- "Das britische Unterhaus hat das ausgehandelte Brexit-Abkommen abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, denn nun droht ein ungeordneter Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ohne ausreichend lange Übergangsfristen", erklärt die Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) Marija Kolak.
Das Abkommen hätte die notwendige Planungssicherheit zum Zeitpunkt des Austritts am 29. März 2019 bis zunächst Ende 2020 für britische und europäische Unternehmen sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf beiden Seiten des Ärmelkanals ermöglicht.
Negative Auswirkungen auch auf deutsche Konjunktur
Kolak: "Wegen der gravierenden Unsicherheiten über den Brexit erwarte ich, dass sich die Konjunktur Großbritanniens weiter abschwächt. Das wird auch negativ auf Deutschland ausstrahlen. Es bleibt unklar, auf welcher Grundlage der Außenhandel zwischen dem deutschen Mittelstand und den Finanzinstituten mit ihren Handelspartnern in Großbritannien ab dem 30. März 2019 stattfinden könne. Wir brauchen daher dringend Klarheit über das weitere Vorgehen der britischen Regierung, um weiteren Schaden für die Wirtschaft und die internationalen Handelsbeziehungen abzuwenden." Aus wirtschaftlicher Sicht bleibe die beste Lösung die einseitige Rücknahme der Austrittserklärung nach Artikel 50 EU-Vertrag durch das Vereinigte Königreich.
Hohe Umstellungskosten für Banken durch Äquivalenzentscheidungen vermeiden
Für den deutschen Mittelstand sei es von herausragender Bedeutung, dass der Handel von Gütern und Dienstleistungen mit Großbritannien für einen längeren Übergangszeitraum wie bisher fortgeführt werden könne. Hierzu sei es im Bereich der Finanzmarktpolitik unausweichlich, Äquivalenzentscheidungen beispielsweise beim Clearing von Derivaten für die britische Finanzaufsicht und die Bank of England zu verabschieden. So könnten hohe Umstellungskosten für Banken und Unternehmen vermieden werden. Die am Donnerstag anstehenden Gesetzesinitiativen der Bundesregierung seien hierfür eine geeignete Grundlage, müssen aber durch zusätzliche europäische Regelungen ergänzt werden.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)