- Wir begrüßen, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nun für eine sachgerechte Klarstellung der bisherigen Regelungen sorgt. In Verbindung mit der zu erlassenden Verordnung, die bislang allerdings noch nicht bekannt ist, können damit rechtliche Auslegungsprobleme bei der Immobilienkreditvergabe an wichtige Kundengruppen behoben werden. Die Bundesregierung kommt damit einer seitens BVR frühzeitig im Sinne des Verbraucherschutzes erhobenen Forderung nach.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)