- Die am 24. November 2015 von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge zu einem stufenweisen Aufbau der europäischen Einlagensicherung bis 2024 stellen eine Gefahr für die deutschen Sparerinnen und Sparer dar, warnt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). "Die Vorschläge bedeuten letztlich eine Zweckentfremdung der für die deutschen Sparer angelegten Sicherungsmittel und ein Absenken des Verbraucherschutzes. Es kann nicht sein, dass zum Schutz einer risikoreichen Geschäftspolitik von Banken in Europa deutsche Sparer in Mithaftung genommen werden. Damit würde genau das Gegenteil dessen erreicht, was mit der Bankenunion erreicht werden soll: Stabilität und Vertrauen im Markt zu festigen", so BVR-Präsident Uwe Fröhlich.
"Wir sind überzeugt, dass nur Einlagensicherungssysteme, die dem Prinzip der Einheit von Haftung und Kontrolle folgen, dauerhaft der Stabilität dienen", so Fröhlich. Die so genannte dritte Säule der Bankenunion sei bereits mit der seit Juli 2015 geltenden EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die alle nationalen Sicherungssysteme auf ein einheitliches Niveau hebt, umgesetzt. Ziel müsse es jetzt sein, dass in den zahlreichen Mitgliedsstaaten, Sicherungssysteme entsprechend der seit Juli 2015 geltenden Richtlinie ohne weitere Verzögerung aufgebaut werden. Für eine Vergemeinschaftung der Systeme oder eine "Rückversicherung" bestehe keine Notwendigkeit.
Der BVR unterstützt in dieser Frage uneingeschränkt die von Bundestag, Bundesregierung, Bundesbank und Sachverständigenrat geäußerte Kritik an den Plänen für eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in der Europäischen Union.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)