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05.07.2016

2016-07-05

Deutsche Kreditwirtschaft

Kreditwirtschaft: Sicherheitsklauseln beim Online-Banking nicht aufweichen

Die betroffenen Verbände teilen diese kartellrechtliche Bewertung nicht und werden Rechtsmittel gegen die Feststellungsverfügung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Denn die Klauseln sind im Interesse des Kunden und des Kreditinstituts, weil sie alleine der Sicherheit des Online-Banking und dem Datenschutz dienen. Sie regeln das Prinzip, dass der Kunden seine ihm vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Online-Banking-PIN und -TAN vor dem Zugriff Dritter schützen soll. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese „Schlüssel zum Kundenkonto“ für unberechtigte Zugriffe auf Kundenkontendaten und missbräuchliche Transaktionen eingesetzt werden.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 05.07.2016, 11:58:23

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Kreditwirtschaft: Sicherheitsklauseln beim Online-Banking nicht aufweichen

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