- Die von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossene Verordnung für ein europäisches Kreditregister (AnaCredit) trägt den grundsätzlichen Bedenken der deutschen Genossenschaftsbanken zu wenig Rechnung. "Gegenüber dem Verordnungsentwurf bringt die nunmehr vorliegende endgültige EZB-Verordnung lediglich minimale Erleichterungen“, sagte Gerhard Hofmann, Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). So wurde der Starttermin um sechs Monate auf den September 2018 verschoben, sechs Meldeattribute gestrichen und die gesonderte Meldeschwelle für notleidende Kredite von 100 Euro wird entfallen.
"Trotz der sehr hohen Kosten, die die Einführung von AnaCredit bei den Banken auslösen, fehlt für das Vorhaben weiterhin eine transparente und aussagefähige Nutzen-Kosten-Analyse“, so Hofmann weiter. Zudem sind die Akzeptanzprobleme für den Datenhunger des Europäischen Systems der Zentralbanken auch bei unseren Kreditkunden spürbar. Im weiteren Verlauf der Umsetzung sieht der BVR-Vorstand die Deutsche Bundesbank in der Pflicht, ihren Gestaltungsspielraum maximal zu nutzen: „Die Bundesbank kann kleine Institute von einer Meldung zu AnaCredit befreien. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesbank ihren Spielraum nicht nutzt, sondern mit Blick auf Wohnungsbaudarlehen sogar zusätzliche Anforderungen an kleine Institute stellt“, so Hofmann.
Die Meldung von Wohnungsbaudarlehen an Privatpersonen hat die EZB zurückgestellt, allerdings beabsichtigt die Bundesbank auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität, ein solches Melderegister einzuführen und eng mit AnaCredit zu verzahnen. Sollte dies umgesetzt werden, würde ein drittes Kreditmeldeverfahren – neben dem Millionenkreditmeldewesen und AnaCredit – entstehen. Dies lehnt der BVR ab.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)