- Die EU-Kommission hat heute bekannt gegeben, in den kommenden Wochen einen Richtlinienvorschlag für ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem zu veröffentlichen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht keine Notwendigkeit für ein europäisches Einlagensicherungssystem.
Vorrangig sollte vielmehr die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Bislang haben lediglich 14 der 28 EU-Staaten entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Novelle sieht insbesondere – für viele Länder erstmalig – eine Ex-ante-Finanzierung der Fonds vor.
Die DK spricht sich dafür aus, die bestehende Richtlinie vollständig umzusetzen und ihre Wirksamkeit entfalten zu lassen. Für ein weiteres europäisches Sicherungssystem oder eine Rückversicherung besteht nach Überzeugung der DK keine Notwendigkeit. Die deutschen Einlagensicherungssysteme sind zudem nicht bereit, die über viele Jahre angesammelten Mittel in anderen Ländern einzusetzen und damit das Vertrauen der Bürger in die Verlässlichkeit der vorhandenen Systeme leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Die DK unterstützt in dieser Frage uneingeschränkt die von Bundesregierung und Bundesbank geäußerte Kritik an den Plänen für eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in der EU.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)