- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die in diesem Jahr mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingeführten Regelungen zur Kreditvergabe sachgerecht klarzustellen. Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für ein Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz werden jedoch noch nicht alle identifizierten Rechtunsicherheiten beseitigt.
Beispielsweise sollten die vorgesehenen Regelungen bezüglich des Immobilienverzehrkredits überarbeitet werden. Ferner bedarf es einer ergänzenden Regelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung in Fällen der Anschlussfinanzierungen.
Die noch vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Form einer gemeinsamen Verordnung zu erlassenden Leitlinien zu Kriterien und zu Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten möglichst zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden, um sowohl den Verbrauchern als auch Kreditinstituten klare, verlässliche Standards liefern. Gesetzlich ausgeschlossen werden sollte, dass Gerichte später Banken oder Sparkassen, die diese Standards beachtet haben, eine mangelhafte Kreditwürdigkeitsprüfung vorwerfen können.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)