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27.11.2015

2015-11-27

Verbraucherservice

Jetzt wird's ernst - Übergangsfrist für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften endet am 1. Februar 2016

Bisherige nationale Verfahren werden eingestellt
Bislang galten für die Verwendung der alten nationalen Kundenkennungen - Kontonummer und Bankleitzahl - noch gesetzliche Übergangsfristen", erklärt Ralf-Christoph Arnoldt, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Firmenkunden kennen dies schon: Bereits seit 2014 müssen alle Unternehmen oder Vereine die neuen SEPA-Zahlverfahren mit der internationalen Bankkontonummer IBAN verwenden. "Privatkunden können für Überweisungen oder Lastschriften noch bis Ende Januar 2016 die alte Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 finden dann nur noch die SEPA-Zahlverfahren unter Einsatz der IBAN Anwendung", so Arnoldt. Die meisten Privatkunden dürften sich seit der Umstellung der Unternehmen auf SEPA aber bereits daran gewöhnt haben. Auch informieren die Kreditinstitute seit Jahren regelmäßig ihre Kunden. Im Zweifelsfall nach der IBAN fragen Die IBAN ist die neue Kontoadresse beziehungsweise Kundenkennung. Sie kann jederzeit den Kontoauszügen, der Bankkundenkarte oder den Kontoinformationen im Onlinebanking entnommen werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 1. Februar 2016 wird es bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-Binnenmarkt zudem einfacher. Denn dann muss die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen in Länder außerhalb des EWR-Gebiets - zum Beispiel in die Schweiz - angegeben werden. "Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach fragen", rät Arnoldt. Denn die IBAN müsse auf Rechnungen angegeben sein. Erwarte man eine Zahlung, müsse man selbst immer die eigene IBAN als Bankverbindung auf der Rechnung oder dem Briefbogen angeben. 

Hilfe bei der Umstellung im Online-Banking 
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken beispielsweise haben die Kontodaten aller Kunden auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte für die Daueraufträge sowie für die gespeicherten Überweisungsvorlagen im Onlinebanking bereits Ende 2013 automatisch. "Wer noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software zu Hause verwendet, dem helfen unsere Mitgliedsbanken gerne", so Arnoldt. Alle Software- Produkte der genossenschaftlichen Finanzgruppe seien seit Jahren fit für SEPA.

 


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 27.11.2015, 10:08:24

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