Zum Beginn der wirtschaftlichen Erholungsphase, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr einsetzen wird, sei ein Konjunkturprogramm erforderlich, damit das Wirtschaftswachstum rasch wieder an Fahrt aufnehmen könne. „Angesichts der breiten Betroffenheit der Wirtschaft sollte bei der Ausgestaltung des Konjunkturprogramms auf die Förderung einzelner Wirtschaftszweige weitgehend verzichtet werden“, sagt BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Auch dürfe das Programm nicht durch eine zu starke Betonung zusätzlicher Ziele, wie etwa den Klimaschutz, überfrachtet werden.
Martin: „Vielmehr sollten im Mittelpunkt Anreize für mehr Investitionen und eine Stärkung des privaten Verbrauchs stehen.“ Hierzu könnte eine Gewährung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten einen wichtigen Beitrag leisten. Gleichzeitig könnten die Unternehmen durch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung gestärkt werden. Auch könnte der private Verbrauch durch eine temporäre Verringerung der Mehrwertsteuer Wachstumsimpulse erhalten, was insbesondere auch den Absatz langlebiger Konsumgüter stärken würde. Ein wichtiges Signal an die Wirtschaft wäre zudem eine vorgezogene und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sowie ein Belastungsmoratorium für den Mittelstand.
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen geht davon aus, dass Bund, Länder und Gemeinden demnach in diesem Jahr voraussichtlich 118,8 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen erzielen werden. Über mehrere Jahre hinweg dürften die schwächeren Steuereinnahmen zu einer deutlichen Erhöhung der staatlichen Schuldenquote führen. „Nach der Bewältigung der Krise muss die Staatsschuldenquote schrittweise wieder verringert werden, um die Vorgaben der Haushaltsregeln zu erfüllen und die finanzpolitische Handlungsfähigkeit zu erhalten“, so der BVR-Vorstand weiter. Daher sei es wichtig, die zur Stabilisierung notwendigen Finanzmittel, denen letztlich Steuern der Bürgerinnen und Bürger gegenüberstünden, jedoch klug zu investieren.