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17.11.2016

2016-11-17

Pressemitteilung

BVR-Studie zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Politische Signale zur Nachbesserung des deutschen Gesetzes positiv, zügige Umsetzung erforderlich

Aufgrund der Erfahrungen mit überhitzten Immobilienmärkten setzte sich der europäische Gesetzgeber das nachvollziehbare Ziel, mit der neuen Richtlinie den Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Bei der Umsetzung in deutsches Recht hätte, so die Studie, die Tatsache stärkere Berücksichtigung finden müssen, dass sich – anders als etwa in den USA, Irland oder Spanien – die privaten Haushalte in Deutschland weder übermäßig stark verschulden, noch Banken hierzulande mit einer zu laxen Finanzierungspraxis auffallen. Sowohl die Bürger als auch die Kreditinstitute gehen in Deutschland verantwortungsvoll bei der Kreditaufnahme und der Vergabe von Krediten um. Ein akutes Marktversagen herrscht an den Märkten für Immobilienkredite aus zwei Gründen nicht vor. „Erstens ist die Verschuldung der privaten Haushalte in Deutschland im Vergleich zu ihrer Wirtschaftskraft in den vergangenen fünf Jahren deutlich zurückgegangen. Zweitens liegen die Beleihungen von Wohnimmobilien traditionell mehr als 20 Prozent unter dem Wert der Immobilie“, erklärt Fröhlich.

 

Seit Inkrafttreten des deutschen Gesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 signalisierten viele Banken Erschwernisse bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Anhand der aggregierten Zahlen zur Entwicklung der Kreditbestände, wie sie die Bundesbankstatistik regelmäßig aufführt, lassen sich die schädlichen Effekte nicht unmittelbar ablesen, weil sie durch die insgesamt hohe Kreditnachfrage infolge des Niedrigzinsniveaus und anhaltenden Baubooms bislang kompensiert wurden. Die qualitativen Signale seitens der Banken zeigen aber klare Erschwernisse des Kreditzugangs auf. Nach einer nicht repräsentativen ad hoc-Umfrage des BVR unter rund 40 Genossenschaftsbanken lag der Anteil der Kredite, die im Zuge der Gesetzesänderungen nicht getätigt werden konnten, an der Neukreditsumme in den Monaten April bis September 2016 im Schnitt bei 10 bis 20 Prozent.

 

Die Bereitschaft des Justizministeriums zu einer Anpassung der aktuellen Gesetzeslage ist also zu begrüßen. Die EU-Richtlinie bietet hierfür genügend Spielraum. „Der deutsche Gesetzgeber sollte die Nachbesserungen nun zügig umsetzen, damit alle Verbrauchergruppen wieder gleichberechtigt Immobilienkredite aufnehmen können“, fordert Fröhlich. Ziel der Veränderungen sollte dabei sein, dass neben eindeutigeren rechtlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung auch der Wert der Immobilie wieder so weit wie möglich eine Rolle bei der Immobilienfinanzierung spielen darf.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 17.11.2016, 09:38:48

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BVR-Studie zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Politische Signale zur Nachbesserung des deutschen Gesetzes positiv, zügige Umsetzung erforderlich

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