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04.12.2018

2018-12-04

Deutsche Kreditwirtschaft

Einigung zum EU-Bankenpaket auf der Zielgraden

Die in der Einigung enthaltene neue Definitionsschwelle für „kleine, wenig komplexe“ Institute in Höhe von 5 Mrd. Euro Bilanzsumme – allerdings verbunden mit weiteren einzuhaltenden Kriterien - geht deutlich über den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission von 1,5 Mrd. Euro hinaus. Damit werden die richtigen Weichen für mehr Proportionalität in der Bankenregulierung gestellt. In den konkreten Vorschlägen für die Entlastungen kleinerer Institute sieht die DK einen guten Ansatz, auf dem auch in Zukunft aufgebaut werden kann.

Auch das klare Bekenntnis zur Mittelstandsfinanzierung durch die Bestätigung des KMU-Unterstützungsfaktors sowie die Anhebung der Betragsschwelle von EUR 1,5 Mio. auf EUR 2,5 Mio. EUR je Kreditnehmer ist zu begrüßen.

Das Einigungspaket trägt darüber hinaus dazu bei, eine wesentliche Säule deutscher Altersvorsorgeprodukte - die fondsgebundenen Riester-Angebote – zukunftssicher zu machen. Die DK begrüßt diesen Vorstoß, der zu mehr Planungssicherheit in den Instituten führen wird.

Dass Eigenkapitalinstrumente bei Tochterinstituten künftig ausdrücklich auch bei bestehenden Ergebnisabführungsverträgen als hartes Kernkapital anerkannt werden können, stellt sicher, dass Kreditinstitute auch künftig Organschaften eingehen können, ohne bankaufsichtsrechtliche Nachteile befürchten zu müssen.

Anders als von der DK gefordert, werden die neuen Marktrisikoregelungen (FRTB – Financial Review of the Trading Book) trotz der noch laufenden Verhandlungen auf Basler Ebene bereits jetzt in der EU integriert. Die anstelle einer neuen Kapitalanforderung zunächst vorgesehene Meldeanforderung sieht die DK sehr kritisch; hier wird ohne Not hoher Umsetzungsaufwand und Zeitdruck bei den Instituten verursacht.

Grundsätzlich ist aus Sicht der DK auch der Vorschlag sinnvoll, Software unter bestimmten Bedingungen zukünftig nicht mehr vom harten Kernkapital abzuziehen und die Details durch die EBA erarbeiten zu lassen.

Zielsetzung ist, das Gesamtpaket bis Jahresende 2018 zu verabschieden. Dabei sind noch wesentliche Themenbereiche – vor allem im Kontext der Bankenabwicklung – offen. So sollten kleine und mittelgroße Institute, die nicht nach europäischem Recht abgewickelt werden, nicht „durch die Hintertür“ durch formale Anforderungen wie z. B. Melde- und Erlaubnispflichten überlastet werden. Die Anforderungen dürfen auch nicht dazu führen, dass große Institute durch übermäßig hohe Anforderungen – wie z. B. Erlaubnispflichten – in ihrer Banksteuerung beeinträchtigt werden.

Äußerst kritisch ist die geplante eingeführte Erlaubnispflicht bei der Rückzahlung von MREL-/Abwicklungskapital. Im Eigenmittelbereich – von wo dies übernommen wurde -  ist die Regelung nachvollziehbar, da die Instrumente dort dauerhaft zur Verfügung gestellt wurden und die Erlaubnispflicht diese Kontinuität gewährleistet. Das (darüber hinausgehende) MREL-Kapital umfasst aber ein Vielfaches an Papieren, die auch zu Steuerungszwecken kurzfristig umgeschichtet werden. Es ist aus Sicht der DK nicht vorstellbar, wie die geplante Erlaubnispflicht praxisgerecht umgesetzt werden soll.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 04.12.2018, 16:35:00

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