- Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion sieht der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) überwiegend kritisch. „Künftig die Position des Eurogruppen-Präsidenten durch den Wirtschafts- und Währungskommissar wahrnehmen zu lassen und als Euro-Finanzminister zu bezeichnen, wie es die Kommission vorschlägt, vermischt Verantwortlichkeiten. Der Einfluss der Kommission auf finanzpolitische Fragen würde deutlich steigen, obwohl sich die Finanzpolitik weitgehend in der Kompetenz der Nationalstaaten befindet“, erklärt BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann. Die von der Kommission angeregte Bezeichnung Euro-Finanzminister für den Präsidenten der Eurogruppe sei ohnehin irreführend, da es auf der Ebene des Euroraums weder einen gemeinsamen Haushalt noch einen Zugriff auf nationale Budgets gebe. Ein solches Budget sei auch perspektivisch nicht erforderlich, um die Stabilität des Euros zu sichern.
Sinnvoll sei hingegen der Vorschlag der Kommission, die bislang nur in einem intergouvernementalen Vertrag festgehaltene Begrenzung des strukturellen Defizits auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in das EU-Recht zu übernehmen und damit verbindlicher zu gestalten. Gleichzeitig sollten allerdings im Zuge einer Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts die übrigen Fiskalregeln deutlich vereinfacht und gestrafft werden.
Der BVR spricht sich gegen die Idee der Kommission aus, im Falle einer schweren Krise einen Teil des europäischen Haushalts für Rettungsmaßnahmen freizugeben. Die Vergabe von Rettungsmitteln bei wirtschaftlichen Störungen solle vielmehr ausschließlich über den Rettungsschirm European Stability Mechanism (ESM) erfolgen und zwingend an strenge Reformauflagen – analog des Vorgehens des Internationalen Währungsfonds (IWF) – geknüpft bleiben.
Zu mehr Stabilität im Euroraum kann nach Einschätzung des BVR die Weiterentwicklung des ESM zu einem Europäischen Währungsfonds beitragen. Eine Umwandlung des ESM in eine europäische Institution sei jedoch abzulehnen. „Die bisherige institutionelle Ausgestaltung als intergouvernementaler Vertrag hat sich bewährt und gewährleistet bereits jetzt über die parlamentarische Rückkoppelung ein hohes Maß an demokratischer Legitimität“, betont Hofmann.
Wichtig sei, dass der Rettungsschirm auch nach seiner Weiterentwicklung Mittel nur unter strikter Konditionalität vergebe. Länder, die unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, benötigten ohnehin im Regelfall keine Mittel aus dem Rettungsfonds. Wenn sie die europäischen Fiskalregeln strikt beachten würden, stünde ihnen der eigenständige Zugang zum Kapitalmarkt offen, sodass sie nicht auf die Stützung durch die übrigen Euroländer angewiesen seien.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)