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25.07.2017

2017-07-25

Deutsche Kreditwirtschaft

Die Deutsche Kreditwirtschaft zum BGH-Urteil vom 25. Juli 2017 zu einer Entgeltklausel für die SMS-TAN im Onlinebanking

Auch wenn die noch nicht vorliegenden Entscheidungsgründe des BGH abzuwarten sind, begrüßt die Deutsche Kreditwirtschaft, dass der BGH in seiner Bewertung differenziert und die einen Zahlungsdienst auslösende SMS-TAN für entgeltfähig hält. Wie der BGH in seiner Pressemitteilung zutreffend ausführt, zählt zu den Dienstleistungen, für die ein Kreditinstitut zulässigerweise ein Entgelt vereinbaren kann, auch die Ausgabe von Authentifizierungsmitteln wie das Onlinebanking mittels PIN und TAN. Dem Kunden wird durch dieses Verfahren ein besonders einfacher und von Öffnungszeiten unabhängiger Weg eröffnet, seine Bankgeschäfte abzuwickeln. Wie für jeden Privatkunden entstehen auch für Kreditinstitute beim Versenden einer SMS Kosten und Aufwand.

 


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BVR - 25.07.2017, 10:07:03

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Die Deutsche Kreditwirtschaft zum BGH-Urteil vom 25. Juli 2017 zu einer Entgeltklausel für die SMS-TAN im Onlinebanking

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