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11.10.2017

2017-10-11

BVR aktuell

Gerhard Hofmann zu den neuen Vorschlägen der EU-Kommission, eine europaweit einheitliche Einlagensicherung zu schaffen:

Die EU-Kommission ändert formal nicht ihren Vorschlag, sondern gibt Handreichungen an Parlament und Rat, um dem Gesetzgebungsprozess einen neuen Impuls zu verleihen. EDIS soll zunächst als Liquiditätsausgleichssystem in Form rückzahlbarer Kredite kommen, wenn die Leistungsfähigkeit einer bestehenden nationalen Einlagensicherung erschöpft ist. Es soll keinen automatischen Übergang von einem System der Rückversicherung in Form von Liquiditätshilfen zu einer Vergemeinschaftung von Verlusten vorsehen. Die EU-Kommission hält aber am Ziel der vollständigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung fest.

Selbst in den Hochphasen der Finanzkrise seit 2007 wurde die Einlagensicherung in kaum einem Fall genutzt. EDIS wird von der EU-Kommission als politisches Projekt gesehen. Darin liegen Gefahren, da vereinbarte Bedingungen und Kriterien von der EU-Kommission letztlich ebenfalls politisch interpretiert werden. Aus ökonomischer Sicht fällt es schwer, den Bedarf für eine gemeinsame Einlagensicherung in Europa beziehungsweise der Eurozone aktuell gut zu begründen. Eine Zusammenarbeit von Einlagensicherungssystemen in Form der gegenseitigen freiwilligen Kreditvergabe ist nach der geltenden Einlagensicherungsrichtlinie bereits seit Jahren möglich.

Eine analytische Auseinandersetzung darüber, ob EDIS erforderlich ist und wie das Nutzen-/Kostenverhältnis dieses Systems im Vergleich zu den nationalen Systemen sein wird, hat nicht stattgefunden und ist wohl auch vonseiten der EU-Kommission nicht erwünscht.

Die Eurozone ist zu weit entfernt von einer homogenen Risikosituation in den teilnehmenden Ländern beziehungsweise deren Banken, die eine Risikoteilung rechtfertigen würde. Das gilt auch bereits für die erste Stufe von EDIS, dem Liquiditätsausgleich bei Bedarf.

Das Ziel der Risikoreduzierung vor einer möglichen Risikoteilung in der Bankenunion, ist nicht erreicht. Das zeigen unter anderem die zum Teil hohen Kreditbestände mit Non-performing Loans (NPL) in einer Reihe von Ländern. In diesem Kontext spielt die mangelnde Verwertung von Kreditsicherheiten oft eine zentrale Rolle. Banken können ihr NPL-Problem zum Teil deshalb nicht lösen, weil sie auf absehbare Zeit keine Möglichkeit haben, erhaltene Kreditsicherheiten zu veräußern. Die Situation diesbezüglich ist in Europa sehr intransparent und uneinheitlich, aber speziell in Ländern mit hohen NPL häufig unzureichend. Zum Teil dauert es mehr als zehn Jahre, bis eine Bank Kreditsicherheiten verwerten darf, oder die Verwertung ist nach nationalem Recht in bestimmten Fällen gar nicht möglich. Auch das Insolvenzrecht innerhalb der Eurozone ist nicht vereinheitlicht. Zudem scheint die Anwendung des europäischen Rechtsrahmens für die Abwicklung von Banken diskretionär und in Abhängigkeit von den Präferenzen der einzelnen Regierungen zu erfolgen, wie die völlig unterschiedliche Vorgehensweise in den Fällen Banco Popular (Spanien) und den italienischen Banken aus Venetien zeigen.

Angesichts solch signifikanter Unterschiede in der Risikosituation, im Insolvenzrecht, der Frage der Kreditsicherheitenverwertung und der Anwendung der europäischen Abwicklungsregeln für Banken würde mit einer Vergemeinschaftung ein für uns nicht akzeptabler Transfermechanismus zwischen den Bankensystemen der Eurozone geschaffen.

Auch ein System der Rückversicherung wäre bereits ein Quantensprung, denn es wäre der Einstieg in eine unbegrenzte Haftung der Banken des Euro-Währungsgebietes für fremde Verbindlichkeiten. Verantwortung und Haftung wären nicht mehr in einer Hand. Deshalb lehnen wir den Vorschlag der EU-Kommission ab. Nach Marktmaßstäben ausreichende Risikoreduzierungen sind vor einer möglichen Risikoteilung unverzichtbar. Das deutsche Bankensystem hätte mit circa 30 Prozent den größten Anteil an solchen Kreditgewährungen zu übernehmen, deren Rückzahlung unsicher wäre.

Eine besondere Stärke Europas ist dessen Vielfalt. Institutssichernde Systeme im Sparkassensektor sowie bei den Genossenschaftsbanken sind ein Teil. Diese Systeme haben sich über viele Jahrzehnte sehr gut bewährt. Die EU sollte nicht gut funktionierende Vorkehrungen in den Mitgliedstaaten durch Vorschläge am grünen Tisch verdrängen. Die Einlagensicherung ist ein hohes Gut und darf nicht mit politischen Experimenten gefährdet werden. Für die deutschen Einleger wäre EDIS kein Vorteil."


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 11.10.2017, 09:44:00

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Gerhard Hofmann zu den neuen Vorschlägen der EU-Kommission, eine europaweit einheitliche Einlagensicherung zu schaffen:

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