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26.06.2025

2025-06-26

Deutsche Kreditwirtschaft

CMDI-Re­form: Po­li­ti­sche Ei­ni­gung lässt viele Fra­gen offen

Prin­zi­pi­ell po­si­tiv be­wer­tet die DK, dass die ur­sprüng­lich ge­plan­te Aus­wei­tung des Ab­wick­lungs­re­gimes auf klei­ne­re und mitt­le­re In­sti­tu­te ab­ge­mil­dert wurde. In vie­len Fäl­len wäre eine re­gu­lä­re Ab­wick­lung weder not­wen­dig noch wirt­schaft­lich. Es bleibt aber ab­zu­war­ten, wie die Pra­xis der Ab­wick­lungs­be­hör­den sich dazu ent­wi­ckeln wird. 

Auch der Er­halt der Su­per­prä­fe­renz ist ein wich­ti­ges Si­gnal. Die Vor­rang­stel­lung der Ein­la­gen­si­che­rungs­sys­te­me im In­sol­venz­fall bleibt be­ste­hen. Dies stärkt die Fi­nan­zie­rung der Sys­te­me, und das Ver­trau­en der Ein­le­ge­rin­nen und Ein­le­ger. 

Ins­ge­samt bringt der Kom­pro­miss Fort­schrit­te für das eu­ro­päi­sche Kri­sen­ma­nage­ment und stärkt gleich­zei­tig die na­tio­na­len Si­che­rungs­sys­te­me. So blei­ben die deut­schen In­sti­tuts­si­che­rungs­sys­te­me funk­ti­ons­fä­hig und tra­gen wei­ter­hin zur Viel­falt der Ban­ken­land­schaft bei. 

Al­ler­dings bringt die Ei­ni­gung auch neue Her­aus­for­de­run­gen mit sich: Das so­ge­nann­te Bridge-the-Gap-In­stru­ment er­laubt künf­tig einen grö­ße­ren Ein­satz von Mit­teln der Ein­la­gen­si­che­rung zur Fi­nan­zie­rung von Ab­wick­lungs­fäl­len. Viele der ur­sprüng­lich vor­ge­se­he­nen Schutz­me­cha­nis­men feh­len im Kom­pro­miss. Da­durch steigt das Ri­si­ko häu­fi­ger und grö­ße­rer Be­las­tun­gen für die na­tio­na­len Sys­te­me. 

Kri­tisch sieht die DK auch die ge­plan­te Neu­ge­stal­tung des so­ge­nann­ten Least-Cost-Prin­zips. Die­ses soll künf­tig eu­ro­pa­weit har­mo­ni­siert zur An­wen­dung kom­men. Es soll si­cher­stel­len, dass zwi­schen Ab­wick­lung und Ein­le­ger­ent­schä­di­gung die kos­ten­güns­ti­ge­re Lö­sung ge­wählt wird. Die nun vor­ge­se­he­ne, Be­rech­nungs­wei­se birgt je­doch wei­te­re Ge­fah­ren. Statt Ef­fi­zi­enz könn­ten so neue Fehl­an­rei­ze ent­ste­hen, die lang­fris­tig hö­he­re Kos­ten ver­ur­sa­chen und die Ein­la­gen­si­che­rung un­nö­tig be­las­ten. 

Aus Sicht der DK wäre ein schlan­ke­rer Re­form­an­satz sinn­vol­ler ge­we­sen: mit kla­ren, pra­xis­na­hen Ver­bes­se­run­gen, an­statt eines über­la­de­nen Ge­samt­pa­ke­tes. 

Die DK wird den Ge­setz­ge­bungs­pro­zess wei­ter kon­struk­tiv be­glei­ten. Ziel bleibt ein sta­bi­les, ver­hält­nis­mä­ßi­ges und funk­tio­nie­ren­des Re­gel­werk, das den un­ter­schied­li­chen Struk­tu­ren des eu­ro­päi­schen Ban­ken­sek­tors ge­recht wird. Of­fe­ne tech­ni­sche Frage soll­ten nun unter der ab Juli star­ten­den dä­ni­schen Rats­prä­si­dent­schaft auf­ge­grif­fen wer­den.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 26.06.2025, 16:27:21

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