- Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag zur europäischen Einlagensicherung veröffentlicht. Der Vorschlag sieht einen stufenweisen Aufbau der europäischen Einlagensicherung vor und soll bis 2024 vollständig umgesetzt sein.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lehnt den Kommissionsvorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem ab. Insbesondere wendet die DK sich entschieden gegen die vorgeschlagene Umwidmung der vorhandenen Sicherungsmittel sowie künftiger Beitragszahlungen. Die DK sieht zudem die Europäische Abwicklungsbehörde nicht als den geeigneten Träger für eine europäische Einlagensicherung, zumal Interessenkonflikte aus deren originärer Aufgabe entstehen können.
Vorrangiges Ziel muss es sein, dass in den verbleibenden 14 Mitgliedstaaten Sicherungssysteme entsprechend der seit Juli 2015 geltenden Richtlinie ohne weitere Verzögerung ausgestaltet und vollständig mit Mitteln ausgestattet werden. Gleiches gilt für die Regeln zur Abwicklung von Banken. Für die nun vorgeschlagene Vergemeinschaftung der Systeme oder eine "Rückversicherung" besteht nach Überzeugung der DK keine ausreichende rechtliche und sachliche Grundlage. Zudem sind die Voraussetzungen, insbesondere eine ausreichende politische Integration, für eine Vergemeinschaftung nicht erfüllt.
Die DK unterstützt in dieser Frage uneingeschränkt die von Bundestag, Bundesregierung, Bundesbank und Sachverständigenrat geäußerte Kritik an den Plänen für eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in der EU.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)