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06.12.2017

2017-12-06

Pressemitteilung

BVR: Vorschläge der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Währungsunion insgesamt nicht zielführend

Sinnvoll sei hingegen der Vorschlag der Kommission, die bislang nur in einem intergouvernementalen Vertrag festgehaltene Begrenzung des strukturellen Defizits auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in das EU-Recht zu übernehmen und damit verbindlicher zu gestalten. Gleichzeitig sollten allerdings im Zuge einer Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts die übrigen Fiskalregeln deutlich vereinfacht und gestrafft werden. 

Der BVR spricht sich gegen die Idee der Kommission aus, im Falle einer schweren Krise einen Teil des europäischen Haushalts für Rettungsmaßnahmen freizugeben. Die Vergabe von Rettungsmitteln bei wirtschaftlichen Störungen solle vielmehr ausschließlich über den Rettungsschirm European Stability Mechanism (ESM) erfolgen und zwingend an strenge Reformauflagen – analog des Vorgehens des Internationalen Währungsfonds (IWF) – geknüpft bleiben. 

Zu mehr Stabilität im Euroraum kann nach Einschätzung des BVR die Weiterentwicklung des ESM zu einem Europäischen Währungsfonds beitragen. Eine Umwandlung des ESM in eine europäische Institution sei jedoch abzulehnen. „Die bisherige institutionelle Ausgestaltung als intergouvernementaler Vertrag hat sich bewährt und gewährleistet bereits jetzt über die parlamentarische Rückkoppelung ein hohes Maß an demokratischer Legitimität“, betont Hofmann. 

Wichtig sei, dass der Rettungsschirm auch nach seiner Weiterentwicklung Mittel nur unter strikter Konditionalität vergebe. Länder, die unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, benötigten ohnehin im Regelfall keine Mittel aus dem Rettungsfonds. Wenn sie die europäischen Fiskalregeln strikt beachten würden, stünde ihnen der eigenständige Zugang zum Kapitalmarkt offen, sodass sie nicht auf die Stützung durch die übrigen Euroländer angewiesen seien. 


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 06.12.2017, 13:47:41

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