genannte Bankenunion mit ihren drei Säulen: einheitliche Bankenaufsicht und gemeinsamer Abwicklungsmechanismus für die Eurozone sowie die innerhalb der EU harmonisierte Einlagensicherung. 


Auf globaler Eben ist nach Ansicht von Stefan Ingves, dem Vorsitzenden des Basler Ausschusses, inzwischen ein Ende der Regulierungsanstrengungen in Sicht, wenn der Basler Standardansatz und die Regeln für interne Modelle überarbeitet, die Leverage Ratio endgültig festgesetzt und ein Ansatz für Zinsänderungsrisiken sowie Staatsanleihen gefunden sein werden. Nicht zu vergessen sind dabei aber noch neue Regeln für das Handelsbuch, die in der EU zu implementieren sind, sowie die Net Stable Funding Ratio (NSFR).

Deutlicher erklärte sich der zuständige Kommissar der EU, Lord Jonathan Hill. Europäische Banken seien nun stärker und widerstandsfähiger als zuvor. Sie seien besser kapitalisiert, verfügten über eine deutlich höhere Liquidität und müssten daher auch im internationalen Vergleich nicht zurückstehen. Dazu seien erhebliche regulatorische Anstrengungen erforderlich gewesen. Seiner Ansicht nach sei der Großteil der Arbeiten aber nun getan. Zwar gebe es auf der Ebene des Baseler Ausschusses noch einige Aufgaben zu erledigen, er strebe aber für die Zukunft eine größere regulatorische Stabilität an.

So positiv die Worte von einem (vorläufigen) Ende der Regulierungsmaßnahmen sind, müssen ihnen mehr Taten folgen als bisher. Der Megatrend in Richtung auf eine stärkere Regulierung der Banken konnte nur deshalb so mächtig werden, weil breiter Konsens in Politik und Aufsicht darüber vorhanden war, dass alle Kreditinstitute deutlich stärker reguliert werden müssen. Zum Teil ist diese pauschale Aussage ein Fehlschluss, da viele, vor allem kleine und mittlere Banken, wie auch die deutschen Genossenschaftsbanken, in der Finanzkrise stabilisierend gewirkt haben. Ein Teil der Maßnahmen muss noch verabschiedet und umgesetzt werden. Weitere Anforderungen stehen damit noch bevor ─ und zwar für alle Banken.
 

Position des BVR: Dem BVR erscheint die Befürchtung einer „Unterregulierung“ kleiner Banken angesichts des Umfangs und der Dichte des aktuellen Regulierungsrahmens ein kaum nachvollziehbares Argument. Bei vielen Regelungen muss die Frage gestellt werden, ob und inwieweit ihr Gehalt bei Anwendung auf kleine Institute angemessen ist. Ziel einer Rückbesinnung auf mehr Proportionalität muss es sein, die fundamentale Stärke von kleinen und mittleren Instituten, wie den deutschen Genossenschaftsinstituten, nicht durch Regulierung zu relativieren. Diese Stärke, Garant für ein pluralistisches und leistungsfähiges Kreditwesen zu sein, darf nicht durch zu viel und zu bürokratisches Mikromanagement auf der Strecke bleiben. Regulierung ist kein Ziel an sich, sondern muss den Volkswirtschaften und den Menschen der EU dienen. 
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EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen

Nach über 40 Gesetzgebungsakten in fünf Jahren haben die Banken die Gelegenheit erhalten, Widersprüche und Fehler in der Regulierung anhand konkreter Beispiele vorzutragen. Bei vielen regulatorischen Anforderungen fehlt es an einer „proportionalen Umsetzung“, so der BVR in Reaktion auf die Konsultation der EU-Kommission „Sondierung EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen“. Diese ist notwendig, um kleinere Kreditinstitute nicht zu überfordern. Der BVR begrüßt daher die Vorschläge, dass neue Rechtstexte jeweils speziell auf Fragen der angemessenen Proportionalität zu prüfen seien. Die Konsultation der EU-Kommission ist eine gute Grundlage, um Rechtsakte zu überprüfen und zu verbessern. BVR fordert deshalb, die europäische Finanzmarktregulierung in regelmäßigen Abständen auf widersprüchliche Regelungen und unnötige Belastungen zu untersuchen. Als konkrete Beispiele für übermäßige regulatorische Belastungen sind derzeit ein zu bürokratischer Anlegerschutz und ein überbordendes Meldewesen hervorzuheben.

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Unzureichende Rechtsgrundlage für EDIS

Der von der EU-Kommission als Grundlage für die Errichtung eines Europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) herangezogene Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union (AEUV) ist als Rechtsgrundlage ungenügend. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten von Prof. Dr. Herdegen, Universität Bonn. Artikel 114 AEUV könne zwar für Maßnahmen, die darauf zielen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen, in Anspruch genommen werden. Allerdings nur, wenn diese Angleichung dazu diene, Hindernisse für die Marktfreiheiten oder Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Doch diese Bedingungen verfehle der Vorschlag der EU-Kommission in mehrfacher Hinsicht. Aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen gehe es hier vielmehr darum, Deckungskapital zu vergemeinschaften sowie zentralisiert Sicherungsmittel durch eine EU-Behörde zu erheben und zu verwalten.

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BVR-Vorstand Hofmann neuer Präsident des Verbandes europäischer Genossenschaftsbanken (EACB)

Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), ist im Rahmen der Sitzung des Exekutivkomitees der Europäischen Vereinigung der Genossenschaftsbanken (EACB) am 12. Mai 2016 zum Präsidenten der Organisation für eine Mandatsperiode von zwei Jahren gewählt worden. Damit rückt Hofmann, der bereits seit 2010 als Vizepräsident des europäischen Verbandes mit Sitz in Brüssel amtiert, an dessen Spitze. Die EACB setzt sich für die Belange der rund 4.200 Genossenschaftsbanken mit ihren rund 67.000 Zweigstellen in Europa ein. Die Genossenschaftsbanken in Europa haben 81 Millionen Mitglieder und beschäftigen rund 805.000 Mitarbeiter. Aus Deutschland sind die DZ Bank AG und der BVR Mitglieder.

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BVR - May 13, 2016, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Mai_2016