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21.10.2015

2015-10-21

Deutsche Kreditwirtschaft

Sicherheitsverfahren beim Online-Banking nicht "geknackt"

Die Nutzung des m-TAN-Verfahrens erfordert jedoch, dass der Kunde seine Sorgfaltspflichten beachtet. Dies besonders, da Betrüger mit immer ausgefeilteren Angriffsmustern Kunden zu überlisten versuchen.

Bei den aktuell geschilderten Betrugsversuchen handelt es sich um Fälle von Identitätsdiebstahl von Mobilfunknummern, die durch eine Sicherheitslücke im Prozess der Freischaltung von SIM-Karten eines einzelnen Mobilfunkbetreibers möglich waren. Diese Sicherheitslücke wurde nach Angaben des Mobilfunkbetreibers zwischenzeitlich geschlossen.


Das in der Deutschen Kreditwirtschaft eingesetzte mobileTAN-Verfahren wurde in diesem Zusammenhang weder geknackt, noch konnte es manipuliert werden. Die mobileTAN entspricht daher – ebenso wie die anderen in der DK eingesetzten Verfahren zur Identifikation im Online-Banking – weiterhin dem Stand der Technik und den Sicherheitsstandards der in der DK zusammengefassten Banken und Sparkassen.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 21.10.2015, 14:00:46

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Sicherheitsverfahren beim Online-Banking nicht "geknackt"

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