- Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments am 18. Juni 2020 hat das im April vorgelegte Bankenpaket der EU, das Kreditinstituten die Kreditvergabe an private Haushalte und Unternehmen erleichtern soll, die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), begrüßt das Verhandlungsergebnis: "Der europäische Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung dieses Maßnahmenpakets Handlungsfähigkeit und Augenmaß bewiesen. Diese Maßnahmen können zu sinnvollen Entlastungen führen und sind damit ein wesentlicher Beitrag Europas zur Bewältigung der Coronakrise. Dies ist gelungen, ohne die Glaubwürdigkeit der europäischen Bankenregulierung zu beeinträchtigen."
Vor allem zwei Maßnahmen des Bankenpakets werden nach Ansicht des BVR Wirkungen zeigen: Erstens wird das Vorziehen der bereits im Rahmen der Basel IV-Umsetzung beschlossenen höheren Reduktionsfaktoren für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen zu Entlastungen im Kreditgeschäft führen. Zweitens sollen Anteile an ausgefallenen Krediten, die staatlich garantiert sind, von einem Eigenkapitalabzug während der ersten sieben Jahre befreit werden, was in den kommenden Monaten sehr wirkungsvoll sein dürfte.
Gerhard Hofmann weiter: "So sehr wir die in Aussicht gestellten Erleichterungen auch begrüßen, wird im Zuge der Coronakrise deutlich, dass der regulatorische Rahmen und vor allem die Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS 9 für Banken in zu hohem Maße prozyklisch wirken. Eine Grundsatzdiskussion über die Sensitivität der Regelungen bei tiefen Konjunktureinbrüchen und Krisen ist daher angezeigt."
Die "Sofort-Änderungen" an den EU-Bankenvorschriften müssen nun noch formell vom Ministerrat verabschiedet werden und sollen dann bereits zum Ende des Monats in Kraft treten.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)