Die Bundesbank steht vor der nationalen Umsetzung des weltweit größten Kreditregisters, des Analytical Credit Dataset (AnaCredit) der EZB. Banken sind danach künftig angehalten, der Bundesbank großflächig unter anderem personenbezogene Daten wie Jahreseinkommen der Kreditnehmer, Wohnort oder Leistungsstörungen weiterzugeben. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand befürchtet, dass das Vorhaben der EZB die Kreditvergabe der Banken insgesamt verteuern könnte. Auch unter verbraucher- und datenschutzrechtlichen Aspekten ist das Vorhaben bedenklich. Der bürokratische Aufwand wird enorm zunehmen, die Akzeptanz potenzieller Kreditnehmer für eine derart umfassende Abfrage vertraulicher Daten ist wohl kaum vorhanden.
Der Datenhunger der EZB führt zu enormen Meldeanforderungen. So verlangt das AnaCredit-Projekt ab 2018 bei Ausleihungen an Firmenkunden ab 25.000 Euro von der Bank eine Meldung auf Einzelkreditbasis mit umfangreichen Meldeinhalten. Ab 2020 erhebt die EZB Meldedaten auch von Einzelpersonen, sofern Wohnungsbaudarlehen betroffen sind oder es sich um Einzelkaufleute oder Personengesellschaften handelt.
Wegen der hohen Bedeutung für Wirtschaft und Privatpersonen hält die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand eine öffentliche Konsultation für dringend geboten. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zählen der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV.